Die Regeln an einer Lichtzeichenanlage bzw. an einer Ampel sind nicht immer so eindeutig wie man denkt. Gerade bei der Frage „trete ich bei gelber Ampel auf die Bremse oder auf das Gas?“ ist die Regelungen nicht für jede Person eindeutig.

Wir werden Ihnen in diesem Beitrag die verschiedenen Regeln und Vorschriften zusammen mit den dazugehörigen Bußgeldern erklären.

Was ist an einer gelben Ampel erlaubt?

Wir fangen direkt mit der Frage an, die viele Menschen beschäftigt. Was darf ich als Autofahrer an einer gelben Ampel und was nicht? Die meisten würden bestimmt antworten „bei Gelb wird aufs Gas getreten, damit ich noch über die Ampel komme“. Andere würden bestimmt sagen, dass an der gelben Ampel gehalten werden soll.

Doch was ist richtig?

Die Antwort lautet: Halten ist richtig. Nach Paragraf 37 der Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) bedeutet das gelbe Licht, dass an der Kreuzung oder wo auch immer die Ampel steht, auf das nächste Zeichen gewartet werden soll. Folglich dürfen Sie nicht aufs Gas treten, nur damit Sie noch über die Ampel fahren können. Trotz der Anordnung durch das gelbe Licht entbindet die Ampel nicht von der Sorgfaltspflicht.

Sollten die Ampel von Grün auf Gelb springen und Sie würden trotz stärkerem Bremsen nicht an der Haltelinie, sondern mitten auf der Kreuzung zum Stehen kommen, dürfen Sie die gelbe Ampel überfahren. Ähnlich sieht das dabei aus, wenn Ihnen Ihr Hintermann sehr nahe auffährt und durch Bremsen ein Unfall unausweichlich wäre. Auch dabei darf bei Gelb über die Ampel gefahren werden.
Das sind die Ausnahmen.

Regeln bei Roter Ampel

Ist die Ampel rot, so ordnet diese das Halten an der Haltelinie an. Dann darf der Wagen auch nicht mehr über die Haltelinie bewegt werden und schon gar nicht über die rote Ampel. Wer eine rote Ampel überfährt, gefährdet nicht nur sich selbst, sondern auch die anderen Verkehrsteilnehmer und muss, wenn die Person erwischt wird, ein hohes Bußgeld zahlen sowie Punkte in Flensburg und ein Fahrverbot in Kauf nehmen.

Hierbei gibt es verschiedene Regelungen. So wird zwischen Rotlichtverstößen und Haltelinienverstoßen unterschieden. Rotlichtverstöße sind Verstöße, bei denen über die rote Ampel gefahren wurde. Haltelinienverstöße sind Verstöße, bei denen die Haltelinie unerlaubt überfahren wurde. Gerade Ampelblitzer geben Auskunft darüber, ob ein Rotlichtverstoß oder ein Haltelinienverstoß begangen wurde.

Bremsen Sie Ihr Auto vor der roten Ampel ab, aber „rutschen“ über die Haltelinie, so handelt es sich nicht um ein Rotlichtverstoß, sondern um ein Haltelinienverstoß. Auch wenn vor der roten Ampel ein Schild mit der Beschriftung „Bei Rot hier halten“ steht und zusätzlich neben dem Schild eine Haltelinie auf der Straße ist, darf diese bei roter Ampel nicht überfahren werden. Überfahren Sie Haltelinie dennoch, begehen Sie einen Haltelinienverstoß.

Fußgänger müssen bei Rot auch warten

Die Ampel für Fußgänger besteht bekanntlich nicht aus den Farben Rot, Gelb und Grün, sondern nur aus Rot und Grün. Auch wenn eine Farbe fehlt, haben die anderen beiden Farben eine ähnliche Bedeutung, wie die Farben der Ampel für Autofahrer. Ist die Ampel für Fußgänger rot, so haben diese zu anzuhalten und auf grün zu warten. Ist die Ampel grün, so können diese die Straße überqueren.

Das Überqueren der Straße bei einer roten Ampel ist auch für Fußgänger nicht gestattet. Wird bei Grün auf der Straße gelaufen und die Ampel wechselt auf Rot, muss die Straße zügig überquert werden. Ist die Ampel jedoch Rot, müssen auch Fußgänger Buß- bzw. Verwarngelder bezahlen.

Bußgelder und Verwarngelder

Das Überfahren von gelben und roten Ampeln kostet Sie entweder ein Verwarngeld oder ein Bußgeld. Überfahren Sie eine rote Ampel ohne andere Verkehrsteilnehmer zu gefährden oder einen Sachschaden zu verursachen, so müssen Sie 90 € Bußgeld zahlen und erhalten einen Punkt in Flensburg. Wenn Sie beim Überfahren der roten Ampel andere Verkehrsteilnehmer gefährden, so müssen Sie 200 € bezahlen und Sie erhalten sowohl einen Punkt in Flensburg als auch einen Monat Fahrverbot. Ähnlich ist es bei einem Rotlichtverstoß mit Sachbeschädigung. Die Strafe beläuft sich auf ein Bußgeld von 240 €, einen Monat Fahrverbot und einen Punkt in Flensburg.

Ist die Ampel jedoch schon länger als eine Sekunde rot gewesen, so sind die Strafen auch höher. Wenn Sie ohne Gefährdung oder Sachbeschädigung eine rote Ampel überfahren, welche länger als eine Sekunde rot angezeigt hat, beläuft sich die Strafe auf ein Bußgeld von 200 €, einen Punkt in Flensburg und einen Monat Fahrverbot. Überfahren Sie die rote Ampel mit Gefährdung so beläuft sich das Bußgeld auf 320 € und ebenfalls einen Punkt und einen Monat Fahrverbot. Auch beim Überfahren mit Sachbeschädigung gibt es dieselbe Anzahl an Punkten und dieselbe Dauer des Fahrverbots, allerdings müssen Sie ein Bußgeld in Höhe von 360 € zahlen.

Auch für Fußgänger gibt es Strafen beim Überqueren einer roten Ampel. Ist die Ampel schon rot oder Sie gehen nicht zügig genug bei einer gerade rot gewordenen Ampel über die Straße müssen Sie 5 € Verwarngeld bezahlen. Auch wenn Sie dabei jemanden gefährden. Wenn es dabei zu einer Sachbeschädigung kommt, müssen Sie ein Verwarngeld in Höhe von 10 € bezahlen.

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