Jedes Jahr werden viele Ehen geschlossen, allerdings werden auch viele Ehen wieder geschieden. Allein in Deutschland wird durchschnittlich jede dritte Ehe geschieden. Im Jahre 2021 haben sich rund 358.000 Paare das Ja-Wort gegeben und sind eine Ehe eingegangen, jedoch wurden 2021 knapp 143.000 Ehen wieder geschieden. Die wenigsten Ehepaare haben allerdings einen Ehevertrag erstellt. Wir erklären Ihnen, was ein Ehevertrag ist und was Sie bei einem Ehevertrag beachten sollten.
Die Hochzeit ändert einiges
Wenn Sie heiraten, ändert sich einiges in Ihrem Leben. Sie bekommen nicht nur einen neuen Nachnamen, sondern auch steuerrechtliche Vorteile durch die Hochzeit. Nach der Hochzeit werden Sie Ihre alte Steuerklasse verlassen und eine neue Steuerklasse bekommen. Dazu müssen Sie Ihre Versicherungen anpassen, sowie Ihren neuen Namen Ihrem Arbeitgeber angeben, Ihren Abonnements und Ihrer Bank die Namensänderung mitteilen, damit diese Dienstleistungen auch weiterhin in Anspruch genommen werden können.
Sie sollten Ihrem Partner auch Vollmachten erteilen, damit dieser im Falle von Krankheit oder Verletzung sich über Ihren Gesundheitsstatus informieren und gegebenenfalls wichtige Angelegenheiten klären kann. Auch wenn es nicht sonderlich romantisch ist, sollten Sie sich bereits vor der Hochzeit Gedanken um einen Ehevertrag machen.
Der Ehevertrag
Mithilfe des Ehevertrages können die Eheleute eine mögliche Scheidung vorab regeln und somit auch die Dauer der Scheidung verkürzen und zudem Kosten einsparen. Sie gehen bei der Erstellung eines Ehevertrages auch nicht davon aus, dass Sie Ihre Ehe auf jeden Fall scheiden lassen werden. Mit einem Ehevertrag gehen Sie nur von dem Fall der Fälle aus, da Sie nicht wissen, was in zehn oder 15 Jahren alles passiert.
Wenn Sie keinen Ehevertrag als Ehepartner vereinbaren, müssen Sie gerade bei einer Scheidung verschiedene rechtliche Aspekte beachten. Gerade für das Vermögen der Ehepartner gibt es rechtliche Aspekte, die dem weniger verdienenden Ehepartner helfen und unter die Arme greifen. Die rechtliche Grundlage stammt noch aus einer Zeit, in der es nicht üblich war, dass beide Ehepartner Geld verdient haben.
Zugewinnausgleich
Wenn Ehepaare ohne Ehevertrag leben, dann leben sie automatisch in einer sogenannten Zugewinngemeinschaft. In dieser behalten beide Ehepartner ihr Vermögen und können auch frei über dieses verfügen. Zum Vermögen zählt bekanntlich nicht nur das geldliche Vermögen, sondern auch materielle Güter, Immobilien und Schulden. Auch materielle Güter, wie Küchenmaschinen, die ersetzt werden, gehören nach wie vor dem Ehepartner, dessen altes Gerät kaputt gegangen und durch ein neues Gerät ersetzt worden ist.
Sollte sich das Paar jedoch scheiden lassen, so wird der erwirtschaftete Zugewinn des Vermögens unter den Parteien gerecht aufgeteilt, sodass beide Parteien 50 % des Zugewinns erhalten. Wichtig ist, dass bei einer Zugewinngemeinschaft das Vermögen der Eheleute getrennt und auch getrennt berechnet wird. Bei der Berechnung sind vor allem das Anfangsvermögen, welches in die Ehe gebracht wurde und das Endvermögen, welches bei der Beendigung der Ehe vorhanden war, entscheidend.
Die Berechnung
Der Zugewinn berechnet sich aus dem Anfangsvermögen und dem Endvermögen der Ehe. Der errechnete Unterschied ist der Zugewinn. Hat der eine Ehepartner zum Beispiel 60.000 € während der Ehe angespart und der andere Partner 40.000 €, so ist die Differenz beider Zugewinne 20.000 €. Von diesen 20.000 € erhält der weniger vermögende Ehepartner einen Anspruch auf einen Zugewinnausgleich in Höhe von 10.000 €.
Sollten während der Ehe Erbschaften oder Schenkungen erhalten worden sein, so zählen diese nicht zum Zugewinn, sondern zum Anfangsvermögen. Auch ein Haus, welches vorher bereits im Besitz eines Ehepartners war, zählt zum Anfangsvermögen. Lediglich die Wertsteigerung zählt zum Zugewinn.
Ehegattenunterhalt
Es gibt mehrere Unterhalte, die der besserverdienende Ehegatte zu leisten hat. Dazu zählt der Familienunterhalt, der Trennungsunterhalt und der nacheheliche Unterhalt. Die verschiedenen Unterhalte können sich zeitlich nicht überschneiden, da nach der Trennung der Familienunterhalt wegfällt und der Trennungsunterhalt beginnt. Nach der Scheidung tritt der nacheheliche Unterhalt ein.
Familienunterhalt
Beim Familienunterhalt, welcher während der Ehe besteht, sind beide Ehepartner nach § 1570 BGB gesetzlich dazu verpflichtet, das Vermögen der Familie zu unterhalten. Selbst wenn nur ein Ehegatte arbeiten ist, so unterhält der andere das Vermögen durch die Arbeit im Haushalt.
