Es gibt einen Unterschied zwischen dem „Führerscheinentzug“ und dem „Fahrverbot“. Grundlegende Unterschiede zwischen den beiden Begriffen sind die Definition und die Gesetzeslage auf den diese beiden Strafen beruhen. Die eine Strafe ist aus dem Strafgesetzbuch, die andere ist ein Verkehrsgesetz und wird im Bußgeldkatalog geregelt.
Was ist ein Fahrverbot?
Oftmals werden Führerscheinentzug und Fahrverbot zusammen genannt, weil die Begriffe für viele das gleiche bedeuten. Das ist leider falsch. Ein Fahrverbot wird verhängt, wenn der Beschuldigte wissentlich oder fahrlässig eine Ordnungswidrigkeit begangen hat. Die Strafe für diese Ordnungswidrigkeit muss im Bußgeldkatalog festgehalten sein. Die Anordnung eines Fahrverbots steht im Paragraf 25 Straßenverkehrsgesetz (StVG). Die Länge des Fahrverbotes wird im Bußgeldkatalog aufgeführt. Bei einem Fahrverbot wird der beschuldigten Person der Führerschein für einen Zeitraum von 1 bis 3 Monaten abgenommen. In dieser Zeit darf er entweder nur bestimmte oder gar keine Fahrzeuge führen.
Wird eine Ordnungswidrigkeit wegen Trunkenheit verhängt, wird der Führerschein in der Regel zusätzlich zur Geldstrafe beschlagnahmt und ein Fahrverbot wird ausgesprochen.
Was ist ein Führerscheinentzug?
Der Begriff Führerscheinentzug ist an sich auch nicht komplett richtig. Der Führerschein wird beim Fahrverbot beschlagnahmt, bei einem „Führerscheinentzug“ wird die Fahrerlaubnis eingezogen, das heißt, Sie dürfen für eine bestimmte Zeit gar nicht mehr fahren und müssen die Fahrerlaubnis auch erneut beantragen. Dem Führerscheinentzug bzw. der Entzug der Fahrerlaubnis liegt auch keine Ordnungswidrigkeit, sondern eine Straftat zugrunde. Geregelt ist dies im Paragraf 69 des Strafgesetzbuches (StGB). Die Strafen werden oft auch mit einer Gefängnisstrafe bis zu 5 Jahren oder einer hohen Geldstrafe bestraft.
Zu den Straftaten gehören, den Straßenverkehr und dabei das Leben anderer zu gefährden, die Teilnahme oder Durchführung illegaler Straßenrennen, Betrunken am Straßenverkehr teilzunehmen, Fahrerflucht von Unfallstätten und einem Vollrausch durch Alkohol oder Drogen. Wird man deswegen verurteilt wird die Fahrerlaubnis entzogen und eine Sperre von 6 Monaten bis zu 5 Jahren verhangen. In dieser Zeit darf keine neue Fahrerlaubnis ausgestellt werden. In manchen Fällen kann nach Paragraf 11 der Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV) auch eine Untersuchung angeordnet werden, die den geistigen und gesundheitlichen Zustand der beschuldigten Person überprüft. Wir sagen dazu üblicherweise MPU.
Vermeidung von Fahrverboten oder dem Entzug der Fahrerlaubnis
Am einfachsten können Sie Ihren Führerschein und Ihre Fahrerlaubnis behalten, wenn Sie sich an die geltenden Gesetze und Vorschriften für den Straßenverkehr halten. Wichtig ist dabei das Auto stehen zu lassen, wenn Sie was getrunken haben, niemanden im Straßenverkehr gefährden, nicht von Unfallorten fliehen und auch keine Rennen veranstalten. Wenn Sie dies alles befolgen, behalten Sie Ihren Führerschein.
Wenn Sie doch einmal in so eine Situation kommen sollten, wenden Sie sich an uns. Wir helfen Ihnen gerne weiter.
Ihre Fachanwälte für Verkehrsrecht aus Dorsten