Wir kennen sie alle und verfluchen sie häufig. Die Rede ist von den Blitzern und Radarfallen. Dabei ist es egal, ob diese nun fest installiert oder mobil sind. Für viele Autofahrer sind sie eine Last und ein Grund zum Aufregen. Häufig werden wir auch genau dann geblitzt, wenn wir es am wenigsten brauchen oder erwarten. Wie gut, dass es seit einiger Zeit verschiedene Apps, Geräte und Navis gibt, die uns vor einem Blitzer warnen. Aber sind solche Radarwarner, wie OOONO, Blitzer-Apps oder die Funktion in manchen Navis oder Autos überhaupt erlaubt? Wir erklären es Ihnen.

Was machen die Radarwarner?

Die Radarwarner sind entweder als App auf dem Handy, als kleines Gerät oder als eigene Funktion in einigen Navis und mittlerweile auch in den Autos direkt verbaut sind. Diese warnen Sie als Fahrer durch ein akustisches oder visuelles Warnsignal, kurz vor dem sich nähernden Blitzer. Zum Teil können diese Warner die Blitzer auch direkt anzeigen, damit Sie wissen, wo sich dieser befindet.

Dazu gibt es auch Geräte, die nicht vor den Blitzern warnen, sondern diese direkt stören. So können mittels bestimmter Geräte die Laser bei einer Laserkontrolle, die Erstellung eines Fotos oder die Lichtschranken von Lichtschrankenblitzern stören. Diese Geräte stören den Blitzer so lange, bis Sie mit Ihrem Auto „unbeschadet“ vorbeikommen. Das heißt, dass Sie bei zu schnellem Fahren noch Zeit haben abzubremsen und kein Bild von Ihnen geschossen wird.

Sind Radarwarner oder Störsender überhaupt erlaubt?

Die Nutzung von Radarwarnern im Navi oder Auto, Blitzer-Apps oder Störsendern ist bereits seit 2002 in Deutschland verboten und wird mit einem Bußgeld und einem Punkt in Flensburg geahndet. Die Straßenverkehrsordnung (StVO) besagt in Paragraf 23 Absatz 1c, dass der Fahrzeugführer technische Geräte nicht bedienen oder betriebsbereit mitführen, sofern diese Geräte dazu dienen, Verkehrsüberwachungsmaßnahmen anzuzeigen oder zu stören. Laut dem Gesetz sind damit vorwiegend die Geräte gemeint, welche Laser- oder Radarmessungen stören oder davor warnen.
Von diesem Verbot sind zudem Funktionen betroffen, welche entweder in Navis oder in den Fahrzeugen direkt verbaut und verfügbar sind. Die Fahrzeuge oder die Navis dürfen genutzt werden, da diese nicht die primäre Funktion der Störung oder Warnung haben. Gerade Navis haben häufig bei der POI-Funktion (Points of Interest), bei dem interessanten Punkte wie Tankstellen etc., angezeigt werden, auch eine Warnfunktion für Blitzer integriert. Diese Warnfunktion muss ausgeschaltet sein.

Wie viel kostet das Vergehen?

Wenn die Polizei bei einer Verkehrskontrolle einen Radarwarner, eine Blitzer-App, einen Störsender oder die eingeschaltete Funktion zur Warnung in einem Navi oder dem Auto direkt entdeckt, wird ein Bußgeld in Höhe von 75 Euro und ein Punkt in Flensburg fällig. Dazu darf die Polizei solche Geräte auch sicherstellen und vernichten lassen.

Ob das Sicherstellen und das Vernichten lassen auch bei Smartphones oder Navis erlaubt ist, ist nicht geklärt, jedoch eher unwahrscheinlich. Smartphones und Navis dienen schließlich nicht primär der Warnung oder Störung von Radargeräten. Sollten Sie sich jedoch teure Störsender kaufen, darf die Polizei diese beschlagnahmen und vernichten lassen.

Wie sieht es bei Fahranfängern während der Probezeit aus?

Natürlich werden nicht nur diejenigen bestraft, die bereits länger mit dem Auto unterwegs sind und bereits seit mehr als zwei Jahren einen Führerschein haben. Als Fahrer sollten Sie sich immer an die Verkehrsordnung halten. Als Fahranfänger drohen Ihnen bei Vergehen sogar härtere Strafen. So werden Strafen bei Fahranfängern in A- und B-Verstöße kategorisiert. Die Nutzung eines Radarwarners oder Störsenders ist ein B-Verstoß.

Generell erhalten Fahranfänger bei einem A- Verstoß oder bei zwei B-Verstößen ein Aufbauseminar und eine Verlängerung der Probezeit um weitere zwei Jahre. Wenn Sie also mit einem Radarwarner oder Störsender erwischt werden, sind Sie dem Aufbauseminar und der Verlängerung der Probezeit schon ein ganzes Stück nähergekommen.

