Heute gehen wir zurück in die Fahrschule und wiederholen noch einmal die wichtigsten Regeln im Straßenverkehr: die Vorfahrtsregeln.

Die Vorfahrtsregeln

Die Regelung der Vorfahrt wird im Paragrafen 8 der Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) festgehalten und beschrieben. Diese besagen, dass ein Auto, welches an Kreuzungen oder Einmündungen von rechts kommt, immer Vorfahrt hat. Sie werden diese Aussage wahrscheinlich auch als Ausdruck „rechts vor links“ kennen. Die immerwährende Vorfahrt der von rechts kommenden Autos kann aber durch bestimmte Verkehrszeichen aufgehoben werden.

Aufhebung der Vorfahrt

Die bestimmten Verkehrszeichen werden in dem Paragrafen als Verkehrszeichen 205, 206, 301 und 306 beziffert. Mit den Nummern sind das „Vorfahrt gewähren“-Schild, das Stoppschild, das „Vorfahrt nur an dieser Kreuzung“-Schild und das Schild „Vorfahrtsstraße“ gemeint. Sehen Sie ein solches Verkehrszeichen am Straßenrand, können Sie sich schon einmal darauf vorbereiten, was als nächstes zu tun ist.

Bedeutung der Verkehrszeichen

Die Verkehrszeichen 205 und 206 weisen Sie an, an dieser Kreuzung ihren Anspruch auf die Vorfahrt aufzugeben. Bei einem „Vorfahrt gewähren“ Schild müssen Sie sich langsam an die Kreuzung nähern und bei Bedarf auch stehen bleiben und dem kreuzenden Verkehr die Vorfahrt gewähren, bevor Sie die Kreuzung befahren dürfen. Bei einem Stoppschild müssen Sie entweder an einer auf der Straße gezogenen Haltelinie oder an einem Punkt, an dem Sie die Straße gut einsehen können, halten.

Die Verkehrszeichen 305 und 306 geben Ihnen Vorfahrt. Bei dem Schild „Vorfahrtsstraße“ haben Sie Vorfahrt bis Sie zu einem der anderen drei Zeichen kommen oder die Straße linksabbiegend verlassen.

Die Vorfahrt auf einer Vorfahrtsstraße kann auch mit Hilfe von einem Zusatzzeichen auf einer anderen Straße weitergehen. Bei dem „Vorfahrt nur an dieser Kreuzung“-Schild haben Sie, wie der Name schon sagt, Vorfahrt nur an dieser einen Kreuzung.

Entdecken Sie kein Verkehrszeichen oder das Verkehrszeichen 102, also das „Kreuzung oder Einmündung mit Vorfahrt von rechts“-Schild, besser bekannt als „rechts vor links“ Zeichen, hat der von rechts kommende Verkehrsteilnehmer Vorfahrt.

Besonderheit Kreisverkehr

Bei Kreisverkehren gibt es auch gewisse Vorfahrtsregeln. Wird das Zeichen 215, also das Kreisverkehrszeichen von dem Zeichen 205, also dem „Vorfahrt gewähren“ Schild, unterstützt, muss dem Verkehr im Kreisverkehr Vorfahrt gewährt werden. Anders sieht das aus bei einem Kreisverkehr ohne Unterstützung durch das Zeichen 205 oder einem Kreisel ganz ohne Verkehrszeichen. Dann gilt hier, wie an allen anderen Kreuzungen ohne Verkehrszeichen, die Vorfahrtsregel „rechts vor links“. Das heißt, dass der Verkehr in dem Kreisel dem einbiegenden Verkehr Vorfahrt zu gewähren hat.

Strafen aus dem Bußgeldkatalog bei Nichtbeachtung der Vorfahrtsregeln

Sind Sie an eine „rechts vor links“ Kreuzung, einem „Vorfahrt gewähren“ Schild oder einem Stoppschild nicht langsam, vorausschauen und vorsichtig herangefahren, kostet Sie das laut dem Bußgeldkatalog 10 € Bußgeld. Sollten Sie durch die Nichtbeachtung jemanden behindern, wird ein Bußgeld in Höhe von 25 € fällig. Sollten Sie jemanden die Vorfahrt genommen und dabei auch gefährdet haben, wird es laut dem Bußgeldkatalog mit einem Bußgeld von 100 € richtig teuer.

Am besten befolgen Sie immer alle Vorfahrtsregeln und Ihnen wird nichts passieren. Sollten Sie einmal nicht wissen, welche Vorfahrtsregel an der Kreuzung gilt, halten Sie sich lieber immer an die „rechts vor links“ Regel.

Bei Fragen rund um das Verkehrsrecht stehen wir Ihnen zur Seite und beraten Sie gerne. Rufen Sie am besten direkt an.

Ihre Fachanwälte Perner & Grüger