Was bedeutet eigentlich das neue Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG)? Barrierefrei bedeutet, dass Dienstleistungen für jeden Menschen ohne besondere Erschwernis und ohne fremde Hilfe zugänglich und nutzbar sind.
Genau dafür steht das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz – für barrierefreie digitale Nutzung. Das heißt: Ab dem 28.06.2025 müssen alle Websites, Online-Shops und andere digitale Angebote barrierefrei gestaltet sein, sodass alle Menschen das Internet ohne Einschränkung nutzen können.
Wen betrifft das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz und worauf muss geachtet werden?
Das Gesetz betrifft alle Marktakteure, die Produkte oder Dienstleistungen anbieten – dazu zählen Hersteller, Importeure, Händler und Anbieter von Dienstleistungen.
Hersteller sind verpflichtet, ihre Produkte auf Barrierefreiheit zu prüfen. Dabei muss eine technische Dokumentation erstellt werden, die zeigt, inwieweit das Produkt barrierefrei ist. Nach erfolgreicher Prüfung erhält das Produkt eine CE-Kennzeichnung, die die Barrierefreiheit sichtbar macht. Wichtig: Bei Änderungen am Produkt muss das Prüfverfahren erneut durchgeführt werden.
Zur neuen Kennzeichnungspflicht gehört auch, dass jedes Produkt eine Seriennummer tragen muss – zur besseren Identifikation und eindeutigen Zuordnung zum Unternehmen. Auch bei Transport und Lagerung muss sichergestellt werden, dass das Produkt barrierefrei bleibt. Ein Produkt darf nur dann auf den Markt, wenn alle genannten Kriterien erfüllt sind.
Welche Strafen gibt es?
Wer gegen das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz verstößt, muss mit Konsequenzen rechnen. Diese reichen von Abmahnungen über Vertriebsverbote bis hin zu Bußgeldern von bis zu 100.000 €. Je nach Bundesland sind Marktüberwachungsbehörden dafür zuständig, regelmäßige Kontrollen durchzuführen.
Wenn Verbraucher Verstöße gegen die Barrierefreiheit feststellen, können sie sich an die zuständigen Landesbehörden wenden. Diese ergreifen dann entsprechende Maßnahmen. Sollten keine Handlungen erfolgen, können Privatpersonen den Rechtsweg beschreiten und sich an ein Verwaltungsgericht wenden.
Müssen Produkte vom Markt genommen werden?
Wenn ein Hersteller feststellt, dass seine Produkte nicht den gesetzlichen Anforderungen entsprechen, müssen sofort Maßnahmen ergriffen werden, um die Barrierefreiheit sicherzustellen. Außerdem muss die Marktüberwachungsbehörde über alle betroffenen Verkaufsstellen innerhalb der Lieferkette informiert werden. Ist es nicht möglich, das Produkt barrierefrei zu gestalten, muss es vom Markt genommen werden.
Es ist wichtig, sich frühzeitig und umfassend zu informieren.
Bei Fragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung!