Wir alle kennen E-Scooter. Die einen lieben sie, die anderen hassen und verabscheuen sie und doch sind sie mittlerweile ein fester Bestandteil im Alltag vieler Menschen geworden. In vielen Städten gibt es bereits auch verschiedene Anbieter wie Lime, Blot, Tier oder Bird, die vor allem in den Großstädten ihre E-Roller zum Sharing und Fahren zur Verfügung stellen. Doch wie ist eigentlich die rechtliche Lage bei den E-Scootern? Was dürfen Sie, was dürfen Sie nicht und können Sie auch Ihren Führerschein wegen einem E-Scooter verlieren? Wir erklären es Ihnen.

Die E-Scooter

Seit einigen Jahren gibt es die E-Scooter und kurz danach folgten auch die Sharing-Scooter in den Städten, die gegen eine kleine Gebühr ausgeliehen werden können. Doch was ist eigentlich ein E-Scooter und was fällt alles darunter? Das ist in der Elektrokleinstfahrzeuge-Verordnung (eKFV) geregelt.

So fallen darunter alle Fahrzeuge mit einem elektrischen Antrieb und einer durch die Bauart bedingten Höchstgeschwindigkeit zwischen sechs und 20 km/h. Dazu müssen diese Fahrzeuge ohne Sitz oder selbstbalancierend sein. Ebenso müssen sie auch über eine Lenkstange verfügen und dürfen nicht mehr als 55 kg wiegen.

Rechtliche Lage von E-Scootern

E-Scooter haben genauso wie Fahrräder und Autos bestimmten Regelungen zu folgen. Zu diesen Regelungen zählt zum einen die eKFV und zum anderen die Straßenverkehrs-Ordnung (StVO). Für manche Regelungen sind auch hohe Bußgelder oder Strafen ausgesetzt. Außerdem können Sie bei einem großem Fehlverhalten auf dem E-Scooter auch Ihren Führerschein verlieren.

Ab wann darf ein E-Scooter gefahren werden?

Ein E-Scooter darf von Personen gefahren werden, die das 14. Lebensjahr vollendet haben. Sie sind ohne Führerschein oder Mofa-Schein dazu berechtigt, einen solchen E-Scooter zu fahren. Jedoch dürfen Sie nur allein und ohne Anhänger mit dem E-Scooter fahren, da dieser nicht zur Personenbeförderung oder für den Anhängerbetrieb geeignet ist.

Muss ein Scooter versichert sein?

Ja, muss er. Damit ein Scooter auf deutschen Straßen fahren darf, muss er ab einer Geschwindigkeit von mindestens sechs km/h haftpflichtversichert sein. Andernfalls dürfen Sie mit dem E-Scooter nicht auf einer öffentlichen Straße fahren. Die Haftpflichtversicherung wird Ihnen aber nur gegeben, wenn Ihr Roller eine Allgemeine Betriebserlaubnis besitzt. Sollte das nicht so sein, erhalten Sie auch keine Versicherung.

Die Versicherung wird Ihnen mit einer Versicherungsplakette angezeigt, die Sie an Ihrem E-Scooter anbringen müssen. Die Plakette ist genau dieselbe, die Sie auch für Ihr Moped erhalten. Diese Versicherung gilt anschließend für ein Jahr und muss jedes Jahr erneuert werden.

Wo dürfen E-Scooter fahren?

E-Scooter dürfen innerhalb von geschlossenen Ortschaften nur auf Radwegen, gemeinsamen Geh- und Radwegen oder auf getrennten Geh- und Radwegen fahren. Radfahrstreifen und Fahrradstraßen dürfen ebenfalls mit dem E-Roller befahren werden. Sollten keine Radwege, Radfahrstreifen oder ähnliches vorhanden sein, so dürfen die Scooter auch auf der Straße fahren. Allerdings gilt hierbei, dass die Roller bei mehreren Fahrbahnen möglichst weit rechts gefahren werden soll.

Ähnliche Regelungen gelten auch außerhalb geschlossener Ortschaften. Hier dürfen auch nur die gekennzeichneten bzw. dem Radverkehr zugewiesenen Flächen befahren werden. Sollte es eine solche Fläche nicht geben, darf auch hier wieder auf der Straße gefahren werden. Wenn jedoch ein Schild vorhanden ist, auf dem ein E-Scooter mit dem Zusatz frei zu sehen ist, dann dürfen auch andere Flächen befahren werden. Dieses Schild heißt „Elektrokleinstfahrzeuge frei“.

Sollte das Schild „Elektrokleinfahrzeuge frei“ zu sehen sein, so dürfen die E-Scooter dort fahren. Sollte hingegen ein Verbot für alle Fahrzeuge für diese Straße gelten, dürfen die E-Roller geschoben werden. Bei einem Verbot für Kraftfahrzeuge, -räder und -wagen darf der Roller nur dann gefahren werden, wenn das Schild für die Roller und Scooter das Einfahren erlaubt. Das Verbot von Radfahrern gilt auch für E-Roller.

