Eine Mutprobe, ein Streit oder ein unüberlegter Post im Internet: Straftaten können auch für Jugendliche ernste Folgen haben. Viele wissen jedoch nicht genau, ab wann das Jugendstrafrecht gilt und welche Konsequenzen möglich sind.

Wann gilt Jugendstrafrecht?

Das Jugendstrafrecht gilt für Jugendliche von 14 bis 17 Jahren. Kinder unter 14 Jahren sind strafrechtlich nicht verantwortlich. Es ist generell im Jugendgerichtsgesetz (JGG) geregelt und tritt dann ein, wenn Jugendliche oder Heranwachsende eine Straftat begehen.

Bei Heranwachsenden zwischen 18 und 20 Jahren kann Jugendstrafrecht ebenfalls angewendet werden, wenn ihre Entwicklung noch eher der eines Jugendlichen entspricht.

Wichtig bei der Anwendung des Jugendstrafrechts ist das Alter des Täters zur Tatzeit. Sollte er oder sie zur Tatzeit 17 gewesen sein, zur Verhandlung aber bereits 18 oder 19, so greift auf jeden Fall das Jugendstrafrecht.

Warum gibt es ein eigenes Jugendstrafrecht?

Im Jugendstrafrecht steht nicht allein die Strafe im Vordergrund. Viel wichtiger ist der erzieherische Gedanke. Jugendliche sollen aus ihrem Verhalten lernen und künftig keine weiteren Straftaten begehen.

Welche Folgen sind möglich?

Die Folgen hängen immer von der Tat und dem Einzelfall ab. Möglich sind zum Beispiel:

  • Verwarnungen
  • Sozialstunden
  • Schadenswiedergutmachung
  • Teilnahme an Trainingskursen
  • Jugendarrest

Bei schweren Straftaten kann auch eine Jugendstrafe verhängt werden.

Typische Straftaten bei Jugendlichen

Häufig geht es um Diebstahl, Körperverletzung, Sachbeschädigung, Beleidigungen im Internet, Drogenbesitz oder Fahren ohne Fahrerlaubnis. Gerade online wird oft unterschätzt, dass Nachrichten, Bilder oder Kommentare strafrechtliche Folgen haben können.

Fazit

Das Jugendstrafrecht soll Jugendliche nicht nur bestrafen, sondern ihnen vor allem eine zweite Chance geben. Trotzdem sollten Straftaten ernst genommen werden, da sie Auswirkungen auf Schule, Ausbildung oder die Zukunft haben können.