Das Gesetz, von dem wir Ihnen heute berichten, ist das Landesseilbahngesetz (kurz LSeilbG). Das Gesetz alleine ist nicht kurios, sondern durchaus wichtig. Kurios ist nur, dass alle Bundesländer in Deutschland eben genau dieses Gesetz haben.

EU-Recht wurde Nationalrecht

Das Landeseilbahngesetz ist ein Gesetz der Europäischen Union. Diese hat das Gesetz auf die einzelnen Mitgliedstaaten der EU übertragen und verlangt, dass jeder Mitgliedsstaat dieses Gesetz aufnimmt. Die Bundesrepublik Deutschland kann aber keine Gesetze über den Personennahverkehr in das Bundesrecht übertragen. Der Grund dahinter ist ziemlich simpel.

Verkehrsrecht ist Landesrecht

Deutschland hat die Gestaltung des Verkehrsrechts den einzelnen Bundesländern überlassen und darunter fällt auch der Personennahverkehr. Dadurch muss jedes der 16 Bundesländer dieses Gesetz in das Landesrecht aufnehmen.

Jetzt kommt das Kuriose an diesem Gesetz.

Jedes Bundesland muss dieses Gesetz erlassen

Das Landesseilbahngesetz muss von jedem Bundesland erlassen werden. Dabei ist es egal, ob dieses Bundesland überhaupt Seilbahnen hat.

Die Länder Brandenburg, Bremen, Hamburg, Mecklenburg-Vorpommern und Schleswig-Holstein sind genau von dieser Kuriosität betroffen. Keines der Bundesländer hat eine aktive Seilbahn in dem Bundesland. Meist sind die Gründe dafür, dass es keine Anhöhen gibt, bei der eine Seilbahn sinnvoll ist. In Mecklenburg-Vorpommern zum Beispiel ist die höchste Erhöhung nicht einmal 200 Meter hoch. Also besteht auch kein Bedarf nach einer Seilbahn. Trotzdem ist dieses Gesetz Pflicht.

EU hat mit Sanktionen gedroht

Das Gesetz musste von jedem Land aufgenommen werden, da die Europäische Union mit einer Strafe von fast 800.000 € pro Tag gedroht hatte. Das Gesetz wurde von den meisten als eigenständiges Gesetz erlassen. Lediglich Brandenburg hat diese Verordnung in einem anderen Gesetz erwähnt.

Ob dieses Gesetz in den 5 genannten Ländern so wichtig ist, wird sich mit der Zeit zeigen. Vielleicht werden ja in Zukunft Seilbahnen gebaut, wir wissen es nicht.

Bei rechtlichen Fragen melden Sie sich gerne bei uns, wir helfen Ihnen gerne.

Ihre Rechtsanwälte Perner & Grüger