Wenn Sie mit Ihrem Kind ins Ausland fahren wollen, egal um dort Urlaub zu machen oder einfach einen Tagesausflug zu machen, müssen Sie für das Kind einen Ausweis dabeihaben. Seit Januar 2024 können Sie jedoch nicht mehr wie früher einen Kinderreisepass beantragen. Der Kinderreisepass hat ausgedient und wird nicht mehr ausgestellt.

Was war der Kinderreisepass?

Der Kinderreisepass war ein Ausweisdokument, welches bis zum 12. Lebensjahr ausgestellt werden durfte. Mit diesem Pass konnten die Kinder mit den Eltern oder auch alleine ins Ausland reisen und sich dort auch ausweisen. Wie beim Personalausweis oder beim normalen Reisepass, musste auch der Kinderreisepass ausnahmslos mit einem biometrischen Passbild der Person ausgestattet sein. Allerdings waren die Regeln für die Kinder und Kleinkinder nicht so streng, wie für Erwachsene.

Bis zum 1. Januar 2021 war der Kinderreisepass noch sechs Jahre gültig, ab dem 1. Januar 2021 nur noch ein Jahr. Der Pass musste zwingend, während der Gültigkeit verlängert werden, da ansonsten ein Neuantrag nötig gewesen ist. Preislich lag der Pass deutlich unter den Kosten eines Reisepasses oder Personalausweises für Kinder und Jugendliche unter 24 Jahren. So betrugen die Kosten für den Antrag eines Kinderreisepasses 13 Euro und für die Verlängerung sechs Euro. Die Kosten für einen Reisepass oder Personalausweis für Personen unter 24 Jahren liegen bei 37,50 Euro.

Das Ende vom Kinderreisepass – die Gründe

Jahrelang konnten Eltern den Kinderreisepass beantragen und so ihr Kind im Ausland ausweisen, seit dem 1. Januar 2024 ist damit nun Schluss. Der Kinderreisepass hatte nämlich auch einige Schwächen, die das Reisen zum Teil auch sehr unangenehm und aufwändig gemacht haben. Zwar war der Pass für Kinder im Vergleich zum normalen Personalausweis oder zum Reisepass kostengünstiger, doch war er auch nur 12 Monate gültig. Das liegt vor allem daran, dass der Kinderreisepass nur schwach geschützt war. Viele Sicherheitsmerkmale eines Personalausweises oder Reisepasses besaß der Kinderreisepass nicht. Außerdem besaß dieser auch keinen Chip, wie es heute Standard ist.

Dazu kommt, dass viele Länder diesen Kinderreisepass nicht mehr als Ausweisdokument anerkennen. Um in die USA einzureisen, benötigen Sie neben dem Kinderreisepass auch ein Visum, während Sie mit dem normalen Reisepass auch nur mit einer ESTA-Genehmigung (Elektronische Einreisegenehmigung) einreisen können. In Großbritannien stößt der Pass ebenfalls auf Schwierigkeiten, da hier vereinzelt Probleme mit der Anerkennung der Verlängerung aufgetreten sind.

Die Vorteile des elektronischen Reisepasses oder Personalausweises

Gegenüber dem Kinderreisepass hat der reguläre Reisepass oder Personalausweis einige Vorteile. So können mithilfe des regulären Passes die Kinder meist ohne Visum in ein Land einreisen. Zudem hat der Pass auch eine längere Gültigkeit, nämlich sechs Jahre anstatt nur einem. Außerdem erkennen alle Länder diesen Reisepass oder vor allem im Schengenraum den Personalausweis an. Mit dem deutschen Reisepass können Sie in 194 Länder, Mikrostaaten und Territorien ohne Visum einreisen.

Allerdings muss dazu gesagt werden, dass die Gültigkeit von sechs Jahren nur dann besteht, wenn sich das Aussehen des Kindes nicht so stark verändert, dass es nicht ohne Zweifel identifiziert werden kann. Sollte dies der Fall sein, verliert der Reisepass vorher seine Gültigkeit. Alles in allem sollte der Reisepass gerade bei Kindern in einem Alter, in denen sie sich nicht mehr stark verändern, kostengünstiger als der ehemalige Kinderreisepass sein.

Was passiert mit den bereits ausgestellten Kinderreisepässen?

Da müssen Sie keine Sorgen haben. Wenn Sie im letzten Jahr noch einen Kinderreisepass beantragt haben, dann ist dieser auch noch bis zum Auslaufdatum gültig. Allerdings können Sie diesen nicht erneut verlängern, sondern müssen dann den regulären Pass oder Ausweis beantragen.

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