Jedes Jahr an Weihnachten werden viele Geschenke verschenkt, aber nicht immer sind die Geschenke passend oder die Beschenkten freuen sich nicht über ihr Geschenk. Die Tage zwischen Weihnachten und Neujahr werden dann meistens dazu genutzt, die ungewollten oder nicht passenden Geschenke wieder umzutauschen oder zurückzugeben. Doch wie sieht das eigentlich mit dem Umtauschfristen und den Rückgabefristen aus? Ist der Verkäufer überhaupt dazu verpflichtet, Ware zurückzunehmen und umzutauschen? Wir erklären Ihnen die gesetzlichen Vorgaben und den Umtausch an Weihnachten.

Generelles Rückgaberecht

Ein generelles Rückgaberecht im stationären Handel gibt es nicht. Sie als Kunde können also nicht einfach in das Geschäft gehen und aufgrund von Nichtgefallen die Ware einfach zurückgeben. Im stationären Geschäft gilt generell: was gekauft ist, ist gekauft. Dass der Käufer seine Ware nicht zurückgeben kann, wird auch dadurch unterstützt, dass er ein mangelfreies Produkt gekauft hat. Ein Kaufvertrag ist bindend.

Anders sieht das ganze jedoch aus, wenn die gekaufte Ware mangelhaft ist. Hierbei können Sie als Käufer das Produkt innerhalb von zwei Jahren zurückgeben. Innerhalb des ersten Jahres können Sie das Produkt zurückgeben, ohne belegen zu müssen, dass der Fehler bereits beim Kauf vorhanden war. Anschließend kann der Händler versuchen, das Produkt zu reparieren. Sollte das nicht möglich sein, so muss der Händler das Produkt umtauschen oder das Geld zurückgeben. Dies ist im Gewährleistungsrecht geregelt.

Gewährleistungsrecht

Erst seit dem 1. Januar 2022 haben Sie die Möglichkeit, Ihre mangelhafte Ware ein Jahr lang ohne Nachweis zurückzugeben. Zuvor lag diese Zeitspanne bei sechs Monaten. Wenn der Verkäufer allerdings feststellen kann, dass der Fehler nicht von Anfang an vorhanden war, sondern durch den Käufer passiert ist, muss der Käufer einen Beweis erbringen. Dieser Beweis muss zeigen, dass das Produkt schon beim Kauf fehlerhaft war.

Das Gewährleistungsrecht greift jedoch nicht nur, wenn das Produkt von Beginn an beschädigt war, sondern auch wenn Sie es aufgrund einer fehlerhaften Anleitung falsch aufbauen oder benutzen. Der Verkäufer muss auch in diesem Fall Ihnen den Kaufpreis erstatten oder die Ware umtauschen.

Kaufen Sie jedoch mangelhafte Produkte, Gebrauchtware, Produkte zweite Wahl oder beschädigte Produkte zu einem deutlich geringeren Preis, so können Sie in den meisten Fällen von dem Gewährleistungsrecht kein Gebrauch machen.

Rückgabe vs. Umtausch

Zuerst einmal etwas Grundlegendes: Eine Rückgabe und ein Umtausch ist nicht dasselbe. Auch wenn wir im Sprachgebrauch Rückgabe und Umtausch häufig synonym zueinander verwenden, ist rechtlich bei diesen Begriffen ein Unterschied vorhanden. Dieser Unterschied ist für Einzelhändler extrem wichtig und Sie sollten sich gut überlegen, welche Art Sie als Einzelhändler benutzen wollen.

Umtausch

Ein Umtausch bedeutet rechtlich, dass Ihre Kunden von Ihnen gekaufte Waren zurückgeben kann, wenn Ihnen diese Waren nicht gefallen. Allerdings können Ihre Kunden die Ware nur gegen eine andere Ware oder einen Wertgutschein umtauschen. Sie können keine Rückerstattung des Kaufpreises in Bar erwarten. Der Gutschein gilt anschließend auch nur für Ihr Geschäft.

Rückgabe

Anders verhält sich das bei einer Rückgabe. Bei einer Rückgabe kann der Kunde ebenfalls das Produkt zurückgeben, wenn es ihm nicht gefällt. Allerding sind Sie als Verkäufer bei einer Rückgabe verpflichtet, den Kaufpreis zu erstatten.

Ist eine Rückgabe oder ein Umtausch überall möglich?

Nein! Wenn Geschäfte Ihren Kunden ein Rückgabe- oder Umtauschrecht einräumen, geschieht dies aus reiner Kulanz und auf freiwilliger Basis. Geschäfte müssen Ihren Kunden keine Umtausch- oder Rückgaberechte einräumen. Allerdings müssen Sie sich an die rechtlichen Bestimmungen und Entscheidungen halten, sobald Sie Ihren Kunden diese Rechte einräumen.

Worauf muss ich achten?

Ein Umtausch bzw. eine Rückgabe ist, wie bereits erwähnt, nur möglich, wenn der Verkäufer dies auch anbietet. Andernfalls geht eine Rückgabe nur aufgrund von Mängeln. Ebenso sollten Sie darauf achten, was der Verkäufer anbietet. Wenn der Verkäufer einen Umtausch anbietet, können Sie keine Rückerstattung des Kaufpreises verlangen.

