Jeder, der an Ostern denkt, denkt automatisch an das schöne Beisammensein an einem gemütlichen Osterfeuer. Egal wie schön diese Tradition sein mag, es ist sehr wichtig, an viele Sicherheitsaspekte und rechtliche Einschränkungen zu denken. So können mögliche Gefahren vermieden werden. Wir erklären Ihnen, welches Recht beim Osterfeuer gilt.

Rechte und Pflichten

Jedes Bundesland hat für Osterfeuer eigene Regelungen und teilweise unterscheiden sich die Regelungen sogar von Gemeinde zu Gemeinde. Deswegen gibt es in Bremen Osterfeuer nur am Karsamstag und Ostersonntag zwischen 19:00 und 24:00 Uhr. In NRW beispielsweise dürfen Osterfeuer generell nicht privat entfacht werden, sondern müssen im Rahmen eines Brauchtumsfeuer von Organisationen, Vereinen oder Glaubensgemeinschaften veranstaltet werden. In Berlin hingegen kann jeder sein eigenes Osterfeuer veranstalten und muss dieses auch nicht anmelden.
Allgemein lässt sich aber sagen: Niemand darf von dem Feuer gefährdet oder belästigt

werden! In den meisten Gemeinden müssen bestimmte Sicherheitsabstände eingehalten werden, damit die Erlaubnis erteilt wird.

Osterfeuer-Tage:

Das Feuer darf nur an Karsamstag, Ostersonntag, Ostermontag gezündet werden. Außerhalb dieser Tage ist es strikt verboten und wird hierfür oft durch Ordnungsamt kontrolliert. Bei der Nichteinhaltung können Bußgelder bis zu 5.000 Euro verhängt werden.

Anmeldung:

Die Anmeldung muss bei manchen Gemeinden 14 Tage im Voraus erfolgen, bei den anderen reicht es das Feuer fünf bis zehn Tage im Vorlauf anzumelden. Die Städte geben die Adressen an die Leitstelle der örtlichen Feuerwehr weiter, damit diese im Falle eines Unfalls schnell am richtigen Ort agieren kann.

Auflagen:

Nachfolgend haben wir die am häufigsten vorkommenden Auflagen der jeweiligen Gemeinden aufgelistet. Im Regelfall müssen Sie diese und vielleicht noch ein paar mehr einhalten und erfüllen, damit das Osterfeuer bei Ihnen stattfinden darf:

  • Die Veranstaltung darf ausschließlich dem Brauchtum dienen und darf nicht als illegale Abfallentsorgung genutzt werden.
  • Das Osterfeuer muss in manchen Gemeinden für die Öffentlichkeit zugänglich sein.
  • Der Sicherheitsabstand zu Wäldern und Gebäuden muss meistens mindestens 50 Meter betragen. Bei der Autobahn, Bahngleisen und Straßen sind sogar 100 Meter Abstand zu beachten. Es ist ebenfalls wichtig auf die Windrichtung zu achten, um ein unkontrolliertes Ausbreiten zu vermeiden.
  • Das Feuer muss ständig von mindestens einer erwachsenen Person beaufsichtigt werden.
  • Löschmittel wie Wasser, Sand und Feuerlöscher müssen immer in der Reichweite sein.
  • Für das Feuer dürfen nur trockene Pflanzenreste und unbehandeltes Holz verwendet werden. Man sollte niemals brennbare Flüssigkeiten als Brandbeschleuniger einsetzten.
  • Zum Schluss muss die Feuerstelle vollständig gelöscht und ausgekühlt sein.

Sicherheitstipps:

Passen Sie immer auf die Kinder auf, denn bekanntlich können sie unerwartet handeln und sich in Gefahr bringen, indem sie zum Beispiel zu nah am Feuer rumtoben.
Benutzen Sie niemals Strohballen als Sitzgelegenheit, denn sie können allein durch die Hitze sich in Brand setzten.

Kommt es zu kleineren Verbrennungen, so müssen diese direkt unter fließendem Wasser lang genug gekühlt werden. Sind die Verbrennungen größer muss umgehend ein Arzt alarmiert werden.
Sollte es dennoch zu einer unerwarteten Ausbreitung des Feuers kommen, sind Sie verpflichtet schnellstmöglich die Feuerwehr zu benachrichtigen!

Bußgelder bei Vergehen

Sollten Sie Ihr Osterfeuer nicht ordnungsgemäß anmelden oder gegen Ihre rechtlichen Auflagen verstoßen, so drohen Ihnen Bußgelder. Die Höhe der Bußgelder hängt von dem jeweiligen Vergehen ab. Sollten Sie das Feuer zum Beispiel nicht beaufsichtigen, so kann das bis zu 500 Euro Bußgeld kostet. Ist das Osterfeuer überhaupt nicht angemeldet, so werden bis zu 5.000 Euro Bußgeld fällig. Lassen Sie Ihr Osterfeuer in der Nähe eines Waldes brennen, kann das Ordnungsamt auch Bußgelder in Höhe von bis zu 50.000 Euro verhängen.

Fazit

Ein Osterfeuer ist immer ein schöner Brauch, der Freunde und Fremde zusammenkommen lässt. Dennoch sollten Sie sich an die bestehenden Regeln, Pflichten und Rechte halten, bevor Sie sich Bußgeldbescheide gegenübersehen.

Genießen Sie das Osterfeuer Ihrer Gemeinde und achten Sie auf sich und Ihre Mitmenschen.

Frohe Ostern!