Rechte und Pflichten stehen nicht jedem zu. Auch wenn unser Grundrecht dies sagt, gibt es gewisse Ausnahmen, für die es keine Rechte und Pflichten gibt, da diese Ausnahmen nicht direkt als Personen angesehen werden können. Wir erklären Ihnen den Unterschied zwischen zwei Personen: der juristischen und natürlichen Person.

Die natürliche Person

Die natürliche Person ist, anders als die juristische Person, sehr einfach zu erklären und zu beschreiben. Eine natürliche Person ist ein Mensch, welcher seine Rechtsfähigkeit mit der Geburt erhält und welche durch seinen Tod automatisch erlischt. Durch die Geburt erhält ein jeder Mensch Rechten und Pflichten.
Die Rechtsfähigkeit eines Menschen kann nicht aberkannt werden, wodurch alle Menschen auf der Welt eine natürliche Person mit Rechten und Pflichten sind. Das Gesetz kann jedoch die Ausübung der Rechtsfähigkeit in gewisser Art und Weise einschränken. Dies geschieht vor allem dann, wenn es um das Abschließen von rechtskräftigen Geschäften geht. Hierbei kann die Rechtsfähigkeit bzw. in dem besonderen Fall die Geschäftsfähigkeit eingeschränkt werden. So sind Kinder bis sieben Jahren und geistig beeinträchtigte Menschen geschäftsunfähig. Kinder zwischen sieben und 18 Jahren sind nur teilweise geschäftsfähig.

Die Rechtsfähigkeit ist in Deutschland vollkommen unabhängig vom Geschlecht, vom Alter, von der Herkunft oder von sonstigen Merkmalen. Das heißt, dass jeder Mensch, der geboren wurde, mit seiner Geburt die Rechtsfähigkeit erlangt. In besonderen Fällen erhalten sogar ungeborene Embryos eine Teilrechtsfähigkeit. Dies geschieht vor allem, wenn es um eine Erbschaft geht, von welcher der Embryo betroffen ist.

Die juristische Person

Die juristische Person unterscheidet sich in einem Punkt gravierend von der natürlichen Person. Eine juristische Person ist keine Person im eigentlichen Sinne, wie die natürliche Person. Das bedeutet, dass diese Person ihre Rechtsfähigkeit nicht mit der Geburt erhält und auch nicht mit dem Tod wieder verliert. Juristische Personen sind somit keine Personen, sondern rechtliche Organisationen.

Eine juristische Person ist zum Beispiel ein Verein, eine Kapitalgesellschaft wie eine Aktiengesellschaft, ein Verband oder auch eine Stiftung. Durch die juristische Person wird ein Unternehmen, wie zum Beispiel eine GmbH, ein Träger von Rechten und Pflichten, ähnlich wie eine natürliche Person.

Jedoch können juristische Personen erst zu einem Träger von Rechten und Pflichten werden, wenn das Gesetz die Rechtsfähigkeit des Unternehmens anerkennt. Sobald dies geschehen ist, kann ein Unternehmen als juristische Person über ein Vermögen verfügen oder als Erbe eingesetzt werden. Dennoch muss jede Handlung, welche als juristische Person durchgeführt wird, von einem Vertretungsberechtigten angewiesen werden. Dieser Vertretungsberechtigte kann zum Beispiel der Geschäftsführer sein.

Verschiedene juristische Personen

Anders als bei natürlichen Personen, kann bei juristischen Personen zwischen zwei verschiedenen Gruppen von juristischen Personen unterschieden werden. So gibt es zum einen die juristischen Personen des Privatrechts und zum anderen die juristischen Personen des öffentlichen Rechts.

Juristische Personen des Privatrechts

Die juristischen Personen des Privatrechts sind Körperschaften oder bestehende Institutionen, welche über aus einem Zweck gebundenes Vermögen verfügen. Diese werden nach der Eintragung in ein Register, wie das Handelsregister oder das Vereinsregister, zu einer juristischen Person und erhalten mit der Eintragung ihre Rechtsfähigkeit, wie die natürliche Person. Somit gelten diese Körperschaften und Institutionen rechtlich als eine anerkannte und selbständige Personenvereinigung.

Juristische Personen des Privatrechts sind:

  • Stiftungen bürgerlichen Rechts
  • Vereine: eingetragene Vereine (e. V.), altrechtliche Vereine (a. V.)
  • Kapitalgesellschaften: Gesellschaften mit beschränkter Haftung (GmbH), Aktiengesellschaften (AG), Unternehmensgesellschaften (UG), Kommanditgesellschaften auf Aktien (KGaA), Europäische Gesellschaften, eingetragene Genossenschaften (eG)

Personengesellschaften können zwar von natürlichen oder juristischen Personen gegründet werden, sind selbst jedoch keine juristische Person.

Juristische Personen des öffentlichen Rechts

Im Gegensatz zu den juristischen Personen gibt es zudem die juristischen Personen des öffentlichen Rechts. Auch hierbei handelt es sich um rechtlich selbständige Personenvereinigungen. Zu diesen juristischen Personen gehören Körperschaften des öffentlichen Rechts (KdöR), Anstalten des öffentlichen Rechts und Stiftungen des öffentlichen Rechts. Diese Personen entstehen nicht durch die Eintragung in ein Register, sondern durch ein Gesetz, das einen Hoheitsakt anordnet.

Juristische Personen des öffentlichen Rechts sind:

  • Körperschaften des öffentlichen Rechts (KdöR): Bund, Länder, Gemeinden, Kreise, Universitäten, Berufskammern, Innungen, Industrie- und Handelskammern, Banken
  • Anstalten des öffentlichen Rechts (AöR): öffentliche Sparkassen, Landesrundfunkanstalten (ARD, ZDF), Deutsche Bundesbank, Schulen, städt. Verkehrsbetriebe, Stadtreinigungsbetriebe,
  • Stiftungen des öffentlichen Rechts: Bundeseigene Stiftungen, Landeseigene Stiftungen, Kirchliche Stiftungen, behördlich verwaltete Stiftungen, Kommunale Stiftungen, Berliner Philharmoniker, Hamburger Museums-Stiftungen

Unterschiede zwischen juristischen und natürlichen Personen

Der größte Unterschied ist, dass die natürlichen Personen ihre Rechtsfähigkeit mit der Geburt erlangen und die juristischen Personen ihre Rechtsfähigkeit durch die Eintragung ins Register oder die Ernennung durch ein Gesetz erhalten. Dazu ist die juristische Person ein Zusammenschluss aus mehreren natürlichen Personen.

Des Weiteren können natürliche Personen strafrechtlich verfolgt werden. Juristische Personen als Konstrukt können nicht strafrechtlich verfolgt werden. Obwohl die juristischen Person als Konstrukt nicht strafrechtlich verfolgt werden kann, können die Vertretungsberechtigten der Person nach wie vor strafrechtlich verfolgt werden.

Die Rechtsfähigkeit endet bei der juristischen Person zudem nicht zwingend mit der Schließung oder Austragung aus dem Register.

Wenn Sie Fragen zu rechtlichen Problemen haben, sprechen Sie uns einfach an. Wir helfen Ihnen gerne weiter.

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