Auf dem Smartphone befinden sich oft persönliche Nachrichten, Fotos, Standortdaten und Bankinformationen. Entsprechend hoch sind die rechtlichen Voraussetzungen für eine Kontrolle.
Wann ist ein Zugriff erlaubt?
Die Polizei darf ein Smartphone nicht allein aus Neugier oder im Rahmen einer allgemeinen Kontrolle durchsuchen. Sie benötigt dafür eine gesetzliche Grundlage, etwa weil das Gerät in einem Strafverfahren als Beweismittel infrage kommt.
Dabei muss zwischen der Sicherstellung des Handys und der Auswertung seiner Inhalte unterschieden werden.
Sicherstellung als Beweismittel
Kann ein Smartphone für die Ermittlungen von Bedeutung sein, darf es zunächst sichergestellt werden. Wird es nicht freiwillig herausgegeben, kann eine Beschlagnahme erforderlich sein. Diese wird grundsätzlich durch ein Gericht angeordnet. Bei Gefahr im Verzug dürfen auch die Staatsanwaltschaft oder ihre Ermittlungspersonen handeln.
Das kann beispielsweise der Fall sein, wenn vermutet wird, dass sich relevante Nachrichten, Bilder oder andere Beweise auf dem Gerät befinden.
Dürfen Chats und Fotos durchsucht werden?
Die Mitnahme des Smartphones bedeutet nicht automatisch, dass sämtliche Inhalte uneingeschränkt ausgewertet werden dürfen. Für die Durchsicht elektronischer Speichermedien gelten eigene gesetzliche Vorgaben. Sie erfolgt grundsätzlich durch die Staatsanwaltschaft oder auf deren Anordnung.
Eine gewöhnliche Verkehrs- oder Personenkontrolle genügt dafür normalerweise nicht.
Muss man PIN oder Passwort nennen?
Beschuldigte müssen nicht aktiv an ihrer eigenen Überführung mitwirken. Eine Verpflichtung, den PIN-Code oder das Passwort mitzuteilen, besteht daher grundsätzlich nicht.
Anders kann es bei einer biometrischen Entsperrung aussehen. Der Bundesgerichtshof hat die zwangsweise Nutzung eines Fingerabdrucks in einem konkreten Strafverfahren für zulässig gehalten. Ob eine solche Maßnahme rechtmäßig ist, hängt jedoch von den Umständen des Einzelfalls ab.
Wie sollte man sich bei einer Kontrolle verhalten?
Betroffene sollten ruhig bleiben und zunächst fragen, auf welcher rechtlichen Grundlage das Handy sichergestellt oder durchsucht werden soll. Einer freiwilligen Einsicht in persönliche Inhalte muss nicht vorschnell zugestimmt werden.
Fazit
Die Polizei darf ein Smartphone nicht ohne Weiteres kontrollieren. Entscheidend sind der konkrete Anlass, die jeweilige Rechtsgrundlage und die Art der Maßnahme. Da jeder Fall anders gelagert ist, kann bei Unsicherheit eine anwaltliche Beratung sinnvoll sein.