…und das ist in § 53 Bundesrechtsanwaltsordnung (BRAO) auch so vorgeschrieben.

Unser Kanzleibetrieb bleibt trotz Coronakrise in vollem Umfang aufrechterhalten

Die Betreuung laufender Mandate läuft wie gewohnt weiter. Neumandanten sind auch weiterhin herzlich willkommen. Gerichtstermine werden selbstverständlich begleitet.

Beachten Sie: Die Fristen in vielen Rechtsgebieten, innerhalb derer man tätig werden muss, um keine Nachteile zu erleiden, laufen auch im Lockdown weiter. Das gilt auch für gerichtliche Fristen, z.B. wenn man einen Mahnbescheid oder eine Klageschrift zugestellt erhält. Wer sich dann nicht innerhalb der vom Gericht gesetzten Frist wehrt, verliert den Prozess.

Für die anwaltliche Beratung ist zum Glück nicht zwingend der persönliche Kontakt notwendig. Sie können auch gern auf den persönlichen Kontakt zu unserer Kanzlei zu verzichten. Gern können Sie uns stattdessen per E-Mail, Telefon, Telefax oder WhatsApp erreichen. Unterlagen können Sie in den Postkasten stecken.

Vereinbaren Sie einfach wie gewohnt einen Besprechungstermin, der dann persönlich oder telefonisch stattfindet. Ihre laufenden Angelegenheiten werden selbstverständlich zuverlässig weiterbearbeitet und wir halten Kontakt zu Ihnen.

Eines möchten wir aber noch einmal hervorheben:

Am Ende ist das wichtigste Ihre Gesundheit und die Ihrer Angehörigen, Freunde und liebsten Mitmenschen. Nur das zählt wirklich.

Bleiben Sie weiterhin alle gesund!

Ihre Kanzlei Perner und Grüger