Dazu müssen Sie zwingend auf die Umtausch- bzw. Rückgabefrist achten. Die Händler können selbst entscheiden, wie lange sie diese Frist ansetzen. Die Frist kann dabei sieben Tage, 14 Tage, 30 Tage oder sogar noch länger sein.

Bei jedem Umtausch sollten Sie darauf achten, dass Sie den Kassenbon oder die Rechnung dabeihaben, da Sie ohne die Vorlage eines Belegs die Ware nicht umtauschen können.

Außerdem sollten Sie sich darüber im Klaren sein, ob Ihre Ware von der Rückerstattung ausgeschlossen ist oder nicht. Gerade reduzierte Waren, Unterwäsche und Bademoden sowie Sonder- oder Maßanfertigungen werden meistens von der Rückerstattung ausgeschlossen.

Widerrufsrecht im Onlinehandel

Im Onlinehandel sieht das Ganze wieder anders aus. Hier gibt es einen durch den Gesetzgeber vorgegebenen Widerrufszeitraum von 14 Tagen. Diese 14 Tage müssen vom jeweiligen Onlinehändler gewährt werden. Innerhalb dieser Widerrufsfrist kann der Käufer das Produkt ohne Angaben von Gründen an den Händler zurückgeben und erhält den Kaufpreis erstattet. Die Händler können Ihnen aber auch freiwillig eine längere Widerrufsfrist einräumen.

Warum gibt es das Widerrufsrecht?

Das Widerrufsrecht wird durch den Gesetzgeber bei sogenannten Fernabsatzgeschäften gewährleistet. Zu diesen Fernabsatzgeschäften zählen alle Vertragsabschlüsse oder Kaufverträge, welche mittels Fernkommunikationsmitteln wie Telefon, Internet, Katalog, E-Mail oder Brief abgeschlossen werden. Zusätzlich zählen auch Geschäfte und Verträge, welche außerhalb der Geschäftsräume geschlossen wurden, zum Beispiel in der Fußgängerzone, dazu.

Wann beginnt die Widerrufsfrist?

Sofern Sie vor Warenerhalt schriftlich über das Widerrufsrecht informiert wurden, beginnt die 14-tägige Widerrufsfrist mit dem Erhalt der vollständigen Ware. Das heißt, dass die Widerrufsfrist eines Produktes, welches in Etappen geliefert wird, erst beim Erhalt des letzten Teiles beginnt.

Sollte der Händler Sie vorab nicht informiert haben, so beginnt die Widerrufsfrist erst, wenn Sie informiert wurden. Wenn der Händler Sie gar nicht informiert, haben Sie eine Widerrufsfrist von zwölf Monaten und 14 Tagen.

Der Umtausch an Weihnachten

Gerade in der Zeit nach Weihnachten werden viele Geschenke wieder umgetauscht. Entweder haben Sie den Geschmack nicht getroffen oder es hat nicht gepasst. Jedoch geben diese Umstände den Käufern kein Recht, ihre Ware umzutauschen. Zu Weihnachten gilt, wie das ganze Jahr über, bei einem Einkauf vor Ort: gekauft ist gekauft. Im Onlinehandel gilt ganz normal die 14-tägige Widerrufsfrist.

Da jedoch sowohl die Umtauschfrist, wenn vorhanden, als auch die Widerrufsfrist mit dem Erhalt der Ware beginnen, kann es zu Schwierigkeiten kommen. Weihnachtsgeschenke werden früh gekauft und meist nicht erst in der letzten Woche vor Heiligabend. Daher kann es vorkommen, dass die Frist bereits abgelaufen ist. Häufig gewähren die Händler aber zur Weihnachtszeit eine längere Umtausch- oder Widerrufsfrist.

Was ist mit dem Kassenbon?

Dass das Geschenk nicht den Geschmack getroffen hat, geben wir sehr selten zu. Nur leider geht ein Umtausch nicht ohne einen Nachweis des Kaufes. Dies ist meist der Kassenbon. Der muss bei einem Kauf vorgezeigt werden, da der Händler den Umtausch verweigern kann. Sollte der Kassenbon verloren gegangen sein, so reicht auch ein Kontoauszug mit der Abbuchung.

Wie kann ich die Umtauschprobleme vermeiden?

Informieren Sie sich vorab über die Umtausch-, Rückgabe- oder Widerrufsfrist bei den Händlern. Häufig gewähren diese zu Weihnachten Sonderumtauschregeln, damit der Umtausch nach Weihnachten funktioniert. Wenn Sie aber generell einen Umtausch ausschließen wollen, sollten Sie auf Nummer sicher gehen und einen Geschenkgutschein verschenken. Diese sind meistens drei Jahre gültig, außer es steht ein anderer Zeitraum auf dem Gutschein. Bei einem Geschenkgutschein kann der Beschenkte selbst entscheiden, was er sich von dem Gutschein kaufen möchte.

Wenn Sie weitere Fragen haben, melden Sie sich gerne bei uns.

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