Da fährt man ein wenig schneller auf einer Straße und plötzlich leuchtet es rot auf. Sie wurden geblitzt. Sie haben den Blitzer aber gar nicht gesehen – ist dieser Blitzer überhaupt zulässig oder kann ich da gegen vorgehen? Mit was für Strafen muss ich rechnen? Wir beantworten Ihnen was beim Blitzen erlaubt ist und was nicht.
Die Richtlinien zum Blitzen
Jedes Bundesland hat eigene Richtlinien zum Blitzen und diese unterscheiden sich auch bei den einzelnen Bundesländern. Wir haben uns für diesen Blogbeitrag auf die Richtlinien für Nordrhein-Westfalen bezogen und werden diese Ihnen nachgehend erläutern.
Blitzer im Überblick
Die Polizei und auch das Ordnungsamt nutzen verschiedene Systeme zum Messen der Geschwindigkeit. So gibt es das Radarmessgerät, die Lasertechnik, den Einseitensensor und den „Enforcement Trailer“ bzw. die „Semistationären Geschwindigkeitsmessanlagen“, Ihnen vermutlich besser bekannt als „Panzerblitzer“. Dazu kommen auch noch die stationären Geschwindigkeitsmessanlagen.
Welche Blitzer sind erlaubt?
Zum Blitzen in NRW dürfen nur Geräte benutzt werden, welche zugelassen sind und auch über eine gültige Eichung verfügen. Geräte, welche nicht geeicht oder unzulässig sind, darf die zuständige Behörde nicht zum Blitzen benutzen. Dazu muss die Behörde die Herstellerangaben und auch die Vorgaben der Zulassungsscheine der Physikalisch-Technischen-Bundesanstalt befolgen, sonst sind die Geschwindigkeitsmessungen rechtswidrig.
Wo wird geblitzt?
Das Land NRW möchte vor allem Strecken und Straßen überwachen, an denen besonders viele Unfälle passieren. Dadurch wird an diesen Unfallhäufungsstellen auch vermehrt geblitzt. Ebenso wird auch in besonderen Zonen, den sogenannten schutzwürdigen Zonen mehr geblitzt. Zu diesen Zonen gehören bspw. Kindergärten, Schulen und Altersheime. Dennoch kann auf jeder Straße geblitzt werden.
Toleranz beim Blitzen
Werden Sie geblitzt, wird Ihnen bei einer Geschwindigkeit von unter 100 km/h eine Toleranz von 3 km/h abgezogen. Sollten Sie mit einer Geschwindigkeit von über 100 km/h geblitzt worden sein, wird Ihnen eine Toleranz von 3 % der gemessenen Geschwindigkeit abgezogen. Wenn Ihre gemessene Geschwindigkeit nach dem Abzug der Toleranz die Höchstgeschwindigkeit mit unter 5 km/h überschreitet, müssen die Behörden von einer Verfolgung absehen. In verkehrsberuhigten Bereichen bzw. in Spielstraßen wird von einer Höchstgeschwindigkeit von 10 km/h ausgegangen.
Wenn die Behörden Ihre Geschwindigkeit durch ein Nachfahren gemessen haben, also Sie bei der Fahrt verfolgt und aufgenommen haben, wird eine Toleranz von 20 % der gemessenen Geschwindigkeit abgezogen und alle Zahlen hinter dem Komma werden für Sie abgerundet.
Stimmen die Aussagen zum Blitzen noch?
Wir alle kennen auch die Aussagen zum und über das Blitzen, wie z. B. Blitzer dürfen nicht in Kurven blitzen oder Blitzer müssen immer gut sichtbar sein oder Blitzer dürfen nur in einem bestimmten Abstand zu einem Verkehrszeichen stehen. Doch welche dieser Aussagen ist nun richtig und welche nicht?
Blitzen in der Kurve
„Das Blitzen in Kurven geht doch nicht, schließlich kann der Blitzer ja nie so aufgestellt werden, dass dieser mein Auto frontal erfasst.“ Das muss der Blitzer auch gar nicht. Es darf mit der richtigen Messtechnik auch in Kurven geblitzt werden. Der Einseitensensor ist zum Beispiel so eine Messtechnik und steht häufig in Kurven.
Blitzen direkt hinter dem Verkehrszeichen
„Der Blitzer darf nicht direkt hinter dem Verkehrszeichen stehen und dann auch sofort blitzen, sondern erst 300 Meter hinter dem Verkehrszeichen.“ Das stimmt nur so halb. Es gibt durchaus Bundesländer, die einen gewissen Mindestabstand fordern, doch es gibt auch Bundesländer, die solch einen Mindestabstand nicht haben. Zu so einem gehört auch NRW. Den Mindestabstand müssen die Behörden auch bei Gefahrenstellen wie vor Schulen oder Kindergärten nicht beachten.
Versteckte Blitzer
„Ich muss den Blitzer immer sehen können“. Diese Aussage ist auch nicht ganz so richtig. Sie müssen den Blitzer nicht sehen, der darf nämlich auch versteckt aufgestellt sein oder zusätzlich noch versteckt werden. So sind Blitzer im Kofferraum genauso zulässig wie Blitzer in Büschen. Eine generelle Pflicht, dass Blitzer immer sichtbar sein müssen, gibt es nicht.
Die Strafen
Die Strafen bei Geschwindigkeitsverstößen sind durch den Bußgeldkatalog geregelt. So können die Ordnungswidrigkeiten mit Geldbeträgen von 30 bis 680 Euro und auch mit Fahrverboten von bis zu drei Monaten ausfallen.
Um gar nicht mit den Blitzern in Kontakt zu kommen, ist es am einfachsten, sich an die Geschwindigkeitsbegrenzungen zu halten. Sollten Sie dennoch in einen Konflikt kommen, werden wir Sie selbstverständlich beraten und vor Gericht vertreten.
Ihre Fachanwälte für Verkehrsrecht Perner und Grüger