2025 steht kurz bevor. Der 01. Januar ist dabei nicht nur der Beginn des neuen Jahres, sondern häufig auch der Stichtag, zu dem neue Gesetze oder Gesetzesänderungen in Kraft treten. Manche dieser Gesetze betreffen direkt die finanzielle Situation der Bürger, andere können erstmal nicht durchgeführt werden. Das Aus der Ampel-Koalition hat sein Übriges dazu beigetragen. Doch welche Gesetzesänderungen erwarten uns 2025?

Wichtige Änderungen im neuen Jahr

Es gibt einige wichtige Änderungen im neuen Jahr, welche die Bürger und Bürgerinnen freuen dürfte. Andere Änderungen werden vielen gar nicht gefallen. Wir klären Sie über die wichtigsten Änderungen auf.

Mindestlohn und die Minijobfreigrenze steigen an

Der Mindestlohn steigt wieder an. Diesmal steigt der Mindestlohn um ganze 41 Cent von 12,41 € auf 12,81 €. Durch den Anstieg des Mindestlohns steigt auch die Minijobfreigrenze von 538 € auf 556 € an. Somit dürfen Sie im Monat bis zu 556 € steuerfrei verdienen. Erstmals wird auch die Freibetragsgrenze vom BAföG zusammen mit dem Mindestlohn und der Minijobfreigrenze steigen. So können Sie, wenn Sie BAföG beziehen, trotzdem einen normalen Minijob ausführen und müssen nicht an den Stunden sparen.

Mehr Kindergeld

Neben dem Mindestlohn steigt auch das Kindergeld von 250 € auf 255 € an. Eltern können sich aber noch weiter freuen, denn der Kinderfreibetrag wird ebenfalls um 60 € auf 9.600 € pro Kind angehoben.

CO2-Preist steigt weiter

Auch der CO2-Preis steigt zum Jahreswechsel an. Somit kostet die Tonne CO2 nicht mehr 45 € sondern 55 €. Den Anstieg des Preises werden die Endverbraucher in den gestiegenen Preisen von Benzin, Diesel, Heizöl und Erdgas wiederfinden.

Briefe und Pakete brauchen länger und werden teurer

Durch das neue Postgesetz ist es ab 2025 erlaubt, dass Briefe erst am dritten Tag nach dem Einlieferungstag ankommen müssen. Positiv ist hingegen, dass Sie als Verbraucher Ihre Pakete ab nächstes Jahr nur noch in unmittelbarer Nachbarschaft oder am nächstgelegenen Hinterlegungsort abholen müssen. Das Paket darf nicht mehr entfernt abgeholt werden.

Allerdings wird auch das Porto erhöht. So kostet ein Standardbrief ab dem 01.01.2025 95 Cent statt 85 Cent. Auch die Postkarte soll bald 95 Cent kosten. Ebenso erhöhen sich die Preise von Kompaktbriefen, Großbriefen und Maxibriefen. Auch die Pakete bleiben nicht verschont. Hier erhöhen sich die Preise ebenfalls.

Führerschein-Umtausch

Bis zum 19. Januar 2025 müssen alle Personen, die nach 1971 geboren sind und deren Führerschein vor dem 01. Januar 1999 ausgestellt worden ist, ihren Führerschein umtauschen. Personen, dessen Führerschein nach 1999 ausgestellt worden ist, müssen auf das Ausstellungsjahr ihres Führerscheins achten.

Jetzt erfahren, wann Sie Ihren Führerschein umtauschen müssen.

Fazit

Nicht alle Gesetzesänderungen im neuen Jahr sind unbedingt willkommen, dennoch werden diese Änderungen zum 01. Januar in Kraft treten. Es gibt ja nicht nur schlechte Gesetze, sondern auch gute Gesetze. Beachten Sie die neuen Gesetze und die Änderungen, sofern Sie davon betroffen sind.

Wir wünschen Ihnen einen schönen Start ins neue Jahr. Bei Fragen rund um das Thema Recht sind wir Ihre starken Partner. Vereinbaren Sie einen Termin.

Ihre Rechtsanwälte Perner & Grüger