In unserer neusten Serie stellen wir Ihnen ein wenig das Straßenverkehrs-Gesetz (StVG), die Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) sowie die Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) vor und erläutern besonders knifflige Verordnungen. Den Anfang dieser Serie macht die Winterreifenpflicht, welche sehr gut zur Reifenwechselsaison passt.

Nach der Straßenverkehrsordnung dürfen Kraftfahrzeuge bei winterlichen Bedingungen wie Glatteis, Schneeglätte, Eisglätte und Reifglätte nur dann gefahren werden, wenn diese auf allen Rädern mit Winterreifen ausgestattet sind. Die StVZO gibt vor, dass als Winterreifen nur noch Reifen gelten, welche mit dem Alpine-Symbol (ein Bergpiktogramm mit einer Schneeflocke darin) gekennzeichnet sind. Mit dieser Verordnung wurden erstmals Mindestanforderungen an die Sicherheit und die Leistungsfähigkeit von Winterreifen bei winterlichen Bedingungen auf den Straßen festgelegt.

Neue Winterreifen verpflichtend bis 2024

Die sonst gängigen M+S (Matsch und Schnee)-Reifen dürfen damit im Winter bzw. bei winterlichen Straßenbedingungen nicht mehr befahren werden. Aber keine Angst, Sie dürfen mit Ihren alten M+S Reifen noch fahren, wenn Sie keine Kapazitäten haben einen neuen Satz Winterreifen zu erwerben. In diesen Fällen dürfen Sie noch bis zum 30.09.2024 mit Ihren am Auto montierten M+S-Reifen fahren, solange diese vor dem 31.12.2017 hergestellt wurden. Alle M+S-Reifen die nach dem 01.01.2018 hergestellt wurden, dürfen bei winterlichen Bedingungen nicht mehr an Ihrem Auto angebracht sein.

Bußgeld bei M+S-Reifen droht

Wer sich dieser Verordnung widersetzt kann ein Bußgeld in Höhe von 60 Euro erhalten. Sollten zusätzlich zu den falschen Reifen andere Verkehrsteilnehmer behindert werden, kann ein Bußgeld in Höhe von sogar 80 Euro anfallen.

Reifenalter prüfen anhand der DOT-Nummer

Prüfen Sie Ihre Reifen lieber noch einmal vor dem Reifenwechsel, bevor Sie die falschen Reifen aufziehen lassen und womöglich noch mehr bezahlen müssten. Das Herstellungsdatum und die Kennzeichnung, ob Alpine oder M+S Reifen, finden Sie am Reifen selber. Das Datum wird durch die sogenannte DOT-Nummer angegeben und lässt sich entweder aus den letzten 3 oder letzten 4 Ziffern hinter dem DOT-Symbol ablesen.

Drei Ziffern bedeuten, dass der Reifen noch vor der Jahrtausendwende hergestellt wurde. Das Datum bezieht sich auf die Woche im Jahr und das Jahr an sich. So stehen zum Beispiel die Ziffern „3312“ für die 33. Woche 2012. Über der DOT-Nummer ist auch zu erkennen, ob es sich bei dem Reifen um einen gültigen Winterreifen handelt oder nicht.

Bei weiteren Fragen rund um das StVG, die StVO oder die StVZO können Sie uns sehr gerne kontaktieren. Wir beraten Sie gerne.

Ihre Rechtsanwälte Perner und Grüger