Wie jedes Jahr an Halloween verkleiden sich die Kinder und Jugendliche als Monster, Geister, Zombies oder etwas, was anderen Angst einjagen soll. Danach gehen sie raus auf die Straße und ziehen meist in einer Gruppe von Haus zu Haus, klingeln und Fragen „Süßes oder Saures“. Doch ab wann ist der Streich zu viel und was sagt das Gesetz dazu?
Der Halloween-Brauch
Halloween kommt zum einen nicht aus Amerika und zum anderen ist es eines der ältesten Feste der Welt. Der ursprüngliche Gedanke des Halloween-Fests wird heutzutage ebenfalls nicht mehr wirklich angewandt. Zudem kommt der Name des Halloween-Festes aus dem Christentum des Mittelalters.
Das Samhain-Fest
Vor über 2000 tausend Jahren haben die Kelten gelebt. Diese kannten nur zwei Jahreszeiten. Die eine war der Sommer, die andere der Winter. Der Sommer ging von Mai bis Oktober und der Winter von November bis April. Die Kelten glaubten, dass an diesem Tag die sogenannte „andere Welt“ offenstand und die Verstorbenen, sowie Geister und Elfen die menschliche Welt betreten konnten.
An diesem Tag wurde geraten, nicht zuhause zu sein und dem Unterweltsgott Cenn Crúach ein Blutopfer gebracht. In einigen Schriften sollen die Kelten zudem verkleidet durch die Straßen gelaufen sein.
Die Christianisierung und All Hallows Evening
Irland war eines der ersten christianisierten Länder. Deshalb muss davon ausgegangen werden, dass Samhain und Allerheiligen sich irgendwie gemischt haben. Im 9. Jahrhundert haben die damaligen Christen das heidnische Fest am 31. Oktober All Hallows Evening genannt. All Hallows Evening ist der Abend vor Allerheiligen. Die katholischen Christen ehren an Allerheiligen jährlich ihre Heiligen. Für die evangelischen Christen ist am 31. Oktober der Reformationstag, in Erinnerung an den Thesenanschlag von Martin Luther.
Mit der Besiedlung von Amerika haben die Iren den Brauch über den Atlantik mitgenommen. Mit der Zeit und der Faulheit der Menschen wurde aus dem Wort „All Hallows Evening“ immer mehr Halloween. Dieses Wort benutzen wir auch heute noch.
Halloween in Deutschland
Seit 1991 gibt es den Halloween-Brauch mittlerweile auch in Deutschland angekommen. Aufgrund des ausgefallenen Karnevals in 1991 und aufgrund von Bomben im Irak, mussten die Hersteller von Kostümen ihre Kostüme schnell loswerden. Diese kamen bei einem Krisentreffen auf den Halloween-Brauch in den USA und führten diesen in Deutschland ein.
Rechtliches zu Halloween
An Halloween selbst laufen die Kinder von Haus zu Haus und sagen „Süßes oder Saures“. Sie haben eine Tasche oder einen Beutel dabei und hoffen darauf, von den Bewohnern des Hauses Süßigkeiten zu kriegen. Wenn sie keine Süßigkeiten kriegen, spielen die Kinder den Eigentümern oder Bewohnern kleine Streiche. Doch wie weit können die Streiche gehen und was sieht es rechtlich aus?
Süßes oder Saures
Im Grunde ist schon die Aussage „Süßes oder Saures“ eine Straftat, da rein nach der Definition hier bereits eine Erpressung stattfindet. Nach der Definition ist eine Erpressung, wenn jemand einen anderen durch die Androhung von einem Übel zu einer Handlung oder der Herausgabe eines Vermögensgegenstandes. Mit dem Ausdruck „Saures“ ist dieses Übel gemeint und die Süßigkeit, die herausgegeben wird, ist der Vermögensgegenstand.
Aber das ist wirklich sehr kleinlich und wird auch nicht verfolgt.
Streiche
Häufig spielen die Kinder, wenn sie keine Süßigkeiten bekommen haben, den Anwohnern kleine Streiche. Viele dieser Streiche sind zwar ärgerlich, aber nicht schlimm. Zahnpasta an der Türklinke oder in Klopapier eingewickelte Autos oder Bäume sind zwar ärgerlich, aber nicht strafrechtlich relevant. Es ist kein dauerhafter oder unwiderruflicher Schaden entstanden.
Anders sieht das aus, wenn Feuerwerkskörper in Briefkästen geworfen, Autos zerkratzt, Häuser mit Eiern beworfen oder Schlüssellöcher zugeklebt werden. Hierbei liegen Sachschäden, finanzielle Schäden und unwiderrufliche Schäden vor, weshalb solche Streiche strafbar sind.
Eltern haften für Ihre Kinder
Wenn Schäden entstanden sind, möchte man diese auch beglichen haben. Aber wer haftet denn für die Schäden, die Kinder gemacht haben? Erst wenn Kinder sieben Jahre alt sind, sind sie deliktfähig, was bedeutet, dass sie erst dann für ihre Handlungen verantwortlich sind. Meist haften in diesem Fall die Eltern, sofern sie die Aufsichtspflicht verletzt haben.
Bei älteren Kindern haften diese zum Teil selbst, da sie deliktfähig sind und sie sich ihrem Handeln bewusst sind. Sie kennen den Unterschied zwischen Recht und Unrecht und wissen dazu, was sie tun dürfen und was nicht. Hierbei greift auch nicht die Aufsichtspflicht der Eltern, da die Kinder an Halloween auch alleine durch die Straßen ziehen dürfen.
Schwerwiegende Vergehen
Es muss allerdings nicht immer zu einer Geldstrafe kommen. Gerade bei schwerwiegenden Vergehen, wie schwerer Sachbeschädigung, Körperverletzung oder ähnlichem kann auch eine Haftstrafe drohen.
Mit gehangen mit gefangen
Eine Strafe gibt es allerdings nicht nur für die, die die Straftat begangen haben, sondern unter Umständen auch diejenigen, die dabei zugesehen haben. Das kommt ganz auf die Art der Straftat an und darauf, was genau diejenigen, die zugesehen haben, noch getan haben. Haben sie jemanden angestachelt oder ermutigt oder haben sie „seelische“ Unterstützung geliefert. Somit kann auch das Zusehen bestraft werden.
Was kann ich machen? – Anwohner
Nicht all zu viel. Sie können versuchen, die Verursacher zu identifizieren und diese bei der Polizei anzuzeigen. Sie können aber auch versuchen, erst einmal mit den Kindern und den Erziehungsberechtigten zu reden und auf das falsche Verhalten der Kinder hinzuweisen. Sollte das nicht helfen, können Sie die Polizei rufen.
Was kann ich machen? – Eltern
Wenn Sie Ihre Kinder an Halloween alleine durch die Straßen ziehen lassen, können Sie Ihre Kinder vorher sensibilisieren und ihnen klar machen, das gewisse Aktionen nicht gehen. Zeigen Sie Ihren Kindern, wann der Spaß endet und der Ernst beginnt. Klären Sie Ihre Kinder auch über die Konsequenzen von gewissen Aktionen auf.
Wenn Sie sich nicht sicher sind, können Sie Ihre Kinder begleiten und dadurch sicherstellen, dass sie oder auch die anderen der Gruppe nichts anstellen.
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