Das Strafgesetzbuch (StGB) umfasst alle Gesetze, nach denen man bestraft werden kann. Vergehen gegen diese Gesetze sind somit keine Ordnungswidrigkeiten, sondern Straftaten. Bei Straftaten kommt es häufig zu hohen Bußgeldern oder auch Freiheitsstrafen. Wir stellen Ihnen heute zwei dieser Gesetze vor, die im Alltag unter dem Begriff „Gaffen“ zusammengeführt werden.

Was ist „Gaffen“?

Als „Gaffen“ wird das unnötige und übertriebene „Bestaunen“ einer Unfallstelle oder ähnlichem bezeichnet. Häufig wird beim Gaffen das Smartphone hervorgeholt und damit Fotos und Videos geschossen. Gaffen ist durchaus sehr gefährlich sowohl für den oder die Verletzten, den anderen Verkehrsteilnehmer und zu guter Letzt auch sich selbst.

Die Gefahren des Gaffens

Durch das Gaffen auf Autobahnen entstehen beispielsweise oft kilometerlange Staus, da die Gaffer ihre Geschwindigkeit senken und langsam an dem Unfall vorbeifahren. Durch den Stau haben die Rettungskräfte es schwerer zu der Unfallstelle zu gelangen. Die Gaffer holen auch häufig ihr Smartphone heraus und machen Fotos oder Videos von der Unfallstelle, dies führt dazu, dass der Gaffer seinen Blick von der Straße abwendet und quasi blind auf der Autobahn fährt. Durch das Wegblicken von der Straße können schwere Unfälle entstehen, was den Rettungskräften zusätzliche Arbeit macht.

Manche Gaffer gehen sogar so weit, dass sie aussteigen und auf der Autobahn umherlaufen, um eine bessere Sicht zu bekommen. Auf der Autobahn herumzulaufen ist eine der gefährlichsten Taten überhaupt. Kurz gesagt, Gaffer behindern die Rettungskräfte bei der Arbeit und können auch für noch mehr Arbeit bei den Rettungskräften sorgen.

Welche Gesetze werden gebrochen?

Gaffen verstößt nicht nur gegen 1 Gesetz, sondern gegen mehrere. Das erste Gesetz, gegen welches verstoßen wird, ist Paragraf 323c des StGBs, das Gesetz der Pflicht zur ersten Hilfe. Sollte jemand vor den Rettungskräften am Unfallort eintreffen, muss diese Person sofortige erste Hilfe leisten, wenn diese nicht durch eine „erhebliche eigene Gefahr“ nicht möglich sein würde. Greift diese Person aber lieber zu ihrem Smartphone in der Hosentasche, macht sie sich der unterlassenen Hilfeleistung strafbar.

Ein zweites Gesetz besagt, dass das Fotografieren oder Filmen von Personen ohne deren Einwilligung unter Strafe steht. Das Gesetz umfasst auch das Veröffentlichen der Bilder ohne Einwilligung, die unbefugte Aufnahme von Bildern von Personen in deren „höchstpersönlichen Lebensbereichen“ und die unbefugte Aufnahme von Bildern von verstorbenen, verletzten oder sich in peinlichen Situationen befindenden Menschen. Auch das unbefugte Veröffentlichen wird durch dieses Gesetz unter Strafe gestellt.

Ist ein kurzer Blick direkt gaffen?

Gaffen ist eine Interpretationssache. Für manche wird schon das langsamere Vorbeifahren an einer Unfallstelle als Gaffen interpretiert. Damit Sie aber niemals in eine solche Situation gelangen und der Gafferei beschuldigt werden, sollten Sie möglichst nicht zu der Unfallstelle gucken, zügig, aber nicht andere gefährdend, an der Unfallstelle vorbeifahren und erst recht nicht anhalten oder Fotos mit dem Smartphone machen.

Strafen beim Gaffen

Die Strafen beim Gaffen reichen von einer Geldstrafe bis zu Straftaten. Wird das Gaffen nur als eine Ordnungswidrigkeit eingestuft, kann eine Geldstrafe bis zu 1000 € fällig werden. Wird das Gaffen als Straftat angesehen, kommt es auf die Straftat an. Unterlassene Hilfeleistung wird mit einer Geldstrafe oder einer Freiheitsstrafe von bis zu einem Jahr geahndet. Die Verletzung der Persönlichkeitsrechte durch Fotos und Videos wird mit einer hohen Geldstrafe oder eine Freiheitsstrafe von bis zu 2 Jahren bestraft.

Bei weiteren Fragen rund um das Strafrecht helfen wir Ihnen gerne.

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