Die aktuelle ADAC motorwelt (Ausgabe 11/2019) geht auf das Thema „Autofahrer vor Gericht“ ein -gerade besonders interessant für uns in NRW mit der höchsten Bevölkerungs- und Straßennetzdichte.

So ist es auch kein Wunder, dass unser Bundesland bei der Anzahl an Verhandlungen in Verkehrssachen in Deutschland lt. Umfrage des ADAC´s mit 27.462 Strafverfahren (z.B. Unfallflucht, Alkohol am Steuer), 78.289 Ordnungswidrigkeiten (häufig Geschwindigkeits- und Handy-Verstößen) und 36.595 Zivilverfahren (in der Regel Streitigkeiten nach Unfällen) im Jahr 2018 an der absoluten Spitze stand.

Die Gerichte in NRW verhandeln aufgrund der Masse an Verhandlungen dann Schlag auf Schlag: Die Richter/in trägt den Fall kurz vor, Fotos und Videos werden angesehen, die den Verstoß dokumentieren. Und am Ende bleibt die Frage, ob dies alles verwertbar ist…

Die Suche nach der Wahrheit kann zudem teuer sein – so liegt der finanzielle Aufwand für ein Verfahren gut und gerne auch mal über dem eigentlichen Streitwert.

Foto zum Verkehrsrecht_RAe_Perner_Grueger_Dorsten_Smartphone_Steuer

Der Gang vor das Gericht und das Einschalten eines Rechtsanwaltes ist natürlich nicht immer notwendig. Der ADAC rät aber auf jeden Fall zu einem Anwalt, wenn es bei einem Unfall um Verletzte geht oder der Führerschein entzogen werden soll. Bei Verkehrsstraftaten, Trunkenheit, Drogen oder Medikamenten im Verkehr sollten Sie ebenfalls auf einen Anwalt vertrauen, der durch Akteneinsicht die Sachlage eruiert und Ihre Rechte wahrnimmt.

Ein Anwalt kann sowohl bei der Geltendmachung von Schadenersatzansprüchen und Schmerzensgeld als auch etwaigen Straf- oder Bußgeldverfahren helfen. Auch wenn Sie sicher sein wollen, dass Ihr gesamter Schaden reguliert wird oder eine Prüfung Ihrer Ansprüche erfolgt, sollten Sie sich sofort nach dem Unfall an einen Anwalt wenden.

Die Kosten übernimmt bei unverschuldeten Verkehrsunfällen die Haftpflichtversicherung des Gegners ganz oder bei mitverschuldeten Unfällen nach der zu bestimmenden Quote. Sollten Sie jedoch rechtsschutzversichert sein, werden sämtliche Kosten von Ihrer Rechtsschutzversicherung getragen.

 

Wertvolle Hinweise, wie Sie sich bei einem Unfall verhalten sollten:

  • Erfassen Sie alle Daten des Schädigers und weiterer Beteiligter wie Kennzeichen, Name und Anschrift von Fahrer, Halter und Zeugen
  • Fotografieren Sie wenn möglich die Unfallstelle und skizzieren Sie den Standort der Fahrzeuge unmittelbar nach dem Unfall

Daten, die Sie selbst gesichtet haben, können in einem Rechtsstreit manchmal entscheidend sein. Dies ist auch bei Einschaltung der Polizei wichtig, da diese den Unfall ja nur im Nachhinein rekonstruieren kann und lediglich bei Personenschäden zu einer sorgfältigen Unfallaufnahme verpflichtet ist.

Da bei einer polizeilichen Unfallaufnahme regelmäßig damit zu rechnen ist, dass ein Ordnungswidrigkeits- oder ein Strafverfahren eingeleitet wird, sollten Sie Angaben zum Unfallhergang gegenüber der Polizei nur machen, wenn Sie sich sicher sind, dass nicht auch gegen Sie ein Verfahren eingeleitet werden kann. Bevor Sie sich in widersprüchliche Aussagen oder ein Schuldeingeständnis verstricken, sagen Sie lieber gar nichts.

Foto Verkehrsrecht_RAe_Perner_Grueger_Dorsten_Unfall

Gut nach einem Unfall zu wissen:

  • Sollten Sie selbst bei einem Unfall verletzt worden sein, können Sie innerhalb von drei Monaten Strafantrag bei der Polizei stellen oder sich einem bereits eingeleiteten Strafverfahren als Nebenkläger anschließen.
  • Die endgültige Höhe von Schmerzensgeld ist erst zu bestimmen, wenn ein vollständiger Überblick über die voraussichtlichen Unfallfolgen besteht – nicht vorher! Etwaige Abfindungserklärungen müssen vor Ihrer Unterschrift genau geprüft werden.
  • Wählen Sie keinen Gutachter, der Ihnen von der gegnerischen Versicherung vorgeschlagen wird. Nach ständiger Rechtsprechung des BGH kommt der Geschädigte seiner Darlegungslast hinsichtlich der Schadenshöhe ausreichend nach, wenn der Schaden anhand eines von ihm eingeholten Sachverständigengutachtens ermittelt wird.
  • Wenn Sie kein Ersatzfahrzeug benötigen, denken Sie bitte auch daran, die Nutzungsausfallentschädigung geltend zu machen.

Haben Sie Fragen? – Sprechen Sie uns an!

Die Rechtsanwaltskanzlei Perner & Grüger wünscht Ihnen auf jeden Fall „allzeit gute Fahrt“

– und wenn es einmal anders kommen sollte, stehen wir Ihnen gern mit Rat und Tat beiseite!