Alle Bußgelder, welche als „Strafe“ für eine ordnungswidrige Handlung nach dem Straßenverkehrsgesetzes anfallen, sind in der Bußgeldkatalog-Verordnung (BKatV) niedergeschrieben. Wir stellen Ihnen in den nächsten Wochen einzelne Bereiche des Bußgeldkataloges vor und erklären auch, bei welcher Ordnungswidrigkeit Sie mit welchem Bußgeld rechnen müssen.

Wir fangen an mit den Bußgeldern für überhöhte Geschwindigkeiten.

Geschwindigkeitsbegrenzungen

Geschwindigkeitsbegrenzungen sind nach der Straßenverkehrszulassungs-Ordnung geregelt. So gilt in Deutschland generell eine Geschwindigkeitsbegrenzung innerorts und auch außerorts. Neben Straßen innerorts, also innerhalb von Ortschaften und außerorts, außerhalb von Ortschaften, gibt es auch noch die Autobahnen und die Kraftfahrtstraßen.

Innerorts und außerorts

Die Geschwindigkeit wird innerorts, wenn nicht durch Schilder gekennzeichnet, auf 50 km/h begrenzt. Außerorts und nicht auf Autobahnen gilt für die Fahrzeugführer eine Begrenzung bei 100 km/h, sofern auch hier keine Schilder etwas anderes sagen.

Fahren Sie jedoch ein Kraftfahrzeug mit einer Gesamtmasse von 3,5 bis 7,5 t, einen PKW mit Anhänger, einen LKW oder ein Wohnmobil oder einen Omnibus so dürfen Sie außerhalb maximal mit einer Geschwindigkeit von 80 km/h fahren. Wenn Sie ein Kfz mit einer Gesamtmasse von über 7,5 t, ein Kfz mit Anhänger (ausgenommen PKW, LKW und Wohnmobile bis zu einer Gesamtmasse von 3,5 t) oder einen Omnibus mit stehenden Fahrgästen fahren, dürfen Sie sogar nur noch maximal 60 km/h außerorts fahren.

Autobahnen und Kraftfahrtstraßen

Auf der Autobahn und auf Kraftfahrtstraßen ist das Ganze noch einmal anders geregelt. Auf Autobahnen und Kraftfahrtstraßen dürfen Sie sowieso nur mit einem Kfz fahren, welches schneller als 60 km/h fahren kann. Wenn Sie einen Anhänger ziehen sollten, muss dieser auch für mindestens 60 km/h ausgelegt sein, sonst dürfen Sie ebenfalls nicht auf einer Autobahn oder einer Kraftfahrtstraße fahren.

Auf Autobahnen und Kraftfahrtstraßen gelten, wie bereits erwähnt, andere Regeln. So dürfen Kfz, die dort zum Fahren berechtigt sind, auch innerorts mehr als 50 km/h fahren. Jedoch gibt es auch fort für Kfz mit einer Gesamtmasse von mehr als 3,5 t, einen PKW, LKW oder ein Wohnmobil mit Anhänger oder Kraftomnibusse, dabei ist es egal ob mit oder ohne Gepäckanhänger, eine Geschwindigkeitsbegrenzung von 80 km/h auf diesen Straßen.

Für Kraftomnibusse, welche ohne Anhänger fahren und bestimmten Voraussetzungen entsprechen, dürfen auch auf der Autobahn und auf Kraftfahrtstraßen schneller als 80 km/h fahren. Fallen die Busse unter diese Voraussetzungen, dürfen diese mit einer Geschwindigkeit von bis zu 100 km/h auf diesen Straßen fahren.

Bußgelder bei überhöhter Geschwindigkeit

Die Bußgelder bei überhöhter Geschwindigkeit richten sich nach der Bußgeldkatalog-Verordnung, kurz BKatV. Dort sind im Anhang zu Nummer 11 die Bußgelder für die verschiedenen Geschwindigkeitsüberschreitungen genannt. Die Rechtsprechung unterscheidet bei den Geschwindigkeitsüberschreitungen zwischen Überschreitungen innerorts und außerorts. Je nachdem wo Sie geblitzt werden, fallen auch Ihre Bußgelder anders aus. Jedoch gibt es auch eine Unterscheidung zwischen einzelnen Fahrzeugen bzw. Fahrzeuggruppen.