Darf mein Beifahrer diese Geräte nutzen?

In der StVO wird nur davon gesprochen, dass der Fahrer des Fahrzeuges diese Geräte nicht verwenden darf. Wie sieht es aber mit der Nutzung solcher Geräte durch den Beifahrer aus? Genau mit dieser Frage hat sich das Oberlandesgericht (OLG) Karlsruhe beschäftigt, nachdem eine Beifahrerin auf Ihrem Smartphone eine Blitzer-App geöffnet hatte und der Fahrer von der Nutzung der App Kenntnis hatte. Die Polizei hat den Fahrer bei der Nutzung dieser App erwischt und das Bußgeld ausgesprochen, der Fahrer wehrt sich jedoch dagegen, da es nicht sein Smartphone gewesen ist.

Das OLG Karlsruhe hat entschieden, dass nicht nur der Fahrer, sondern auch die Beifahrer keine App oder Geräte zur Warnung vor Blitzern benutzen dürfen. Sofern der Fahrer über die Nutzung Bescheid weiß und sich diese auch zunutze macht, erhält der Fahrer hierfür ein Bußgeld.

Darf ich vor Blitzern warnen oder gewarnt werden?

Ja, das dürfen Sie. Sie dürfen sowohl andere Autofahrer vor Blitzern warnen als auch selbst gewarnt werden. So können Sie sich zum Beispiel vor der Fahrt im Internet darüber informieren, wo entlang Ihrer Strecke Blitzer stehen. Verschiedene Radiosender warnen ebenfalls in regelmäßigen Abständen vor mobilen Blitzern. Hier können Sie auch anrufen und mitteilen, wenn Sie einen Blitzer gesehen haben. Sie können auch die Blitzer-Apps oder Radarwarner benutzen, sofern Sie dies vor dem Antritt der Fahrt oder bei einer Pause machen. Während der Fahrt ist dies verboten.

Andere Fahrer warnen

Sie können nicht nur sich selbst über die Blitzer entlang Ihrer Strecke informieren und sich so vor Bußgeldern schützen, sondern auch andere Fahrer vor Blitzern warnen. Häufig fahren Sie dabei an einem Blitzer vorbei und warnen die Ihnen entgegenkommenden Autos vor dem Blitzer. Häufig machen Sie dies durch die Lichthupe, doch gerade das ist nicht erlaubt. Die Lichthupe dient der Warnung vor Gefahren oder der Ankündigung eines Überholmanövers außerhalb geschlossener Ortschaften, nicht jedoch der Warnung vor einem Blitzer, da dieser keine Gefahr darstellt.

Wenn Sie die Ihnen entgegenkommenden Autos warnen wollen, machen Sie dies am besten durch Handsignale, damit die entgegenkommenden Autos wissen, dass da vorne ein Blitzer ist. Sollten Sie dennoch die Lichthupe benutzen und dabei erwischt werden, so wird diese Ordnungswidrigkeit mit fünf Euro bestraft.

Was gilt für die Radarwarner im Ausland?

Generell sind in allen Ländern Europas Radarwarner verboten. In Rumänien hingegen ist die Nutzung von Radarwarnern und Blitzer-Apps erlaubt. In vielen Ländern sind sowohl die Radarwarner als auch die Blitzer-Apps verboten. Zu diesen Ländern zählen neben Deutschland auch Dänemark, Bulgarien, Finnland, Niederlande, Schweiz, Polen, Österreich, Schweden, Tschechien, Ungarn und weitere. Wer hier erwischt wird, muss zum Teil sehr hohe Geldstrafen bezahlen. In Belgien und Frankreich sind Navis mit POI-Funktion, die auch Blitzer beinhalten, erlaubt.

Während bei in den meisten Ländern bei der Nutzung von Radarwarnern und Blitzer-Apps nur ein Bußgeld fällig wird, kann es in manchen Ländern auch zu Haftstrafen kommen. So kann es sein, dass Sie in der Schweiz, Luxemburg oder Belgien zu einer Haftstrafe von zum Teil bis zu einem Jahr verurteilt werden.

Fazit

Wenn Sie nicht geblitzt werden wollen, sollten Sie sich an die StVO und an die gegebenen Geschwindigkeitsbegrenzungen halten. Dann müssen Sie keine Bedenken haben, dass Sie geblitzt werden und Sie benötigen keine Radarwarner oder Blitzer-Apps. Sie können sich zudem vor der Fahrt über die festen Blitzer entlang Ihrer Fahrtstrecke informieren oder die lokalen Radiosender einschalten, welche in den meisten Fällen ebenfalls die Standorte der Blitzer bekannt geben.

Bei Fragen rund um das Verkehrsrecht sprechen Sie uns gerne an.

Ihre Fachanwälte Perner & Grüger