Parkplätze gehören zu unserem Alltag. Egal ob wir eben kurz in den Supermarkt wollen, in der Stadt shoppen gehen, zum Arzt müssen oder sonst irgendwo mit dem Auto hinfahren, wir müssen unser Auto auch abstellen. Meist gibt es dort, wo wir hinfahren, Parkmöglichkeiten auf einem Parkplatz. Doch gilt auf Parkplätzen eigentlich rechts vor links oder generell die Straßenverkehrsordnung (StVO)? Wir erklären es Ihnen.

Was ist ein Parkplatz verkehrsrechtlich?

Grundsätzlich zählt ein Parkplatz nicht als Straße, auch wenn wir dort mit unserem Auto fahren dürfen. Der Parkplatz zählt lediglich als Verkehrsfläche und nicht als Straße. Auch wenn sich durch die Aufteilung der Fläche in Parkplätze und Fahrspuren aufteilen, so ist noch kein Straßencharakter erkennbar. Ein Parkplatz dient in der Regel den Autofahrern zum Be- und Entladen und zum Rangieren, nicht jedoch der Zu- und Abfahrt des fließenden Verkehrs.

Was gilt auf einem Parkplatz?

Aus dem Grund, dass ein Parkplatz keine Straße, sondern lediglich eine Verkehrsfläche ist, gilt grundsätzlich nicht die Vorfahrtsregel. Auf Parkplätzen, die nicht den Charakter einer Straße haben, gilt dementsprechend die Vorfahrtsregel nicht. Das ist sowohl bei öffentlichen als auch bei privaten Parkplätzen der Fall, sofern diese öffentlich zugänglich sind. Grundsätzlich müssen die Autofahrer auf dem Parkplatz rücksichtsvoll fahren und sich über die Vorfahrt verständigen. Das rücksichtsvolle Fahren hängt auch damit zusammen, dass auf dem Parkplatz Fußgänger unterwegs sind und der Parkplatz in jede Richtung befahren werden darf.

Irrglaube in der Bevölkerung

In der Bevölkerung herrscht jedoch der allgemeine Irrglaube vor, dass generell auf jedem Parkplatz rechts vor links gilt. Dies wurde durch den BGH bei der Bearbeitung eines Falles bezüglich der Vorfahrtsregeln auf Parkplätzen jedoch revidiert. Trotzdem gehen die obersten Zivilrichter davon aus, dass viele Autofahrer das nicht wissen und so davon ausgehen, dass der von rechts kommende Fahrer Vorfahrt hat.

Bei weiteren Fragen oder Anliegen rund um das Verkehrsrecht sind wir Ihre Ansprechpartner. Als Fachanwälte für Verkehrsrecht können wir Sie in allen Rechtsbelangen zu diesem Thema beraten. Vereinbaren Sie noch heute Ihr Erstgespräch.

Ihre Fachanwälte Perner & Grüger