Geschwindigkeitsüberschreitung bis 20 km/h

Fahren Sie mit Ihrem PKW bis zu 10 km/h zu schnell müssen Sie innerorts mit einem Bußgeld von 30 € und außerorts von 20 € rechnen. Fahren Sie jedoch zwischen 11 und 15 km/h zu schnell, so müssen Sie mit einem Bußgeld von 50 € bzw. 40 € rechnen. Fahren Sie jedoch bis zu 20 km/h zu schnell müssen sie schon 70 € innerorts und 60 € außerorts zahlen.

Etwas anders sieht das aus, wenn Sie mit einem Kfz mit mehr als 3,5 t Gesamtmasse, einem PKW mit Anhänger, Einen LKW oder Wohnmobil mit max. 1,5 t und Anhänger oder einen Kraftomnibus mit oder ohne Anhänger fahren. Sind Sie bis 10 km/h zu schnell, müssen Sie mit einem Bußgeld von 20 € rechnen, außerorts mit einem Bußgeld von 15 €. Fahren Sie 11 – 15 km/h zu schnell, so müssen Sie mit einem Bußgeld von 30 € bzw. von 25 € rechnen. Fahren Sie jedoch länger als 5 Minuten oder mehr als zweimal, nachdem Sie losgefahren sind bis zu 15 km/h schneller, müssen Sie 80 € bzw. 70 € bezahlen.

Es gibt auch noch einen dritten Fall. Diese Bußgelder müssen Sie nur erwarten, wenn Sie gefährliche Güter dabeihaben oder einen Bus mit Fahrgästen fahren. Bei diesem Fall sind die Bußgelder auch höher als bei den anderen beiden Fällen. So müssen Sie bei bis zu 10 km/h zu viel innerorts mit 35 € und außerorts mit 30 € rechnen. Fahren Sie hingegen bis zu 15 zu viel, liegen die Bußgelder bei 60 € bzw. 35 €. Und wenn Sie über einen längeren Zeitraum oder zwei Mal nach Fahrtantritt bis zu 15 km/h zu schnell waren, kostet Sie das 160 € innerorts und 120 € außerorts.

Geschwindigkeitsüberschreitungen höher als 20 km/h

Sobald Sie schneller als 20 km/h innerorts fahren, ist Ihr Führerschein für mindestens einen Monat weg und Sie haben somit einen Monat Fahrverbot. Dabei ist es egal welches Fahrzeug Sie fahren. In besonders schlimmen Fällen ist Ihr Führerschein auch bis zu drei Monate weg. Auch die Bußgelder erhöhen sich drastisch. So kostet je nach Kfz eine Geschwindigkeitsüberschreitung von bis zu 25 km/h innerorts 80 €, 95 € oder 200 € plus zusätzlich einen Monat Fahrverbot und außerorts 70 €, 80 € oder 160 €, allerdings ohne Fahrverbot.

Sollten Sie innerorts mit über 70 km/h zu viel geblitzt werden, müssen Sie entweder 680 € oder 760 € Bußgeld zahlen und kriegen drei Monate Fahrverbot. Sollten Sie außerorts mit über 70 km/h zu viel geblitzt werden, müssen Sie entweder 600 € oder 680 € bezahlen und Ihr Führerschein ist ebenfalls für drei Monate weg.

Fazit

Geblitzt zu werden ist in den letzten Jahren ganz schön teuer geworden und das nicht ohne Grund. Raser gefährden nicht nur sich selbst, sondern auch andere Verkehrsteilnehmer oder Fußgänger. Kein Zeitdruck ist jemals wichtiger als das eigene Leben oder das Leben anderer. Halten Sie sich am besten immer an die gegebenen Geschwindigkeitsbegrenzungen und Ihr Geldbeutel wird geschont.

Bei weiteren Fragen oder auch bei Problemen mit dem Verkehrsrecht stehen wir Ihnen als Fachanwälte für Verkehrsrecht jederzeit beratend zur Seite und vertreten Sie vor Gericht.

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