In dieser Serie stellen wir Ihnen ein wenig das Straßenverkehrsgesetz (StVG), die Straßenverkehrsordnung (StVO), die Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) und alle damit in Verbindung stehenden Verordnungen vor und erläutern besonders knifflige Verordnungen.

Heute erklären wir Ihnen das Benutzungsverbot von Elektrogeräten, welche darunter fallen und ab wann ein Elektrogerät als benutzt gilt.

Der Benutzungsverbot von Elektrogeräten umfasst mehr als nur die Benutzung von Handys. Viele weitere, teils auch im Auto verbaute Elektronik, fällt unter dieses Benutzungsverbot.

Was gilt als Benutzung von Elektrogeräten?

Nicht benutzt werden Elektrogeräte nach der StVO, sobald nur ein kurzer Blick von der Verkehrslage genügt dieses Gerät zu benutzen bzw. zu bedienen. Hierunter fällt beispielsweise die Benutzung des eingebauten Radios. Alles, was über einen kurzen Blick hinausgeht, zählt als Benutzung und ist somit verboten. Wie das Bedienen des Navis während der Fahrt oder auch das Lesen von Nachrichten auf dem Handy.

Wer sein Handy in die Hand nimmt, ohne es auch zu benutzen, also nur um es woanders hinzulegen, verstößt nicht gegen dieses Verbot. Erst wenn das Handy in die Hand genommen wird, um es zu benutzen, ist es verboten.

Neben Handy auch Smartwatches, Tablets, Navis und viele mehr

Das Telefonieren während der Fahrt mit Handy am Ohr zählt ganz klar als Handybenutzung, aber wussten Sie, dass auch das Telefonieren per Smartwatch verboten ist und als Benutzung von Elektrogeräten zählt?

Aber nicht nur das Telefonieren ist verboten, sondern die Benutzung des im Auto eingebauten Touchscreens oder des eingebauten Navis ebenfalls. Auch die Benutzung von Laptops oder Tablets an der Ampel.

Bei folgenden Situationen gelten Ausnahmen

Wird per Freisprechanlage telefoniert und das Handy wird währenddessen nicht festgehalten, ist das Telefonieren nicht verboten. Auch wenn beim Rückwärtsfahren auf den Bildschirm geguckt wird, um durch die Kamera zu schauen, ist dies nicht verboten, solange Schrittgeschwindigkeit gefahren wird. Sobald der Motor komplett aus und ist das Auto steht, ist es vollkommen egal welches Gerät Sie benutzen. Das Verbot ist bei abgestelltem Motor aufgehoben. Ist der Motor aber per Start-Stopp-Funktion abgeschaltet gilt das Verbot weiterhin und die Benutzung von Elektrogeräten ist verboten.

Strafen aus dem Bußgeldkatalog bei Verstößen

Verstöße gegen dieses Verbot sind gemäß Bußgeldkatalog nicht nur teuer, sondern können auch zu Fahrverboten führen.

Werden Elektrogeräte benutzt, wird eine Strafe von 100 Euro fällig. Bei Gefährdung sogar 150 Euro und ein Monat Fahrverbot. Wird ein Elektrogerät benutzt und es resultiert eine Sachbeschädigung daraus, kostet das 200 Euro und man erhält einen Monat Fahrverbot. Auf dem Fahrrad ist die Benutzung von Elektrogeräten selbstverständlich ebenfalls untersagt und wird mit 55 Euro auch gemäß Bußgeldkatalog geahndet.

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Wir beraten Sie gerne.

Ihre Rechtsanwälte Perner und Grüger