Die Ferien stehen kurz bevor und viele Familien freuen sich schon darauf, endlich die Heimat zu verlassen und ab in den Urlaub zu fahren. Manche steigen in den Flieger, andere ins Auto. Für manche geht es an den Strand, für andere in die Berge oder den Wald und wieder andere zieht es in die Stadt. Doch worauf sollten Sie im Urlaub achten und welchen rechtlichen Schutz haben Sie in Ihrem Urlaub? Wir erklären es Ihnen.
Urlaub und Arbeit
Generell haben alle Arbeitnehmer einen Urlaubsanspruch im Kalenderjahr. Laut dem Bundesurlaubsgesetz haben alle Arbeitnehmer einen Anspruch auf mindestens 24 Werktage Urlaub. Das gilt jedoch nur, wenn Sie sechs Tage die Woche arbeiten. Arbeiten Sie nur fünf Tage die Woche, so wie es die meisten Vollzeitangestellten tun, so haben Sie einen Anspruch auf 20 Urlaubstage. Grundsätzlich hat damit jeder vier Wochen Urlaub im Jahr als gesetzlichen Mindesturlaub, die tatsächliche Anzahl an Tagen hängt allerdings mit den tatsächlichen Arbeitstagen in einer Woche zusammen. Mehr dazu erfahren Sie in diesem Beitrag.
Muss ich im Urlaub erreichbar sein?
Viele Arbeitnehmer und auch Führungskräfte können selbst im Urlaub nicht richtig abschalten, da sie mit den Gedanken häufig noch auf der Arbeit sind. Dazu kommt auch die Frage auf, ob sie erreichbar sein müssen oder ihre e-Mails checken müssen. Manche befürchten auch, dass sie durch eine Nichterreichbarkeit Nachteile oder Konsequenzen in Ihrem Job bekommen. Arbeitsrechtlich ist in Deutschland jedoch festgehalten, dass Arbeitnehmer und auch Führungskräfte nur während der vereinbarten Arbeitszeit erreichbar sein müssen. Die Freizeit gilt als Erholungszeit.
Zwar gibt es für diese Regelungen auch Ausnahmen, wie zum Beispiel die Rufbereitschaften oder der Bereitschaftsdienst. Auch bestimmte Absprachen, gerade bei Führungskräften, können eine Erreichbarkeit in Notfällen auch im Urlaub voraussetzen. Das Recht auf Nichterreichbarkeit soll in Zukunft EU-weit eingeführt werden.
Kann ich einfach so ins Ausland?
Gerade für Urlaube im Ausland gelten andere Regeln als für Urlaube hier in Deutschland. So muss für manche Länder ein Visum beantragt werden, für andere Länder benötigen wir nur den Personalausweis und für wieder andere Länder benötigen wir einen Reisepass. Je nachdem, wo Sie in den Urlaub hinmöchten, müssen Sie verschiedene Dokumente besitzen.
Urlaub in der EU und im Schengenraum
Wenn Sie aus Deutschland in ein EU-Land oder ein Schengen-Land Urlaub machen möchten, so benötigen Sie nur einen gültigen Personalausweis oder einen gültigen Reisepass. So kommen Sie in alle der 27 EU-Länder, sowie den Schengen-Ländern Schweiz, Norwegen, Liechtenstein und Island nur mit dem Personalausweis oder dem Reisepass. Sie müssen bei der Grenzübertretung Ihre Ausweisdokumente normalerweise nicht vorzeigen. Sollten jedoch Grenzkontrollen durchgeführt werden, so müssen Sie Ihren Ausweis bei einer Kontrolle vorzeigen.
Urlaub außerhalb der EU und dem Schengenraums
Für Länder außerhalb der EU und des Schengenraums benötigen Sie auf jeden Fall einen gültigen Reisepass. Bei manchen Ländern brauchen Sie auch ein Visum. Bei einigen Ländern wie Australien, Neuseeland oder Amerika, benötigen Sie entweder ein Visum oder eine bestimmte Anforderung zur Einreise. Am besten informieren Sie sich vorab beim Auswärtigen Amt über Ihr Reiseziel und welche Voraussetzungen Sie erfüllen müssen. Achten Sie auch darauf, wie lange Ihr Aufenthalt gehen soll.
Versicherungen
Denken Sie daran, eine Auslandskrankenversicherung abzuschließen. Sie wissen leider nie, was im Urlaub passiert und sollten Sie sich verletzen oder krank werden, sollten Sie versichert sein. Am besten sollte auch ein medizinischer Rücktransport ebenfalls mit inbegriffen sein. Ebenso sollten Sie auch über eine Reiserücktrittsversicherung nachdenken, damit Sie nicht auf den Kosten Ihrer Reise sitzen bleiben.
Kein Widerruf bei Reisebuchung im Internet
Achten Sie auch darauf, dass das Widerrufsrecht, welches Ihnen normalerweise bei Geschäften im Internet zusteht, bei einer Reisebuchung nicht greift. Sie können also den Kaufvertrag nicht binnen 14 Tagen widerrufen, wie es bei einem Kauf auf Amazon oder in einem anderen Online Shop möglich wäre.
Wenn Sie einen Flug, eine Pauschalreise oder ein Hotel über eine Online-Plattform buchen, so greift das Widerrufsrecht nicht. Sie müssen auch darüber nicht belehrt werde. Achten Sie also darauf, was Sie buchen und gucken Sie sich auch die möglichen Kosten bei einer Stornierung des Hotels, der Reise oder des Fluges an.
Fazit
Wenn Sie sich bestens auf den Urlaub vorbereitet haben, dann haben Sie auch an alles gedacht und müssen sich keine Sorgen machen. In diesem Beitrag haben wir Ihnen noch einmal aufgezeigt, worauf Sie alles achten müssen. Ganz wichtig sind vor allem die gültigen Reisedokumente, damit Sie überhaupt ausreisen dürfen. Versicherungen im Ausland sind ebenfalls wichtig. Informieren Sie sich beim Auswärtigen Amt über Ihr Reiseziel und mögliche Gefahren oder Risiken.
Ihre Rechtsanwälte Perner & Grüger