Zurzeit gibt es in den Nachrichten regelmäßig ein Thema, was gerade viele verärgert. Die Rede ist von Streiks. Gerade die Gewerkschaft Deutscher Lokführer und Verdi haben in den vergangenen Wochen und Monaten immer wieder zu Streiks aufgerufen und so den Nah- und Fernverkehr lahmgelegt. Doch was gilt rechtlich bei einem Streik? Wir erklären es Ihnen.

Die Geschichte der Streiks

Streiks sind viel älter, als Sie vielleicht wissen. Der erste dokumentierte Streik ist tatsächlich bereits bei den Ägyptern gewesen. Im November 1159 v. Chr. unter der Herrschaft von Ramses III. legten die Arbeiter mehrmals die Arbeit nieder und protestierten. Ihnen fehlte der Lohn in Form von Getreidelieferungen. Dieser erste dokumentierte Streik wurde auf einem Papyrus festgehalten. Auch zu Zeiten des Heiligen Römischen Reiches wurde bereits in Deutschland gestreikt. Auf einem Dokument aus dem Jahre 1329 ist ein Streik der Gürtlergesellen festgehalten, welche für ein Jahr streikten.

Die Streiks, die die Gewerkschaften hervorbrachten und als Form der Interessenvertretung anerkannt wurden, sind erst im 19. Jahrhundert gewesen. Diese Streiks der Arbeiterklasse im industrialisierten Deutschland sorgten dafür, dass die ersten Gewerkschaften gegründet wurden und sich die Politik in Deutschland veränderte.

Was ist ein Streik?

Von einem Streik wird dann geredet, wenn die Arbeitnehmer eines Betriebs, die in einer Gewerkschaft sind, zusammen und vorübergehend die Arbeit niederlegen. Sie dienen der Wahrung und der Förderung der Arbeits- und Wirtschaftsbedingungen. Mithilfe der Streiks wollen Gewerkschaften Forderungen, wie zum Bespiel höhere Löhne oder kürzere Arbeitszeiten, durchsetzen. Der Streik wird dabei als Ultima Ratio, also als letztes Mittel angesehen.

Rechtliche Grundlage für Streiks

Streiks sind Teil des Arbeitskampfes und zudem auch durch unser Grundgesetz gesetzlich geschützt. Sie sind Teil der Koalitionsfreiheit aus Artikel 9 Absatz 3 des Grundgesetzes. Allerdings ist ein Streik nur dann erlaubt, wenn dieser durch eine Gewerkschaft organsiert wird. Sogenannte „wilde Streiks“, also Streiks, die nicht durch eine Gewerkschaft organisiert werden, sind verboten. Dazu sind Streiks auch dann verboten, wenn diese gegen das Gesetz verstoßen, auf nicht tarifvertragliche Ziele gerichtet ist oder gegen die Friedenspflicht verstößt.

Wann darf gestreikt werden?

Während eines laufenden Tarifvertrages gilt für die gesamte Laufzeit eine sogenannte Friedenspflicht, in der keine Maßnahmen des Arbeitskampfes, darunter fallen auch die Streiks, durchgeführt oder ergriffen werden dürfen. Ein Streik darf nur ausgerufen werden, wenn die Tarifverhandlungen bereits begonnen haben.

Kündigung durch die Teilnahme am Streik?

Wenn Sie als Arbeitnehmer an einem durch die Gewerkschaft organisiertem Streik teilnehmen und dieser Streik zulässig ist, sind Sie vor einer Kündigung geschützt. Dabei ist es nicht von Bedeutung, ob Sie Mitglied in einer Gewerkschaft sind oder nicht. Die Gewerkschaft zahlt ihren Mitgliedern jedoch ein Streikgeld. Sie können aufgrund Ihrer Teilnahme auch nicht abgemahnt werden oder eine Eintragung in Ihrer Personalakte erhalten. All dies ist bei einem zulässigen Streit rechtswidrig.

Bezahlung während des Streiks?

Nein. Aufgrund dessen, dass Ihr Arbeitsverhältnis mit Ihrem Arbeitgeber während des Streiks ruht, muss der Arbeitgeber auch Ihren Lohn/Ihr Gehalt nicht zahlen. Sobald der Streik wieder vorbei ist, ist das Arbeitsverhältnis wieder aktiv und Ihr Arbeitgeber muss Ihnen wieder Ihr Gehalt oder Ihren Lohn zahlen.

Darf ich als Azubi oder Leiharbeiter streiken?

Häufig werden das Gehalt und die Ausbildungsbedingungen in einem Tarifvertrag festgehalten. So können Azubis ihre Forderungen ebenfalls durch einen Streik durchsetzen. Sie können aber auch rein aus Solidarität mit den Kollegen streiken. Auch Leiharbeiter müssen bei einem Streik nicht zur Arbeit erscheinen. Wie bei allen anderen Beschäftigten darf gegenüber den Azubis und den Leiharbeitern keine Kündigung für die Teilnahme an den Streiks ausgesprochen werden.

Muss ich streiken?

Nein. Niemand darf zu einem Streik gezwungen werden. Folglich müssen Sie nicht streiken, wenn Sie nicht wollen.

Dürfen Beamte streiken?

Nein. Beamte haben nach wie vor kein Streikrecht. Beamte stehen in einem Beamtenverhältnis, welches von dem Beschäftigungsverhältnis abweicht, das im Arbeitsrecht verankert ist. In Artikel 33 Absatz 5 des Grundgesetzes sind die beamtenrechtlichen Strukturprinzipien verankert. Diese Strukturprinzipien schränken die Koalitionsfreiheit ein. Zudem wird das Rechtsverhältnis von Beamten durch den Gesetzgeber und nicht durch einen Tarifvertrag geregelt.

Der Beamte steht in einem Treueverhältnis dem Staat gegenüber, da der Staat jederzeit funktionieren und handlungsfähig sein muss. Auf der anderen Seite sorgt der Staat dafür, dass die Beamten angemessen bezahlt werden und auf Lebenszeit angestellt sind. Das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe hat 2018 entschieden, dass das Streikverbot für alle Beamten gilt und keine Ausnahmen gemacht werden.

Fazit

Es ist Grundrecht der Menschen, in einem Arbeitskampf zu gehen und für bessere Konditionen zu kämpfen und Forderungen durchzusetzen. Allerdings dürfen Streiks nur von Gewerkschaften und nur zu bestimmten Zwecken ausgerufen werden. Wichtig ist auch, dass die Streikteilnehmer gesetzlich geschützt sind, da das Kämpfen für bessere Arbeitsbedingungen nicht bestraft werden sollte. Auch wenn es für Außenstehende oft ärgerlich ist, wenn gestreikt wird, sind Streiks trotzdem nach wie vor richtig und wichtig.

Ihre Rechtsanwälte Perner & Grüger