Nach langem Hin und Her wurde der neue Bußgeldkatalog und somit die neue Bußgeldkatalog-Verordnung (BKatV) am 19.10.2021 endgültig durch den Bundesrat beschlossen. Die letzte Änderung im Frühjahr 2020 wurde aufgrund der damaligen großen Rechtsunsicherheiten zurückgezogen. Dadurch wurde die BKatV erst rund 1 ½ Jahre später durch das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) geändert.

Was hat sich im neuen Bußgeldkatalog geändert?

Allem voran wurden viele Bußgelder erhöht und bei vielen Verstößen wird es jetzt auch Punkte in Flensburg geben. Das BMVI hat den neuen Bußgeldkatalog in Hinblick auf die Erhöhung der Sicherheit im Straßenverkehr mit besonderem Augenmerk auf die Sicherheit von Fahrradfahrern und Fußgängern verordnet. Die Bußgelder sind im neuen Bußgeldkatalog zum Teil drastisch erhöht worden.

Parken und Halten

Viele Bußgelder für das falsche Halten oder Parken wurden drastisch erhöht. Dazu gibt es bei schweren Verstößen ab dem 09.11.21 nicht mehr nur ein Verwarngeld, sondern auch einen Punkt in Flensburg. So liegt das Bußgeld beim Halten auf Rad- und Gehwegen und in zweiter Reihe bei nunmehr 20 € bis 100 €. Neu dazugekommen ist auch das Halten auf Schutzstreifen für den Radverkehr mit Bußgeldern zwischen 55 und 100 €.

Die Bußgelder für das Falschparken sind ebenfalls erhöht worden. Somit kosten jetzt das Parken in einem Halteverbot nicht mehr 15, sondern 35 €. Generell können jetzt je nach Schwere des Verstoßes Bußgelder zwischen 20 und 110 € verhängt werden. Auch das unerlaubte Parken auf Carsharing- oder E-Parkplätzen wird nun mit 55 € Bußgeld geahndet.

Bei schweren Verstößen wie einer dazugekommenen Behinderung, Gefährdung oder Sachbeschädigung erhalten Sie zusätzlich zu dem Verwarngeld auch einen Punkt in Flensburg.

Rettungsgasse

Wenn Sie eine Rettungsgasse nicht bilden oder unzulässig befahren, müssen Sie mit dem neuen Bußgeldkatalog besonders tief in die Tasche greifen. Das Nichtbilden einer Rettungsgasse wird fortan mit 200 €, zwei Punkten in Flensburg und einem Monat Fahrverbot geahndet. Bei unzulässiger Nutzung müssen Sie mit Bußgeldern zwischen 240 € und 320 €, zwei Punkten in Flensburg und einem Monat Fahrverbot rechnen.

Umweltverstöße

Auch die Bußgelder für Umweltverstöße, die Sie mit Ihrem PKW begehen können, erhöhen sich. So kostet das unnütze Hin und Herfahren innerorts fortan nicht mehr 20 €, sondern 100 €. Auch die unnötige Belästigung durch Lärm oder Abgase kostet nicht mehr 10 €, sondern ebenfalls 100 €. Das verbotswidrige Befahren von einer Umweltzone wird in Zukunft mit 100 € statt vorher 80 € geahndet.

Schrittgeschwindigkeit beim Abbiegen

LKW müssen beim Rechsabbiegen in Schrittgeschwindigkeit fahren. Im Gegensatz zu vorher wird dieses Vergehen nun geahndet. LKW-Fahrer, die mit mehr als Schrittgeschwindigkeit bzw. mehr als max. 11 km/h abbiegen, müssen in Zukunft 70 € Bußgeld bezahlen und erhalten einen Punkt in Flensburg.

Blitzer

Auch das Blitzen wird teurer. Die Bußgelder haben sich für die Raser drastisch erhöht, sodass das Bußgeld bei außerorts 10 km/h zu schnell nicht mehr bei 10 €, sondern bei 20 € und innerorts nicht mehr bei 15 €, sondern bei 30 € liegt. Auch die übrigen Bußgelder bei Geschwindigkeitsüberschreitungen haben sich erhöht. Jedoch hat sich an den Fahrverboten nichts verändert. Fahren Sie innerorts mehr als 21 km/h zu schnell, erhalten Sie 1 Punkt in Flensburg und müssen mit Ihrem PKW innerorts 115 € statt 80 € und außerorts 100 € statt 70 € zahlen.

Generell wurden alle Bußgelder bei Geschwindigkeitsüberschreitungen erhöht, sowohl außerorts als auch innerorts. Eine Unterscheidung der Höhe der Bußgelder liegt auch an dem geblitzten Fahrzeug, da gerade die Fahrer von LKW und Bussen etwas höhere Strafen kriegen als die von PKW.

Ab wann gilt der neue Bußgeldkatalog?

Der neue Bußgeldkatalog wird ab dem 09.11.2021 in Kraft treten und ist ab diesem Zeitpunkt für die Vergabe der Bußgelder, Punkte und Fahrverbote bindend. Auch wenn zurzeit noch der alte Bußgeldkatalog gilt, sollten Sie sich immer an die Vorschriften der Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) halten und stets rücksichtsvoll und vorrauschauend fahren.

Wenn Sie zu schnell fahren, werden Sie trotzdem nicht schneller am Ziel sein und gefährden unterwegs auch Leib und Leben anderer. Halten Sie sich an die Regeln und Sie können ohne Bußgeld leben.

Bei rechtlichen Fragen oder Problemen rund um das Verkehrsrecht stehen wir Ihnen selbstverständlich beratend zur Seite. Bei Fragen einfach anrufen.

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