Viele Airlines verkaufen mehr Tickets, als es Sitzplätze gibt, um sogenannte „No-Shows“ auszugleichen – also Personen, die ihren Flug aufgrund unerwarteter Planänderungen, wie etwa Krankheit oder beruflicher Veränderungen, nicht antreten. In den meisten Fällen geht diese Kalkulation auf. Wenn nicht, kann es passieren, dass Ihnen das Boarding verweigert wird.
Die Airline entscheidet in einem solchen Fall selbst, wer mitfliegen darf und wer nicht. In der Regel haben Familien mit Kindern, Personen mit Anschlussflügen sowie größere Gruppen Vorrang.
Was sind meine Rechte, wenn so etwas passiert?
Zunächst versucht die Airline, freiwillige Passagiere zu finden, die für einen Gutschein oder eine Geldauszahlung bereit sind, auf ihren Flug zu verzichten. Diese Personen haben dann jedoch keinen Anspruch auf eine zusätzliche Entschädigung.
Wird Ihnen das Boarding gegen Ihren Willen verweigert, haben Sie als Fluggast ein Recht auf eine angemessene Entschädigung – vorausgesetzt, Sie besitzen ein gültiges Ticket mit Buchungsbestätigung und haben rechtzeitig (ca. 45 Minuten vor Abflug) eingecheckt.
Laut EU-Fluggastrechteverordnung steht Ihnen in diesem Fall eine Ausgleichszahlung zwischen 250 € und 600 € zu, abhängig von der Flugstrecke. Zusätzlich haben Sie Anspruch auf:
- eine Erstattung des Ticketpreises oder eine Ersatzbeförderung,
- Verpflegung durch die Airline (z. B. Getränke und Snacks),
- und gegebenenfalls eine Hotelunterbringung bei erheblicher Wartezeit.
Wie erhalte ich meine Entschädigung?
Um Ihre Ansprüche geltend zu machen, sollten Sie die Airline möglichst zeitnah kontaktieren und die Ausgleichszahlung aktiv einfordern – denn der Anspruch verjährt nach drei Jahren.
Bei einer Pauschalreise können Sie sich zusätzlich an den Reiseveranstalter wenden. Dort haben Sie möglicherweise Anspruch auf:
- Minderung des Reisepreises,
- Kündigung des Reisevertrags oder
- Schadensersatz.
Um das Beste aus der Situation zu machen, können Sie die Wartezeit nach Geltendmachung Ihrer Ansprüche entspannt in einem Café oder in der Flughafenlounge überbrücken.
Fazit
Eine Überbuchung kann jeden Fluggast treffen – und ist meist mit Unannehmlichkeiten verbunden. Zum Glück gibt es klare Rechte und Regelungen, die in solchen Fällen greifen.
Jeder Passagier hat Anspruch auf Entschädigung – wichtig ist jedoch, sich rechtzeitig über die eigenen Fluggastrechte zu informieren und diese aktiv einzufordern.
Mit dem richtigen Wissen reist es sich deutlich entspannter.
Ihre Fluggastrechte stehen Ihnen zu – nutzen Sie sie!