Jeden Tag werden dutzende bis hunderte Menschen bei Geschwindigkeitsüberschreitungen erwischt und geblitzt. Kurz darauf erhalten diese dann den Bußgeldbescheid und legen Einspruch ein, da es einen aus ihrer Sicht triftigen Grund für die Geschwindigkeitsüberschreitung gab.

Aber bleibt eine Geschwindigkeitsüberschreitung im Notfall oder wegen einem triftigen Grund ohne Konsequenz?

Auf die Frage ist mit Jain zu antworten. Es gibt durchaus Situationen, in denen eine Geschwindigkeitsüberschreitung ohne Konsequenzen, also ohne Strafen oder Bußgelder bleibt. Es gibt jedoch nicht viele dieser Situationen. Geschwindigkeitsüberschreitung bleiben nur dann ohne Konsequenzen, wenn ein „rechtfertigender Notstand“ vorlag. Dieser Notstand liegt aber sehr selten vor und oftmals werden solche Einsprüche abgelehnt.

Was ist ein rechtfertigender Notstand?

Im Strafgesetzbuch (StGB) wird unter Paragraf 34 der rechtfertigende Notstand aufgeführt. Liegt ein solcher Notstand vor, handelt die Person bei einer Tat nicht rechtswidrig. Damit so ein Notstand allerdings vorliegt, müssen Leib, Leben, Freiheit, Ehre, Eigentum oder andere Rechtsgüter in einer Gefahr sein, die nicht anders abzuwehren wäre. Auch wenn so eine Situation besteht, muss noch geprüft werden, ob die Tat angemessen war, um die Gefahr abzuwenden oder nicht.

Damit ein rechtfertigender Notstand vorliegt, muss auch dem geschützten Interesse eine höhere Gewichtung gegenüber dem beeinträchtigten Interesse zugesprochen werden. Somit sind solche rechtfertigenden Notstände viel seltener als man denkt. Es gibt auch konkrete Beispiele von rechtfertigenden Notständen.

Beispiele rechtfertigender Notstände

Wenn bspw. der LKW vor Ihnen Ladung verliert und Sie diesen durch eine Geschwindigkeitsüberschreitung überholen, um auf den Verlust der Ladung hinzuweisen, können Sie straffrei ausgehen. Ebenso kann von einer Strafe abgesehen werden, wenn Sie durch eine erhöhte Geschwindigkeit einem Unfall entgehen können und nichts anderes geholfen hätte.

Wenn Sie eine schwangere Frau in das Krankenhaus fahren, kann es sein, dass die Strafe fallen gelassen wird. Häufig ist dies aber nicht der Fall, da die Geschwindigkeitsüberschreitung nicht die angemessene Tat ist.

Sie sollten aber auch aufpassen. Bei den Strafen wird wie gewöhnlich zwischen vorsätzlicher oder fahrlässiger Handlung unterschieden. Vorsätzlich handelt derjenige, der eine Tat wissentlich ausübt. Fahrlässig handelt derjenige, der sich der Ausübung einer Straftat nicht bewusst ist. Sollten Sie zu schnell gefahren sein und gegen die Strafe Einspruch einlegen, kann es passieren, dass Ihre Situation kein rechtfertigender Notstand war. Dadurch, dass Sie diese Geschwindigkeitsüberschreitung wissentlich begangen haben, kann Ihnen vorsätzliches Handeln und damit auch eine höhere Strafe ausgesprochen werden.

Grundsätzlich sollten Sie sich an das Verkehrsrecht und an die gegebenen Geschwindigkeitsbegrenzungen halten, damit Sie gar nicht erst mit einer solchen Problematik in Berührung kommen.
Bei Fragen rund um das Verkehrsrecht oder Strafrecht können Sie sich bei uns melden. Wir helfen Ihnen und beraten Sie gerne.

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