Die Erbschaft ist kein schönes Thema, aber muss leider auch behandelt werden. Wer sich nicht mit der Erbschaft auseinander setzt, kann große Schwierigkeiten bekommen. Wir erklären Ihnen in diesem Beitrag, was es bei einer Erbschaft von Geldbeträgen zu beachten gilt, wie die Steuerklassen und Steuerfreibeträge sind und wie Sie Ihr Vermögen vererben. Wir werden dabei auch den Begriff „Vermögen“ benutzen, obwohl mit Vermögen an sich mehr gemeint ist als einzig und allein das Geld.

Umgang mit Ihrem Vermögen – Vermögen vererben

Sie können zu Lebzeiten mit Ihrem Vermögen und damit auch mit Ihrem Geld haushalten, wie Sie möchten, es ist Ihr Geld. Nach Ihrem Ableben werden Sie dieses Geld vererben. Sie können dies, wie mit allen anderen Ihrer Besitztümer, mittels eines Testaments vererben oder jedoch anhand der gesetzlichen Erbfolge an Ihre Hinterbliebenen vererben.

Gesetzliche Erbfolge

Das Geld wird nach der Reihenfolge der gesetzlichen Erbfolge vererbt und kann auch nicht geändert werden. Gibt es einen Alleinerben, so erbt diese Person das gesamte Vermögen. Bei einer Erbengemeinschaft wird das Vermögen an mehrere Erben vererbt. Über das Vermögen können die Erben der Erbengemeinschaft nur zusammen verfügen. Somit darf keiner der Erben über das Vermögen alleine verfügen oder Geld davon abheben.

Damit die Erben auch alleine über das Vermögen verfügen können, müssen die Erben das Geld untereinander aufteilen und sich auszahlen lassen. Jedoch müssen alle Erben damit einverstanden sein und zustimmen.

Testament

Mithilfe eines Testaments wird die gesetzliche Erbfolge außer Kraft gesetzt und Sie bestimmen wer im Falle Ihres Todes Ihr Vermögen erbt. Sie können einen Alleinerben oder auch mehrere Erben bestimmen, die das gesamte Vermögen dann erben. Sie können jedoch auch einzelne Vermögensgegenstände, wie Kunstwerke, Autos, Schmuck oder Geld vererben. Hierbei spricht man jedoch nicht von einem Erbe im eigentlichen Sinne, sondern von einem Vermächtnis.

Vermögen schenken

Ähnlich wie eine Immobilie, können Sie auch Ihr Vermögen verschenken. Sie sollten bei einer Schenkung vor allem darauf achten, dass Sie trotz Ihrer Schenkung noch genug Vermögen oder genügend Einnahmen haben, um Ihr Leben weiterzuführen und Ihren Lebensstandard zu behalten. Ebenso wie bei einer Erbschaft sind auch bei einer Schenkung Steuern zu zahlen.

Das Vermächtnis

Ein Vermächtnis ist etwas anderes als eine Erbschaft. Bei einem Vermächtnis wird das Vermögen gezielt verteilt. Ein Vermächtnis beugt häufig auch nachfolgende Erbschaftsstreitigkeiten vor. Im Erbfall hat der Vermächtnisnehmer einen Anspruch auf den Vermögenvorteil (nach BGB), der ihm zugesagt wurde. Diesen Anspruch auf Übertragung hat der Vermächtnisnehmer gegenüber den Erben. Der Vermächtnisnehmer hat jedoch keinen Anteil am mit allen Rechten und Pflichten verbundenen Gesamtnachlass.

Steuerrechtliche Angelegenheiten

Bei jeder Erbschaft in Verbindung mit Vermögen gibt es auch bestimmte steuerrechtliche Angelegenheiten. Aber nicht nur bei einer Erbschaft, sondern auch bei einer Schenkung und auch bei einem Vermächtnis. Es gibt diverse Freibeträge, welche sich jedoch nach der Erbschaftsrangfolge richten. Je höher der Grad der Verwandtschaft ist, desto höher sind die Freibeträge der Erben.

Verschiedene Freibeträge

Die Freibeträge richten sich nach den Steuerklassen der Erbschaftssteuer. Insgesamt gibt es drei Steuerklassen, welche sich nach dem Verwandtschaftsgrad richten. Die niedrigsten Steuern zahlen Sie in Steuerklasse I, in Steuerklasse III zahlen Sie die höchsten. Die zu zahlenden Steuern erhöhen sich je höher der Wert des Erbes ist, welcher über den Freibetrag hinaus geht.

Die Freibeträge sind unterschiedlich gestaffelt. In Steuerklasse I reichen die Steuerfreibeträge von 500.000 € bis 100.000 €, in Steuerklasse II und III bis zu 20.000 €. In Steuerklasse I kann der Steuersatz mindestens 7 % und maximal 30 %, in Steuerklasse II mindestens 15 % und höchstens 43 % und in Steuerklasse III mindestens 30 % und höchstens 50 % betragen.

Auch bei einem Vermächtnis fallen Sie unter die Erbschaftssteuer, da Sie etwas von Todes wegen erwerben. Die Steuerpflicht entsteht hierbei zum Zeitpunkt des Erbfalls und nicht erst zu dem Zeitpunkt, an dem das Vermächtnis erfüllt ist.

Steuerhinterziehung

Sobald Sie Vermögen erben, müssen Sie zum Finanzamt und die Erbschaft angeben. Die Steuer entsteht zum Zeitpunkt des Erbfalls und muss somit auch direkt gezahlt werden. Sollten Sie Ihre Erbschaft nicht beim Finanzamt anzeigen, so kann es sein, dass Sie wegen Steuerhinterziehung angezeigt werden.

Nicht nur Vermögen, sondern auch Verbindlichkeiten

Wenn Sie eine Erbschaft erhalten, müssen Sie im Hinterkopf haben, dass ein Erbe nicht immer nur aus Einkünften, sondern auch aus Verbindlichkeiten bzw. Schulden besteht. Sie übernehmen mit der Annahme des Erbes also nicht nur Das Vermögen, sondern eben auch die möglichen Schulden, die der Erblasser zu Lebzeiten angehäuft haben könnte. Sie können das Erbe aber auch binnen 6 Wochen ausschlagen und erben dann keine Schulden, somit aber auch kein Vermögen.

Fazit

Sie können auf verschiedene Weise Ihr Vermögen vererben oder es von einem Erblasser erben. Sie sollten sich jedoch mit den Vor- und Nachteilen eines Testaments, von Schenkungen und Vermächtnissen auseinandersetzen und sich beraten lassen. Nicht immer ist die einfachste Lösung auch die beste Lösung.

Wir beraten Sie gerne bei Fragen rund um das Erbrecht.

Ihre Fachanwälte Perner & Grüger