Auf den Urlaub bereiten sich Urlauberinnen und Urlauber meistens mehrere Monate im Voraus vor. Auch das Hotel wird vorab gut ausgewählt und die Vorfreude steigt zunehmend. Doch was ist, wenn Sie im Hotel angekommen sind und Ihnen dort mitgeteilt wird, dass das Hotel überbucht und für Sie kein Zimmer mehr frei ist?

Wann gilt ein Hotel als überbucht?

Ein Hotel gilt als überbucht, wenn Reiseveranstalter mehr Zimmer angeboten haben, als für den Reisezeitraum tatsächlich verfügbar sind. Urlauber erfahren das nicht selten erst wenn sie an der Rezeption des gebuchten Hotels stehen und einchecken wollen.

Ihre Rechte bei der Hotelüberbuchung vor Ort

Rechtlich gesehen liegt bei der Hotelüberbuchung vom Reiseveranstalter ein Reisemangel vor. Haben Sie eine Pauschalreise gebucht, so sollten Sie zügig den Reiseleiter vor Ort kontaktieren und ihm die Problematik schildern. Dieser ist in der Pflicht, für Sie eine neue Unterkunft zu organisieren, die mindestens gleichwertig ist. Wenn Sie den Reiseveranstalter nicht erreichen, sollten Sie es über die Zentrale des Veranstalters versuchen.

Wie geht es nach der Überbuchung vor Ort für Sie weiter?

In den meisten Hotels bekommen Sie ein gratis „Ugrade“, wenn das gebuchte Zimmer aufgrund der Kapazitäten bereits belegt ist. Falls auch das nicht der Fall ist, muss der Reiseveranstalter für einen gleichwertigen Ersatz sorgen. Entspricht das Ersatzhotel nicht den Kriterien der Buchung, können Sie zusätzliche Forderungen geltend machen.

Hotel überbucht und kein Ersatzhotel

Wenn das Hotel überbucht ist und Sie kein Ersatzhotel bekommen, scheint der Urlaub ins Wasser zu fallen. Doch auch im Worst Case haben Sie als Reisender diverse Rechte. In diesem Fall sind Sie berechtigt, sich selbst eine neue Unterkunft zu suchen. Im Anschluss können Sie eine Preisminderung verlangen oder in einigen Fällen sogar den gesamten Reisepreis zurückfordern.

Ihre Rechte bei der Hotelüberbuchung vor Reisebeginn

Haben Sie kurz vor Reiseantritt erfahren, dass Ihr Hotel überbucht ist? Dann haben Sie zwei Möglichkeiten. Sie können vom Reisevertrag zurücktreten und erhalten geleistete Anzahlungen zurück. Die andere Möglichkeit ist, dass Ihnen der Reiseveranstalter eine gleichwertige Ersatzunterkunft anbietet. Entscheiden Sie sich vor Ort für die Ersatzunterkunft und stellen fest, dass das Hotel einen niedrigeren Komfort als das gebuchte Hotel hat, können Sie einen finanziellen Ausgleich fordern.

Beweise sammeln

Notieren Sie sich alle Mängel, gerade wenn Sie ein minderwertigeres Hotel bekommen haben. Lassen Sie sich am besten die Mängel vom Reiseleiter bestätigen, damit diese auch zu einem späteren Zeitpunkt vom Reiseveranstalter nachvollzogen werden können. Machen Sie auch Fotos, um die Minderungen oder Mängel genaustens zu dokumentieren.

Verzichtserklärung

Wichtig ist, dass Sie nicht voreilig eine Verzichtserklärung unterschreiben sollten. Wenn Ihnen ein Ersatzhotel angeboten wird, prüfen Sie zuerst unbedingt den Standard. Ist das angebotene Hotel gleichwertig oder fehlen Ihnen einige Dinge, die Sie ursprünglich in Ihrem Hotel gehabt hätten? Akzeptieren Sie das Ersatzhotel und unterschreiben eine Verzichtserklärung, verfällt Ihr Anspruch auf Reisepreisminderung.

Fazit

Wenn Sie vor Ort informiert werden, dass ihr Hotel überbucht ist, melden Sie sich so schnell wie möglich bei Ihrem Reiseleiter oder Reiseveranstalter. Dieser muss für gleichwertigen Ersatz sorgen und eine neue Unterkunft für Sie organisieren. Häufig steht Ihnen bei einer Hotelüberbuchung eine Reisepreisminderung und/oder Schadensersatz zu. Wir sind Ihre Experten in Sachen Urlaubsrecht. Melden Sie sich jetzt über unser Kontaktformular bei uns und wir prüfen Ihre Reisepreisminderung und Ihren Schadensersatz.

Ihre Rechtsanwälte Perner & Grüger