In dieser Serie stellen wir Ihnen ein wenig das Straßenverkehrsgesetz (StVG), die Straßenverkehrsordnung (StVO), die Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) und alle damit in Verbindung stehenden Verordnungen vor und erläutern besonders knifflige Verordnungen.

Heute erklären wir Ihnen die Führerscheinpflicht.

In Deutschland dürfen die allermeisten Autos, Roller, Motorräder oder auch landwirtschaftlichen Fahrzeuge nur mit einer Fahrerlaubnis und dem Führerschein als Nachweis gefahren werden. Einige wenige Ausnahmen gibt es für Fahrzeuge, die bestimmte bauliche Aspekte oder eine bestimmte Motorisierung und Höchstgeschwindigkeit aufweisen.

Besitzen Sie also keine Fahrerlaubnis, dürfen Sie sich nicht hinter das Steuer eines Fahrzeuges setzen und damit auf der Straße fahren.

Wer ist berechtigt einen Führerschein zu besitzen?

Nach §2 der StVG ist jemand berechtigt eine Führererlaubnis zu besitzen, wenn dieser einen festen Wohnsitz hat, mindestens 17 Jahre alt ist, zum Fahren von Fahrzeugen geeignet ist, in der Fahrschule war, die theoretische und praktische Fahrprüfung bestanden hat, Erste Hilfe leisten kann und noch keine in der EU und deren Vertragsstaaten gültige Fahrerlaubnis besitzt. Außerdem müssen bestimmte Anforderungen an körperlichen und geistigen Leistungen erfüllt werden.

Führerschein muss immer mitgeführt werden

Nach § 4 der Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV) muss eine Fahrerlaubnis zu jeder Zeit durch eine amtliche Bescheinigung nachgewiesen werden können. Zu diesen Bescheinigungen zählen unter anderem der Führerschein, ein Internationaler Führerschein oder ein ausländischer Führerschein mit Übersetzungsformularen und Bescheinigungen, welche eine Fahrerlaubnis offiziell bestätigt.
Der Führerschein oder die entsprechenden Bescheinigungen müssen bei Bedarf den zur Überprüfung autorisierten Personen, wie Polizisten, ausgehändigt werden.

Somit besteht in Deutschland die Pflicht den Führerschein immer mitzuführen, da dieser bei Bedarf vorgezeigt werden muss.

Bußgelder bei Vergehen

Wenn Sie eine der oben genannten Bescheinigungen nicht mitführen, wird ein Bußgeld in Höhe von 10 € verlangt. Fahren Sie jedoch ganz ohne Fahrerlaubnis sind die Strafen drastischer. Sie können mit bis zu ein Jahr ins Gefängnis gehen oder müssen eine hohe Geldstrafe zahlen.

Sollten Sie zwar eine Fahrerlaubnis besitzen, lassen jedoch jemanden ohne Fahrerlaubnis fahren, werden Sie auch mit bis zu einem Jahr Gefängnis oder einer hohen Geldstrafe bestraft.
Nehmen Sie ihren Führerschein also immer lieber mit, wenn Sie mit dem Auto unterwegs sind. Der Führerschein ist in der ganzen EU gültig. In anderen Ländern kann es sein, dass Sie zu ihrem nationalen Führerschein auch noch weitere Bescheinigungen wie den Internationalen Führerschein brauchen.

Bei weiteren Fragen rund um das StVG, die StVO oder die StVZO können Sie uns sehr gerne kontaktieren.

Wir beraten Sie gerne.

Ihre Rechtsanwälte Perner und Grüger