Bußgelder werden nicht nur bei überhöhten Geschwindigkeiten oder beim falschen Halten und Parken verhängt. Nein, es gibt noch viele weitere Möglichkeiten, bei denen die Straßenverkehrsordnung (StVO) und der Bußgeldkatalog Bußgelder für Verstöße vorsieht. Heute beschäftigen wir uns mit den Abstandsverstößen und den dazugehörigen Bußgeldern.

Grundlage Abstand

Nach § 4 der StVO muss der Abstand zu dem vorweg fahrenden Kfz so groß sein, dass auch bei einer plötzlichen Bremsung des Vordermannes gehalten werden kann. Jedoch ist hier auch darauf hinzuweisen, dass der Vorausfahrende nicht ohne Grund plötzlich stark abbremsen darf. Führer von Kraftfahrzeugen mit einer gesonderten Geschwindigkeitsbegrenzung, wie LKW oder auch Führer von Zügen die länger als 7 m lang sind, müssen generell so viel Abstand zu dem vorausfahrenden Fahrzeug halten, dass ein überholendes Fahrzeug ohne Probleme wieder einscheren kann.
Dies gilt jedoch nicht, wenn Sie auf einer Straße mit mehreren Fahrstreifen oder einer Straße mit Überholverbot fahren. Des Weiteren gilt diese Regelung nicht, wenn das Überholen angekündigt wurde. LKW und Busse, die eine Gesamtmasse von mehr als 3,5 t haben und auf der Autobahn mit mehr als 50 km/h fahren, müssen immer einen Mindestabstand von 50 m zum vorweg fahrenden Fahrzeug haben.

Bußgelder bei Nichteinhaltung des Abstandes

Halten Sie den Abstand zum Fahrzeug vor Ihnen nicht ein, müssen Sie mit einem Bußgeld rechnen. Wenn Sie unter 80 km/h fahren, aber keinen ausreichenden Abstand einhalten, müssen Sie mit 25 € Bußgeld, bei Gefährdung anderer mit 30 € und bei Sachbeschädigung mit 35 € Bußgeld rechnen. Sollten Sie mehr als 80 km/h fahren und Ihr Abstand in Metern beträgt mehr als ¼ Ihres Tachowertes müssen Sie auch 35 € bezahlen.

Fahren Sie schneller als 80 km/h, halten aber weniger Abstand als ¼ des Tachowertes ist, werden die Bußgelder höher, je geringer Ihr Abstand zu dem vorweg fahrenden Fahrzeug ist. Die Bußgelder erhöhen sich nicht nur bei einem geringer werdenden Abstand, sondern auch mit bei der gefahrenen Geschwindigkeit. Beträgt ihr Abstand in Metern weniger als 5/10 des halben Tachowertes bei einer Geschwindigkeit von mehr als 80 km/h, so bringt das ein Bußgeld von 75 € mit sich. Bei einer Geschwindigkeit von mehr als 100 km/h ebenso und bei einer Geschwindigkeit von mehr als 130 km/h müssen Sie schon 100 € zahlen.

Fahren Sie Ihrem Vordermann ab einer Geschwindigkeit von mehr als 100 km/h dichter als 4/10 des halben Tachowertes auf, müssen Sie mit Fahrverboten rechnen. Je dichter Sie auffahren, desto mehr Fahrverbot erhalten Sie. Selbiges gilt für einen zu geringen Abstand bei einer Geschwindigkeit von mehr als 130 km/h.

Ohne Grund stark abgebremst

Auch das plötzliche und starke Abbremsen ohne ersichtlichen Grund wird mit einem Bußgeld geahndet. Wenn Sie durch das Abbremsen andere gefährden, müssen Sie mit einem Bußgeld von 20 € rechnen, wenn sie durch das Abbremsen etwas beschädigen, werden Sie 30 € bezahlen müssen.

Keinen Platz zum Einscheren gelassen

Halten Sie nicht einen zum Einscheren benötigten Abstand zum Vordermann kostet das Geld. Sie müssen mit 25 € rechnen, wenn der Abstand nicht ausreicht, um sicher einzuscheren. Sollten Sie einen Lastwagen oder einen Kraftomnibus mit mehr als 3,5 t Gewicht müssen Sie auf Autobahnen, wenn Sie schneller als 50 km/h fahren, mindestens 50 m Abstand zum Vordermann haben. Haben Sie diesen vorgeschriebenen Pflichtabstand nicht und Sie werden erwischt, bekommen Sie ein Bußgeld von 80 €.

Abstände sicher einschätzen

Sollten Sie unsicher dabei sein, wie viel Abstand Sie zu Ihrem Vordermann haben, gibt es ein paar kleine Tipps und Tricks, wie Sie den Abstand besser einschätzen können. Da es häufig schwierig ist den halben Tachowert mal eben schnell beim Fahren auf der Autobahn exakt hinzubekommen, ohne groß überlegen zu müssen gibt es kleine Hilfen am Fahrbahnrand der Autobahn. Die kleinen weißen Poller, die da stehen, stehen immer genau 50 m auseinander. Also können Sie, wenn Sie 100 km/h fahren, immer einen die Strecke von Poller zu Poller zwischen sich und Ihrem Vordermann haben, da dies genau die Hälfte ist.

Ansonsten können Sie auch zwei Sekunden abzählen, also langsam im Kopf 21 und 22 sagen. Dafür suchen Sie sich am besten ein auffälliges Bauwerk oder Schild entlang Ihrer Strecke und starten mit dem Zählen, wenn das vorausfahrende Auto an dem Gegenstand vorbei ist und stoppen das Zählen, wenn Sie vorbeigefahren sind. Mit beiden Varianten halten Sie immer den richtigen Abstand.
Es gibt auch Hilfsmittel im Auto, die dabei helfen den Abstand zu halten. So gibt es Abstandswarner, die bei zu geringem Abstand ein Warnsignal abgeben. Dieses Warnsignal ist entweder ein akustisches oder ein visuelles oder beides gleichzeitig. Neben dem Abstandswarner gibt es auch Tempomaten, die eigenständig den Abstand halten. Diese bremsen und beschleunigen dann auch von selber wieder.

Immer wachsam sein

Ganz wichtig gerade bei der im Auto verbauten Technik, wie dem Warner und dem Tempomat, ist, dass Sie auch immer auf die Straße und auf den Abstand achten müssen. Sollte Ihre Technik versagen und Sie halten zu wenig Abstand oder fahren dem Fahrzeug vor Ihnen drauf, so sind Sie schuld und nicht die verbaute Technik.

Wenn Sie Fragen und Probleme rund um das Verkehrsrecht haben, fragen Sie gerne bei uns an. Wir beraten Sie.

Ihre Fachanwälte für Verkehrsrecht Perner & Grüger