Gerade zwischen Nachbarn gibt es häufig Reibereien und Streitigkeiten. Manche fühlen sich durch bestimmte Angelegenheiten eingeschränkt oder beeinträchtigt und andere haben klare Meinungen zu den Themen, über die sie streiten. Ein Nachbarschaftsstreit kann auch ziemlich langwierig und dazu auch nervenaufreibend werden. Das Grillen im eigenen Garten zählt ebenfalls zu einem häufigen Streitpunkt zwischen Nachbarn. Wir erklären Ihnen, wann und wo das Grillen erlaubt ist und wie Sie einem Nachbarschaftsstreit aus dem Weg gehen können.

Ist Grillen eigentlich erlaubt?

Grundsätzlich ist das Grillen im Garten oder auch auf dem Balkon erlaubt. Dennoch kann es Einschränkungen geben. So kann das Grillen auf dem Balkon durch eine Klausel in der Hausordnung verboten sein. Eine weitere Einschränkung kann durch eine Beeinträchtigung der Nachbarn erfolgen. Hierbei kommt es vor allem darauf an, wie oft gegrillt wird und wie die Rauch- und Geruchsbelästigung ist. Nehmen Sie Rücksicht auf Ihren Nachbarn und halten Sie sich an das Gebot der Rücksicht.

Wenn Sie nicht zu Hause grillen wollen, sondern z.B. in einem Park, müssen Sie auf die Regelungen des jeweiligen Bundeslandes und der jeweiligen Kommune achten. Es gibt ausgewiesene Plätze, auf denen das Grillen erlaubt ist und auch nur dort. Sollten Sie an einem Ort grillen, an dem das Grillen verboten ist, so kann es vorkommen, dass Sie ein Bußgeld zahlen müssen. Die Bußgelder unterscheiden sich von Kommune zu Kommune. Die Kommunen können bei Bedarf die Grillerlaubnis auch entziehen, zum Beispiel wenn erhöhte Waldbrandgefahr besteht.

Der Rauch beim Grillen

Der Rauch, der gerade beim Grillen mit Holzkohle entsteht, zieht meistens unweigerlich zu den Nachbarn herüber. Werden die Nachbarn zu sehr beeinträchtigt, ist es eine Beeinträchtigung nach dem Immissionsschutzgesetz, bei dem sogar ein Bußgeld fällig werden kann. Wird die Wohnung oder das Haus des Nachbars so sehr beeinträchtigt, kann der Nachbar sogar einen Unterlassungsanspruch erwirken.

Auswirkungen vom „falschen“ Grillen

Wenn Sie sich nicht an das Gebot der Rücksicht halten, oder gegen bestehende Verbote verstoßen, können Sie bestraft werden. Wenn Sie zu viel Grillen oder sich beim Grillen immer zu viel Rauch entwickelt und Sie dadurch Ihre Nachbarn zu sehr beeinträchtigen, können Sanktionen folgen. So kann es vorkommen, dass das Grillen im eigenen Garten zeitlich beschränkt wird. Außerdem können Sie damit sanktioniert werden, dass Sie nicht mehr so häufig im Monat oder im Jahr grillen dürfen. Beispielsweise beschränken solche Sanktionen das Grillen auf zweimal im Monat, maximal aber zehnmal im Jahr.

Wenn Sie sich dem Grillverbot aus der Hausordnung oder dem Mietvertrag widersetzen und trotzdem auf dem Balkon oder im Garten grillen, so kann es sein, dass Sie gekündigt werden. Der Vermieter hat das Recht, Sie bei einem solchen Verstoß abzumahnen oder direkt zu kündigen.

Wenn Ihr Nachbar Sie darum bittet das Grillen zu unterlassen, so sollten Sie dies berücksichtigen oder vorher mit Ihrem Nachbar absprechen. Sollten Sie sich nämlich dagegenstellen und einfach weitergrillen, so kann Ihr Nachbar klagen. Allerdings liegt dann die Beweislast der Beeinträchtigung bei dem Kläger. Dieser muss also beweisen, dass er erheblich beeinträchtigt wird.
Grillen Sie auf frei zugänglichen Flächen und Grillplätzen, müssen Sie zwingend darauf achten, dass es auch erlaubt ist. Gerade im Sommer können die Kommunen aufgrund der Temperaturen und der erhöhten Waldbrandgefahr kurzfristige Verbote aussprechen.

Rechtliche Probleme

Es gibt jedoch gerade rechtlich ein Problem. Es gibt keine einheitliche Rechtsprechung bzw. meistens gibt es gar keine Rechtsprechung für das Grillen. In NRW hat das Immissionsschutzgesetz einen Anteil an der Rechtsprechungsgrundlage. Ansonsten gibt es bereits einige Gerichtsurteile, welche bei der Rechtsprechung für das Grillen als Grundlage dienen.

Tipps

Wir geben Ihnen einige Tipps, wie Sie ungestört grillen und Nachbarschaftsstreitigkeiten aus dem Weg gehen können. So sollten Sie nach Möglichkeit auf einen Holzkohlegrill verzichten und lieber mit einem Elektrogrill oder einem Gasgrill grillen. Beim Elektro- oder Gasgrill ist die Rauchentwicklung nicht so stark wie bei einem Holzkohlegrill. Allein dadurch können Ihre Nachbarn sich nicht so schnell durch den Rauch belästigt fühlen.

Außerdem sollten Sie darauf achten, dass der Grill nicht zu nah an der Grundstücksgrenze steht. Dadurch können Sie die Rauchbelästigung bei Ihrem Nachbarn ebenfalls minimieren. Ein weiterer Tipp für ein gutes Miteinander mit Ihren Nachbarn: Suchen Sie vor einem geplanten Grillabend das Gespräch und informieren Sie Ihre Nachbarn darüber. Oder Sie laden Ihre Nachbarn einfach direkt zum Grillabend ein.

Bei rechtlichen Fragen rund um das Nachbarrecht beraten wir Sie gerne.

Ihre Rechtsanwälte Perner & Grüger