Leider setzen sich immer noch viel zu viele Menschen unter Alkoholeinfluss ans Steuer – besonders in Zeiten von Festen wie dem bald anstehenden Oktoberfest.
Der Rückweg scheint mit dem Auto oft schneller zu gehen – also warum nicht einfach fahren, obwohl man schon etwas getrunken hat?
Die Antwort ist klar: Man bringt nicht nur sich selbst, sondern auch alle anderen Verkehrsteilnehmer in große Gefahr.
Das Wichtigste zuerst
In Deutschland gilt: Ab einem Promillewert von 0,5 ist Alkohol am Steuer eine Ordnungswidrigkeit, die mit Geldstrafe, Punkten in Flensburg und Fahrverbot geahndet wird.
Ab 1,1 Promille handelt es sich um eine Straftat – mit Punkten, Führerscheinentzug sowie Geld- oder Freiheitsstrafen.
Für Fahranfänger unter 21 Jahren gilt eine Null-Promille-Grenze.
Ein Verstoß führt in der Probezeit zu einem Aufbauseminar und zur Verlängerung der Probezeit.
Wirkung von Alkohol im Straßenverkehr
Alkohol wirkt auf jeden Menschen unterschiedlich – trotzdem ist er im Straßenverkehr immer gefährlich. Schon bei 0,2 – 0,3 Promille verlangsamt sich die Reaktionszeit, und die Risikobereitschaft steigt.
Ab 0,5 Promille werden Geschwindigkeiten und Abstände oft falsch eingeschätzt. Mit zunehmendem Alkoholgehalt steigt die Fehlerquote – Beispiele: zu schnelles Fahren, Schlangenlinien oder riskante Überholmanöver.
Promillegrenzen und Strafen
Ordnungswidrigkeiten
- 0,5 – 1,09 Promille → 2 Punkte, Geldstrafe bis 528,50 €, 1 Monat Fahrverbot
- Wiederholungstat → 2 Punkte, Geldstrafe 1.053,50 €, 3 Monate Fahrverbot
- Dritter Verstoß → 2 Punkte, Geldstrafe 1.578,50 €, 3 Monate Fahrverbot
Straftaten
- Ab 1,1 Promille → 3 Punkte, Geld- oder Freiheitsstrafe, Führerscheinentzug für 6 Monate bis 5 Jahre (in schweren Fällen lebenslang)
- Ab 1,6 Promille → 3 Punkte, Geld- oder Freiheitsstrafe, MPU (Medizinisch-Psychologische Untersuchung), Führerscheinentzug für 6 Monate bis 5 Jahre oder lebenslang
Fahranfänger und Probezeit
Für Fahranfänger unter 21 Jahren gilt strikt die 0,0-Promille-Grenze.
Wird Alkohol im Blut nachgewiesen, drohen 250 € Bußgeld und 1 Punkt in Flensburg – bei höherem Promillewert entsprechend härtere Strafen.
In der Probezeit gilt Alkohol am Steuer als A-Verstoß. Dieser führt zur Verlängerung der Probezeit um 2 Jahre und zur verpflichtenden Teilnahme an einem kostenpflichtigen Aufbauseminar.
Fazit
Niemand sollte unter Alkoholeinfluss Auto fahren. Die Konsequenzen sind hoch – nicht nur für den eigenen Führerschein und Geldbeutel, sondern vor allem für die Sicherheit aller Beteiligten.
Lassen Sie Auto stehen und nutzen Sie lieber Taxi, Fahrdienste oder öffentliche Verkehrsmittel. So kommen Sie sicher nach Hause – ohne sich oder andere in Gefahr zu bringen.
Bei Fragen beraten wir Sie gerne.