In unserer neusten Serie stellen wir Ihnen ein wenig das Straßenverkehrs-Gesetz (StVG), die Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) sowie die Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) vor und erläutern besonders knifflige Verordnungen. Heute beschäftigt uns die Warnwestenpflicht.

Warnwestenpflicht in Deutschland

In Deutschland gibt es seit dem 01. Juli 2014 offiziell eine Warnwestenpflicht. Dies bedeutet, dass jedes Fahrzeug, ausgenommen Motorräder, mindestens eine Warnweste im Fahrzeug bereitliegen haben muss. Dabei ist es auch uninteressant wie viele Personen zusätzlich noch im Fahrzeug sind. Die Warnweste ist für den Fahrer und sollte bei Unfällen oder Pannen getragen werden, jedoch sieht der Gesetzgeber von einer Tragepflicht für Warnwesten ab und appelliert an die Eigenverantwortlichkeit der Verkehrsteilnehmer.

Die Vorgaben der EU

Warnkleidung, somit auch die Warnweste, muss in Deutschland entweder in rot-orange, orange oder gelb vorhanden sein und der Europäischen Norm EN ISO 20471:2013 entsprechen. Warnkleidung wird nach der Norm in 3 Klassen eingestuft. Klasse 1 ist die niedrigste und Klasse 3 die höchste. Die Klassen werden nach der Fläche des fluoreszierenden und der Fläche des reflektierenden Materials unterteilt.

Mindestanforderung der Warnweste für den Straßenverkehr

Warnwesten für den Straßenverkehr fallen unter die Klasse 2, da sie eine 360-Grad-Sichtbarkeit und die zutreffenden Größen der Flächen erfüllen. Dies ist durch die zwei mindestens 5 cm breiten Reflektoren und durch die verwendeten, der Norm entsprechenden fluoreszierenden Farben gewährleistet. Alte nicht der Norm entsprechenden Warnwesten bleiben jedoch auch weiterhin gültig. Wir raten Ihnen jedoch ganz veraltete Warnwesten zu ersetzen.

Bußgelder bei Zuwiderhandlung

Durch die Mitführpflicht in den Fahrzeugen müssen Warnwesten bei einer Aufforderung hervorgeholt werden. Bei Zuwiderhandlung bzw. nicht mitführen einer Warnweste, egal ob alt oder neu, wird ein Bußgeld in Höhe von 15 € fällig. Das Mitführen einer Warnweste in einer falschen Farbe, also nicht rot-orange, orange oder gelb, führt ebenfalls zu diesem Bußgeld.

Andere Länder, andere Sitten

In den meisten Europäischen Ländern gibt es eine ähnliche Mitführpflicht oder sogar zusätzlich eine Tragepflicht. Nur der Schweiz ist egal, ob Sie eine Warnweste mitführen oder nicht. Dort gibt es weder eine Tragepflicht noch eine Mitführpflicht für Warnwesten.

Bei weiteren Fragen rund um das StVG, die StVO oder die StVZO können Sie uns sehr gerne telefonisch erreichen oder eine E-Mail schreiben.

Wir beantworten Ihre Fragen gerne.

Ihre Rechtsanwälte Perner und Grüger