Wo darf ich meinen E-Scooter abstellen?

Nach der eKFV gelten beim Abstellen dieselben Regeln, wie für das Abstellen von Fahrrädern. Sie dürfen also am rechten Straßenrand, auf dem Gehweg und sogar in Fußgängerzonen abgestellt werden, sofern diese auch wirklich für E-Scooter frei sind. Sollte das nicht der Fall sein, darf der E-Scooter nicht in der Fußgängerzone abgestellt werden. Der abgestellte Roller sollte aber keine Fußgänger oder Rollstuhlfahrer behindern und immer ausreichend Platz zum vorbeilaufen lassen.

Bußgelder und Strafen bei E-Scootern

Der E-Scooter hat einige Regeln, an die man sich halten muss. Sollten diese nicht beachtet werden, so gibt es selbstverständlich auch Bußgelder und Strafen für die Verstöße. Zum Teil sind die Strafen identisch mit denen für das Fahrrad, zum Teil sind sie aber auch identisch mit denen für das Auto.

Die Bußgelder beim E-Roller

Sollten Sie eine nicht zulässige Verkehrsfläche befahren, so können Sie mit einem Bußgeld zwischen 15 und 30 Euro rechnen, je nachdem ob Sie noch jemanden behindern, gefährden oder etwas beschädigen. Selbes gilt dafür, wenn Sie mit einem Freund nebeneinander gefahren sind. Wenn Sie freihändig fahren, zu zweit auf einem E-Scooter sind oder sich an ein Auto gehangen haben, müssen Sie mit einem Bußgeld von 10 Euro rechnen. Das Abbiegen ohne Blinken kostet zwischen 10 und 25 Euro.

Wenn Sie allerdings vergessen haben, Ihren E-Scooter zu versichern oder die Versicherungsplakette nicht an Ihrem Scooter ist, so zahlen Sie für das Fahren ohne Versicherungsschutz 40 Euro. Das Fahren mit einem Scooter, ohne dass dieser eine allgemeine Betriebserlaubnis besitzt, kostet 30 Euro.

Fahren unter Alkoholeinfluss

Das Fahren eines E-Scooters unter Alkoholeinfluss wird schwerer geahndet als bei dem Fahrrad. So gilt bei den Scootern dieselbe Grenze wie beim Auto. 0,5 Promille dürfen Sie als Fahrer eines E-Scooters maximal haben, während Sie bis zu 1,6 Promille noch mit dem Fahrrad fahren dürfen. Sollten Sie über 21 sein und einen E-Scooter mit mehr als 0,5 Promille fahren, so drohen Ihnen 500 Euro Bußgeld, zwei Punkte in Flensburg und ein Monat Fahrverbot. Sind zu zum zweiten oder dritten Mal erwischt worden, so drohen Ihnen bereits 1.000 bis 1.500 Euro Bußgeld, zwei Punkte und drei Monate Fahrverbot.

Sollten Sie jemanden gefährden, einen Unfall verursachen, durch Ausfallerscheinungen auffällig werden oder mit mehr als 1,1 Promille den Scooter gefahren sein, dann sprechen wir nicht mehr von Bußgeldern, sondern bereits von Straftaten. Betroffen sind dann vor allem § 315c StGB, also Gefährdung des Straßenverkehrs und § 316 StGB Trunkenheit im Verkehr. Wenn auch noch ein Unfall passiert ist, stehen auch Straftaten, wie die fahrlässige Körperverletzung (§ 229 StGB) oder die fahrlässige Tötung (§ 222 StGB) mit im Raum. Generell gibt es hierbei aber Punkte in Flensburg und entweder eine hohe Geldstrafe oder eine Freiheitsstrafe. Sie können im Zuge der Bestrafung auch Ihre Fahrerlaubnis verlieren.

Wenn Sie unter 21 oder in der Probezeit sind, gilt für Sie die Alkoholgrenze von 0,0 Promille. Auch hierfür gibt es hohe Bußgelder und Punkte, sowie eine Verlängerung der Probezeit und mögliche Aufbauseminare. Bei zu viel Alkohol oder einer Fahruntauglichkeit werden Straftaten begangen, die mit Freiheitsstrafen oder Geldstrafen geahndet werden. Ebenso können Sie hier, wie bei dem Fall, dass Sie aus der Probezeit und über 21 sind, Ihre Fahrerlaubnis verlieren.

Fazit

Nur weil die E-Scooter noch recht jung und neu sind, heißt das nicht, dass es Freifahrtscheine sind. Auch hierfür gibt es bereits einige Regeln, an die Sie sich halten sollten. Zum Teil sind diese Regeln auch sehr streng. Achten Sie also vor allem auf sich und auf andere.

Bei Rechtsfragen rund um das Verkehrsrecht stehen wir Ihnen jederzeit gerne zur Verfügung. Nehmen Sie noch heute Kontakt mit uns auf.

Ihre Fachanwälte Perner & Grüger