Sie haben Anteile an einer Firma und sind Gesellschafter? Dann müssen Sie im Falle Ihres Todes ein paar Besonderheiten beachten, damit Sie bzw. Ihre Erben nicht in große Schwierigkeiten geraten. Sie müssen vor allem auf das Zusammenspiel des Erbrechts und des Gesellschaftsrechts sowie auf das Steuerrecht achten. Wir erklären Ihnen, wie Sie eine GmbH bzw. Anteile einer GmbH vererben.

Was ist eine GmbH?

Vorab noch ein kurzer Exkurs. Was ist eine GmbH? Eine GmbH ist eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Das bedeutet, dass das Unternehmen zu einer juristischen Person wird und selbst klagen oder verklagt werden kann. Ebenso kann eine GmbH bewegliche Sachgüter oder Grundstücke sowie auch ein eigenes Vermögen besitzen. Dieses ist von den Vermögen der Gesellschafter getrennt und wird auch nicht für etwaige Haftungsansprüche angerührt. Es sei denn, die Gesellschafter haben noch nicht ihre volle Einlage bezahlt.

Um eine GmbH zu gründen, brauchen Sie nicht unbedingt weitere Gesellschafter, es gibt auch die Möglichkeit eine „Einmann-GmbH“ zu gründen. Sie brauchen jedoch immer ein Mindeststammkapital, ohne das Sie keine GmbH gründen können. Dieses Beträgt 25.000 € und jeder Gesellschafter braucht eine Mindeststammeinlage von 100 €.

Wie vererbe ich eine GmbH?

Grundsätzlich sind Geschäftsanteile einer GmbH wie jeder andere Vermögenswert anzusehen und sind somit auch Teil der Erbschaft. Mögliche Klauseln in Gesellschaftsverträgen, welche besagen, dass bei dem Tod eines Gesellschafters auch seine Geschäftsanteile erlöschen, sind unwirksam.

Dennoch müssen Sie aufpassen, dass Sie bei einem Testament immer die GmbH-Satzung beachten und möglichst übereinstimmend Ihr Testament schreiben. In der GmbH-Satzung kann bspw. der Umgang mit den Geschäftsanteilen dahingehend geregelt sein, dass die Anteile abgeben werden müssen oder von der GmbH eingezogen werden.

Es gibt jedoch auch verschiedene Fälle, die aufgrund Ihrer Position über den weiteren Vorgang nach Ihrem Ableben bestimmen. Gerade wenn Sie Geschäftsführer oder alleiniger geschäftsführender Gesellschafter eine GmbH sind.

Sie sind Gesellschafter einer GmbH

Wenn Sie ein Gesellschafter einer GmbH sind und Ihre Anteile nach dem Tod vererben wollen, müssen Sie sehr penibel auf den Gesellschaftsvertrag achten und Ihr Testament an diesen anpassen. Wenn Sie nämlich versterben, greift hierbei nicht nur das Erbrecht, sondern eben auch das Gesellschaftsrecht. Eine GmbH besteht nämlich, anders als bei einer GbR, nach dem Tod eines Gesellschafters weiter.

Dadurch, dass bei dem Tod eines Gesellschafters das Erbe direkt an den nächsten Rechtsnachfolger übergeht, schützen sich viele Gesellschafter durch Klauseln in dem Gesellschaftsvertrag. Das liegt vor allem daran, dass durch das Erbe jemand Anteile an der Gesellschaft erhält, der vielleicht nicht in die Gesellschaft passt, in den Augen der anderen Gesellschafter unqualifiziert ist oder womöglich auch Teil der Konkurrenz ist.

Die Klauseln, die typischerweise in einem Gesellschaftsvertrag genutzt werden, sind zum einen die Einziehungsklausel und zum anderen die Abtretungsklausel.

Einziehungsklausel

Die Einziehungsklausel bevollmächtigt die übrigen Gesellschafter im Falle des Todes eines anderen Gesellschafters, die Geschäftsanteile des Verstorbenen einziehen zu können. Sollten die Geschäftsanteile eingezogen werden, bekommt der oder die Erben eine Abfindung, wird aber kein Gesellschafter in der GmbH.

Abtretungsklausel

Die Abtretungsklausel unterscheidet sich von der Einziehungsklausel dahingehend, dass die Gesellschafter keine Bevollmächtigung zur Einziehung der Geschäftsanteile haben, sondern die Erben in der Pflicht stehen, ihre Anteile abzutreten. Sie können die Anteile entweder an die Gesellschafter oder an die GmbH abtreten. Wenn sie dies tun, erhalten sie wie bei der Einziehungsklausel auch eine Abfindung, werden jedoch kein Gesellschafter.

Sie sind Geschäftsführer einer GmbH

Wenn Sie als Geschäftsführer einer GmbH versterben sollten, ist die GmbH erst einmal ohne Geschäftsführung und somit führungslos. Die übrigen Gesellschafter sollten dann möglichst schnell einen neuen Geschäftsführer bestimmen, damit das Unternehmen nicht zu lange führungslos ist. Die Gesellschafter müssen sich auch mit dem oder den Erben in Verbindung setzen, da die Gesellschaftsanteile an den oder die Erben übergegangen sind. Vertreten wird die Gesellschaft in einem solchen Fall dann von einem Gesellschafter.

Für die Zeit, in der kein Geschäftsführer gefunden wurde, muss jeder Gesellschafter im Falle einer Überschuldung oder einer Zahlungsunfähigkeit einen Insolvenzantrag stellen, außer der Gesellschafter weiß nichts von diesen Umständen. Das muss der Gesellschafter allerdings auch beweisen können. Hat ein Gesellschafter Kenntnis von den Umständen, handelt jedoch nicht und stellt keinen Insolvenzantrag, so macht sich dieser strafbar.

