Das Jahr geht so langsam, aber sicher zu Ende und wir verabschieden 2023 mit einem großen Knall am 31.12. und begrüßen das neue Jahr 2024. Doch was dürfen wir eigentlich an Silvester alles und was ist verboten? Gibt es besondere Regeln, welche nur für dieses Fest gelten? Wir erklären Ihnen das Recht an Silvester.

Muss ich an Silvester arbeiten?

Grundsätzlich gelten der 24. Dezember und der 31. Dezember als volle Arbeitstage. Lediglich der 25. Und 26. Dezember sowie der 1. Januar gelten als gesetzliche Feiertage und sind somit frei. Für Heiligabend und Silvester müssen Sie also dementsprechend Urlaub nehmen, wenn Sie frei haben möchten. Außer Sie sind an diesen Tagen nicht im Dienst, dann müssen Sie für diese beiden Tage keinen Urlaub nehmen. Genaueres dazu erhalten Sie in unserem Blogartikel zu diesem Thema.

Wann darf ich Knaller kaufen?

Grundsätzlich gilt in Deutschland ein Verbot für Feuerwerkskörper. Es gibt jedoch zwei Ausnahmen. Kleine Feuerwerkskörper, von denen nur eine sehr geringe Gefahr oder und geringe Lautstärke ausgeht, dürfen das ganze Jahr über gekauft werden. Diese Feuerwerkskörper sind auch für das Zünden in geschlossenen Räumen vorgesehen. Zu diesen Feuerwerkskörper zählen Tischfeuerwerk, Knallbonbons oder auch Knallerbsen. Diese dürfen auch in Kiosken verkauft werden und müssen nicht innerhalb eines Verkaufsraumes verkauft werden. Dieses Kleinstfeuerwerk dürfen Kinder ab 12 Jahren bereits kaufen.

Die zweite Ausnahme bilden die letzten drei Tage des Jahres. Im Zeitraum vom 29. Dezember bis zum 31. Dezember dürfen in Deutschland Raketen, Batterien, Römische Lichter und alles, was wir von den Silvesterpartys kennen, verkauft werden. Der Erwerb und die Nutzung sind jedoch nur Personen ab 18 Jahren gestattet. Sollte der 29., der 30. oder der 31. Dezember auf einen Sonntag fallen, so darf der Verkauf bereits am 28. Dezember starten. Ansonsten dürfen Feuerwerkskörper nur mit einer speziellen Genehmigung gekauft und verwendet werden.

Was darf ich kaufen?

Knaller bzw. Feuerwerkskörper können in verschiedene Kategorien unterteilt werden. Die Pyroartikel werden unter anderen in Kategorien des Vergnügungsfeuerwerk F1 bis F4, des technischen Feuerwerks T1 und T2, sowie der sonstigen Pyrotechnik P1 und P2. Bestimmte Kategorien dürfen auch nur mit einem entsprechenden Befähigungsschein, dem Pyrotechniker, gezündet werden.

Frei verkäuflich sind die Kategorien F1 und F2, sowie T1 und P1. Lediglich gelten auch für diese Kategorien zum Teil Einschränkungen. Feuerwerkskörper der Kategorie F1 dürfen ganzjährlich ab 12 Jahren erworben und gezündet werden. Feuerwerkskörper der Kategorie F2 hingegen nur an den letzten 3 Tagen des Jahres und nur von Personen über 18 Jahren. Ebenso dürfen diese ohne Genehmigung auch nur an Silvester und Neujahr gezündet werden. Pyroartikel der Kategorien P1 und T1 können, wie die Feuerwerkskörper der Kategorie F1, das ganze Jahr über erworben werden. Allerdings müssen Sie mindestens 18 Jahre als sein, um diese zu erwerben.

