Viele Deutsche lieben das Grillen und freuen sich jedes Mal, wenn der Grill angemacht und das erste Fleisch auf das Rost gelegt wird. Doch was ist, wenn sich die Nachbarn über das ständige Grillen aufregen? Habe ich nicht ein Recht in meinen 4 Wänden oder auch in meinem Garten zu tun und zu lassen was ich möchte? Wir erklären es Ihnen.

Rechtslage beim Grillen

Das Schwierige beim Grillen ist, dass es keine Rechtslage für das Grillen gibt. Weder im Miet- und Wohnrecht, noch im Bürgergesetzbuch oder im Nachbarrecht. Grillen ist nicht geregelt. Dadurch kann man zwar sagen, dass das Grillen nicht generell verboten ist, aber es gibt einige Grundsätze, die zu beachten sind.

Was steht im Mietvertrag oder in der Hausordnung?

Wichtig ist bei Miet- oder Eigentumswohnungen zu wissen, was im Mietvertrag oder in der Hausordnung steht. Steht dort, dass das Grillen verboten ist, ist das Grillen auf dem Balkon verboten. Dabei ist auch egal, mit was für einem Grill gegrillt wird. Wenn das Grillen grundsätzlich verboten ist, können Sie dieses Verbot auch nicht mit einem Elektro- oder Gasgrill umgehen.
Anders sieht das aus, wenn der Holzkohlegrill verboten ist. Da in dem Mietvertrag oder in der Hausordnung explizit nur das Grillen mit Holzkohle verboten ist, dürfen Sie mit dem Elektro- oder dem Gasgrill auf Ihrem Balkon grillen.

Grillen im Garten kann mir keiner verbieten, oder?

Das ist so nicht ganz richtig. Das Grillen kann auch im eigenen Garten verboten werden. Häufig ist dies aber bei alleinstehenden Einfamilienhäusern unwahrscheinlicher als bei Mehrfamilienhäusern, dennoch kann es auch dort verboten werden. Das Verbot kommt vor allem dann Zustande, wenn sich die Nachbarn durch eine zu große Rauchbildung belästigt fühlen oder zu viel Rauch in die Nachbarwohnung zieht. Bei zu großer Rauchbildung greift dann das Landesimmissionsschutzgesetz NRW.

Wie oft darf ich den Grill anmachen?

Dazu gibt es keine einheitliche Rechtsprechung. Die Gerichte haben bisher immer im Einzelfall über die Häufigkeit des Grillens geurteilt.

Wie kann ich Bußgeldern entgehen?

Am einfachsten können Sie Bußgeldern entgehen, wenn Sie sich an den Mietvertrag und die Hausordnung halten. Sie sollten, wenn Sie auf Ihrem Balkon grillen, die beiden Dokumente genau lesen und darauf achten, dass Sie keine große Rauchentwicklung haben. Wir empfehlen den Umstieg von Holzkohle auf Gas oder Elektro, denn diese Grillarten verursachen weniger Rauch.
Wenn Sie mit Ihren Nachbarn auf Kriegsfuß stehen, versuchen Sie diese, bevor Sie grillen zu informieren. Achten Sie beim Grillen im Garten darauf, dass der Rauch nicht in die Wohnungen oder Häuser der Nachbarn zieht. Die Ruhezeiten, Mittags- und Nachtruhe müssen Sie auch beachten.

Nehmen Sie beim Grillen Rücksicht auf Ihre Mitmenschen und versuchen Sie immer kooperativ zu sein und mit Ihren Nachbarn zu reden.

Bei rechtlichen Fragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung und werden Ihnen Rechtsbeistand leisten.

Ihre Rechtsanwälte Perner & Grüger