Sie sind alleiniger Gesellschafter-Geschäftsführer

Sie sind alleiniger Geschäftsführer und sind dazu auch noch der einzige Gesellschafter der GmbH. Wenn Sie versterben, wird das alles etwas komplizierter, da der Prozess um einiges komplexer ist, als wenn noch andere Gesellschafter vorhanden sind. Zu Beginn ist alles wie bei dem Versterben eines Geschäftsführers, d.h. die GmbH ist führungslos. Hinzu kommt, dass die Erben die Anteile erben. Es muss anschließend geprüft werden, ob es im Gesellschaftsvertrag eine Regelung im Erbfall gibt oder nicht.

Als Erbe kann es schwierig sein, die Handlungsfähigkeit des Unternehmens wieder herzustellen, da viele Änderungen vorgenommen werden müssen, welche jedoch nur als Geschäftsführer ausgeführt werden können. Dazu gehören zum Beispiel die Einberufung einer Gesellschafterversammlung oder die Aktualisierung der Gesellschafterliste im Handelsregister. In solchen Fällen kann ein Notgeschäftsführer vom Amtsgericht bestellt werden, wodurch die GmbH wieder handlungsfähig wird.

Sie waren Gesellschafter-Geschäftsführer

Sie sind Gesellschafter-Geschäftsführer, es gibt jedoch noch einen Fremdgeschäftsführer, der die GmbH leitet. Sollten Sie versterben bleibt es recht unproblematisch, da die GmbH nicht führungslos zurückgelassen wird und die GmbH dadurch handlungsfähig bleibt. Für Ihre Gesellschaftsanteile gilt dasselbe, wie wenn Sie ein „einfacher“ Gesellschafter gewesen wären.

Erbschaftssteuer bei der Erbschaft von Gesellschaftsanteilen

Wie bei einer „normalen“ Erbschaft oder der Erbschaft eines Einzelunternehmens, fällt auch bei der Erbschaft von Gesellschaftsanteilen die Erbschaftssteuer oder bei Schenkungen auch die Schenkungssteuer an. Sie können die Erbschafts- bzw. Schenkungssteuer auch in gewisser Art und Weise umgehen bzw. etwas senken. Die Erbschafts- bzw. Schenkungssteuer wird bei einem „Erwerb von Todes wegen“, bei einer „Schenkung unter Lebenden“, bei einer Zweckzuwendung oder auch bei Stiftungen und Vereinen angewandt.

Wie können Sie Erbschaftssteuer sparen?

Die Erbschaftssteuer müssen Sie wohl oder übel berücksichtigen, da dort kein Weg dran vorbeiführt. Es gibt jedoch Möglichkeiten, wie Sie die Erbschaftssteuer ein wenig senken können. Wir zeigen Ihnen, wie die Möglichkeiten aussehen können, wenn Sie Ihre GmbH vererben.

Regel- und Optionsverschonung

Die Regelverschonung oder die Optionsverschonung helfen dabei, die Beteiligung an einer GmbH weitgehend vor der Erbschaftssteuer zu verschonen. Bei der Regelverschonung werden 85 % der Beteiligung und bei der Optionsverschonung 100 % der Beteiligung von der Steuer verschont. Sie müssen bei den Verschonungen jedoch bestimmte Kriterien erfüllen.

So muss bei der Regelverschonung die GmbH mindestens fünf Jahre und bei der Optionsverschonung mindestens sieben Jahre weitergeführt werden. Außerdem muss in der Zeit der Weiterführung eine bestimmte Lohnsumme eingehalten werden.

Erbschaftssteuerfreie Übertragung von GmbH-Anteilen

Hat der Gesellschafter vor seinem Tod einen unmittelbaren Anteil von mehr als 25 % an der GmbH, so können die Anteile gänzlich steuerfrei übertragen werden. Hat der Gesellschafter jedoch einen Anteil von weniger als 25 % an der GmbH, so kann eine steuerfreie Übertragung nur im Ausnahmefall erfolgen.

Schenkung

Sie können Ihre Anteile aber auch zu Ihren Lebzeiten an Ihren Nachfolger verschenken. Bei nahen Verwandten, also Ihren Kindern, können Sie alle zehn Jahre bis zu 400.000 € steuerfrei verschenken. Sie sparen sich also durch die Schenkung einen Teil der Schenkungs- bzw. Erbschaftssteuer. Problematisch ist jedoch, dass Sie bei sehr wertvollen Anteilen alle zehn Jahre nur ein kleiner Teil verschenkt wird.

Fehler bei der Erbschaft

Beim Vererben einer GmbH können viele Fehler entstehen. Einer der Fehler ist bspw. kein Testament aufzusetzen und dort die rechtliche Nachfolge zu bestimmen. Wenn kein Testament vorhanden ist, greift die gesetzliche Erbreihenfolge und es kann passieren, dass nicht Ihr gewünschter Erbe Ihr Nachfolger im Unternehmen wird.
Wenn Sie ein Testament aufsetzen müssen Sie jedoch sehr penibel auf den Gesellschaftsvertrag achten. Im Gesellschaftsvertrag können Regelungen vorhanden sein, die Ihre Nachfolgeregelungen ins Leere laufen lassen.

Fazit

Wenn Sie eine GmbH vererben wollen, sollten Sie sich immer eine Rechtsberatung dazu holen. Es gibt viele Aspekte, die gerade für Laien schwierig zu verstehen und vor allem schwierig zu durchblicken sind. Eine GmbH ist an viele verschiedene Bedingungen geknüpft.

Bei Fragen rund um die Erbschaft einer GmbH sprechen Sie uns gerne an. Wir helfen Ihnen weiter.

Ihre Fachanwälte Perner & Grüger