Um Pyroartikel der Kategorien F3, T2 und P2 zu kaufen, benötigen Sie zwingend einen Befähigungsschein nach Paragraph 7 oder 27 des Sprengstoffgesetzes (SprengG). Dazu müssen Sie für Feuerwerkskörper der Kategorie F3 mindestens 18 Jahre und für Artikel der Kategorien T2 und P2 mindestens 21 Jahre als sein. Sollten Sie Feuerwerkskörper der Kategorie F4 kaufen wollen, so geht dies ebenfalls nur mit dem Pyrotechnikerschein und wenn Sie mindestens 21 Jahre alt sind. Dazu müssen Sie für das Abbrennen eines F4-Feuerwerks eine Genehmigung beim Ordnungsamt beantragen. Dieser Antrag muss mindestens zwei Wochen vorher erfolgen.

Zudem sind Feuerwerkskörper aus dem Ausland, wie die Polenböller, ebenfalls verboten. Nur Feuerwerkskörper, die von der Bundesanstalt für Materialforschung (BAM) geprüft worden sind und die CE-Kennzeichnung tragen, sind zulässig. Auch Feuerwerk, welches auf dem Flohmarkt oder privat verkauft wird, ist verboten. Wenn Sie erwischt werden, kann es zu hohen Geldstrafen oder sogar zu Freiheitsstrafen bis zu fünf Jahren kommen.

Wann darf ich knallen?

Grundsätzlich darf in Deutschland vom 31. Dezember ab 00 Uhr bis zum 01. Januar um 24 Uhr geknallt werden. Jedoch gibt es viele Ausnahmeregelungen, wodurch bestimmte Ruhezeiten auch an Silvester gelten können. Ebenso können die Kommunen einzelne Verbotszonen aufstellen, in denen sämtliches Feuerwerk auch an Silvester verboten ist. Ebenso ist es verboten Feuerwerk in der Nähe von brandgefährdeten Objekten, wie Denkmälern oder Häusern mit Reetdächern, zu zünden.

Weiterhin ist es verboten, Feuerwerkskörper in der Nähe eines Krankenhauses, eines Altersheims, eines Kinderheims oder einer Kirche zu zünden. Es kann zudem vorkommen, dass Ihre Stadt ein komplettes Verbot für private Silvesterfeuerwerke ausspricht. Dies geschieht vor allem in Großstädten. Hier wird dann aber meist ein öffentliches Feuerwerk angeboten, welches von der Stadt organisiert wird.

Worauf muss ich beim Knallen achten?

Nur weil Silvester ist und wir ein Feuerwerk zünden dürfen und die Nachtruhe somit auch zum Teil unwirksam ist, heißt das nicht, dass alle Gesetze außer Kraft getreten sind. So gibt es beim Zünden eines Feuerwerks eine Verkehrssicherungspflicht. So muss der richtige Standort gewählt werden, damit auch bei einem Fehlschlagen einer Rakete keine großen Schäden entstehen. Auch wenn diese Pflicht an Silvester und Neujahr nicht ganz so streng bewertet wird, da Raketen und Knaller an diesen Tagen allgemein üblich sind, sollten Sie dennoch auf sich und andere Acht geben.
Sie sollten auch Fenster und Türen geschlossen halten, da verirrte Raketen sonst schnell einen großen Schaden anrichten können. Sollte Ihr Auto durch die Feuerwerkskörper beschädigt werden, so haftet grundsätzlich der Verursacher. Ist dieser nicht auffindbar zahlt Ihre Versicherung den Schaden, wobei es auf den Schaden ankommt. Schäden, wie ein versengtes Stoffverdeckt oder eine mutwillige Zerstörung zahlt nur die Vollkaskoversicherung.

Ansonsten gelten die Gesetze auch weiterhin. Gehen Sie also rücksichtsvoll und sicher mit den Feuerwerkskörpern um und fangen Sie nicht an, diese auf andere Menschen zu halten oder abzufeuern. Halten Sie sich an die bestehenden Regeln und lesen Sie diese auch ruhig noch einmal in Ihrer Gemeinde nach.

Ihre Rechtsanwälte Perner & Grüger