Trennungsunterhalt
Bei der Trennung erhält der bedürftige Ehepartner einen Anspruch auf Trennungsunterhalt. Ist nur ein Ehegatte erwerbstätig, so erhält der nicht erwerbstätige Ehegatte ein Trennungsunterhalt in Höhe von 45 % des bereinigten Nettoeinkommens. Dazu darf der erwerbstätige Ehegatte 10 % des Nettoeinkommens für dich als „Erwerbstätigenbonus“ behalten. Zum Beispiel würde der nicht erwerbstätige Ehegatte von dem erwerbstätigen Ehegatten mit 3.000 € bereinigtes Einkommen 1.350 € Unterhalt.
Sind beide Ehegatten erwerbstätig, so werden die bereinigten Nettoeinkommen miteinander verrechnet und der schlechter verdienende Ehegatte erhält 45 % der Differenz. Zum Beispiel verdient ein Ehegatte 3.000 € und der andere 1.800 €. Die Differenz sind 1.200 €. Von diesen 1.200 € erhält der schlechter verdienende Ehegatte 540 €.
Sollten die Ehegatten Kinder haben, so wird zuerst das Kindesunterhalt vom Nettoeinkommen des besserverdienenden Ehegatten abgezogen, bevor von diesem die 45 % für den anderen Ehegatten berechnet werden.
Nachehelicher Unterhalt
Grundsätzlich besteht für keinen Pflicht für einen Unterhalt nach der Scheidung an den Ex-Partner zu zahlen, da die Geschiedenen nach der Scheidung selbst dafür verantwortlich sind, für ihren Unterhalt zu sorgen. Allerdings kann ein Unterhaltsanspruch entstehen, wenn der Ex-Partner nicht in der Lage dazu ist, für sich selbst zu sorgen.
Gründe für einen nachehelichen Unterhalt sind zum Beispiel die Erwerbsunfähigkeit aufgrund des Alters, von Krankheit, von Erwerbslosigkeit, der Kinderbetreuung oder aus Billigkeitsgründen. Ähnlich wie bei dem Trennungsunterhalt werden auch beim nachehelichen Unterhalt die beiden bereinigten Gehälter der Ex-Partner miteinander verglichen. Der geringer verdienende Ex-Partner hat nach der Berechnung einen Anspruch auf eine Unterhaltszahlung in der Höhe von 3/7 der Differenz der beiden Einkommen.
Ersparung durch den Ehevertrag
Wenn Sie einen Ehevertrag aufsetzen, so gelten Sie nach der Eheschließung nicht mehr als Zugewinngemeinschaft. Das Familienrecht ist noch darauf ausgerichtet, dass nur ein Ehepartner Geld verdient und der andere kein eigenes Einkommen besitzt. Mithilfe eines Ehevertrages können Sie schon im Voraus planen, was im Worst Case, also im Falle der Scheidung, mit allen wichtigen Angelegenheiten umgegangen werden soll.
Gerade das Thema Unterhalt ist immer ein großer Streitpunkt bei einer Scheidung. Mithilfe eines Ehevertrages haben Sie dieses Thema schon besprochen und können so Unterhaltsansprüche vorab klären oder vermeiden. Alle Punkte in einem Ehevertrag werden fair geregelt und das zu einem Zeitpunkt, in dem Sie noch sachlich über diese Themen sprechen können.
Wer sollte einen Ehevertrag aufsetzen?
Im Grunde können alle Ehepaare einen Ehevertrag aufsetzen. Es gibt aber auch bestimmte Ehen bzw. bestimmte Fälle, in denen ein Ehevertrag durchaus sinnvoll ist. Sollte zum Beispiel die Erbschaft einer Immobilie in Aussicht stehen, so kann es sinnvoll sein, festzulegen inwieweit die Wertsteigerung in den Zugewinnausgleich einfließt. Dazu sollten auch Unternehmer einen Ehevertrag aufsetzen, da durch eine Scheidung die Existenz des Unternehmens gefährdet sein könnte.
Auch bei Ehepaaren mit verschiedenen Nationalitäten oder die im Ausland leben, ist ein Ehevertrag häufig sinnvoll. In dem Ehevertrag kann festgelegt werden, welches Recht im Falle der Scheidung gilt. Auch Doppelverdiener-Ehen ohne Kinder sollten über einen Ehevertrag nachdenken, um nicht benachteiligt zu werden und weiter über ihr jeweiliges Vermögen verfügen zu können.
Wann soll der Ehevertrag aufgesetzt werden?
Ein Ehevertrag kann sowohl vor als auch nach der Ehe geschlossen werden. Auch wenn es sich unromantisch oder unpassend vor der Ehe anhört, ist es das auf keinen Fall. Vor der Ehe bereits den schlimmsten Fall zu besprechen und zu regeln bedeutet ja nicht automatisch, dass Sie davon ausgehen, dass die Ehe scheitert. Sie wollen lediglich vorsorgen, da sie nicht wissen, was in zehn, 15 oder 20 Jahren passiert.
Während der Ehe kann ebenfalls ein Ehevertrag geschlossen werden. Auch kurz vor der Scheidung könnte noch ein solcher Vertrag geschlossen werden.
Rechtlicher Rat
Generell sollten Sie sich bei einem Ehevertrag immer von einem Anwalt beraten lassen. Dieser erstellt mit Ihnen den Vertragsentwurf und berät Sie bei allen Fragen. Damit ein Ehevertrag gültig ist, muss ein Notar oder eine Notarin diesen Vertrag unterzeichnen.