Plötzlich selbst im Post! Was tun, wenn jemand ungefragt Fotos veröffentlicht?

Beim Scrollen durch Instagram, Facebook oder TikTok entdeckt man plötzlich das eigene Gesicht, ohne dass man davon wusste oder zugestimmt hat. Ob auf einer Feier, unterwegs in der Öffentlichkeit oder als unglücklicher Schnappschuss: Was lässt sich tun, wenn ein solches Foto ungefragt im Netz landet?

Was sagt das Gesetz dazu?

Grundsätzlich gilt: Wer Fotos von anderen Personen veröffentlicht, benötigt dafür in der Regel deren Einwilligung. Das ergibt sich aus § 22 Kunsturhebergesetz (KunstUrhG).

Ausnahmen sind unter bestimmten Voraussetzungen möglich, beispielsweise bei öffentlichen Veranstaltungen oder wenn Personen nur zufällig als Beiwerk auf einem Foto erscheinen (§ 23 KunstUrhG).

Solche Veröffentlichungen sind nicht automatisch verboten. Entscheidend ist immer der Einzelfall. Auch bei diesen Ausnahmen müssen die berechtigten Interessen der abgebildeten Personen berücksichtigt werden.

Wichtig ist außerdem: Nur weil man sich fotografieren lässt, bedeutet das nicht automatisch, dass man auch einer Veröffentlichung im Internet zugestimmt hat.

Was lässt sich gegen unerwünschte Fotos tun?

Taucht ein Bild ohne die erforderliche Zustimmung im Netz auf, lassen sich folgende Schritte einleiten:

  1. Beweise sichern: Ein Screenshot des Beitrags sowie der direkte Link sollten umgehend abgespeichert werden.
  2. Löschung verlangen: Die Person, die das Foto veröffentlicht hat, kann direkt kontaktiert und zur Entfernung aufgefordert werden.
  3. Beitrag melden: Reagiert die verantwortliche Person nicht, lässt sich das Bild direkt bei der jeweiligen Plattform melden.
  4. Rechtliche Schritte prüfen: Je nach Situation können Unterlassungs- oder Löschungsansprüche bestehen. Unter Umständen kommt auch Schadensersatz in Betracht.

Fazit

Bevor Fotos von anderen Personen veröffentlicht werden, sollte immer eine klare Zustimmung eingeholt werden. So lassen sich unangenehme Situationen und rechtliche Konflikte vermeiden.
Wer ungefragt auf einem Foto im Internet landet und damit nicht einverstanden ist, muss das keineswegs hinnehmen. Betroffene haben verschiedene Möglichkeiten, gegen eine unzulässige Veröffentlichung vorzugehen und die Entfernung des Bildes einzufordern.