Mit unserer Serie „kuriose Gesetze“ bringen wir Ihnen kuriose, veraltete und unsinnige Gesetze aus aller Welt näher.

Unser heutiges Gesetz kommt nicht aus einem anderen Land, sondern tatsächlich aus Deutschland. Genauer gesagt aus Hessen.

Hessen und die Todesstrafe

In der Verfassung des Bundeslandes Hessen war lange Zeit noch per Gesetz festgehalten, dass bei besonders schweren Straftaten die Todesstrafe verhängt werden durfte.

Bundesrecht gilt vor Landesrecht

Jedoch galt dieses Gesetz schon seit 1949 nicht mehr. Im Artikel 31 des Grundgesetzes wurde festgehalten , dass das Bundesrecht immer über dem Landesrecht gilt. Nach dem Bundesrecht war die Todesstrafe abgeschafft und somit durfte keine Todesstrafe mehr verhängt werden.

Lange Zeit war die Todesstrafe im Artikel 21 der Verfassung des Landes Hessen verankert, bis diese Ende 2018 offiziell abgeschafft wurde.

Ihre Rechtsanwälte Perner & Grüger